Ab dem 1. April gilt wieder die Anleinpflicht für Hunde

Artikel vom 1. April 2020

Mit dem Frühlingsbeginn beginnen nicht nur die Bäume und Blumen zu blühen, auch in der Welt der Tiere beginnt in dieser Zeit das neue Leben. Haarwildarten, wie z.B. der Hase oder das Schwarzwild, haben bereits Nachwuchs, bei anderen Tierarten sind die weiblichen Tiere hochtragend. Auch die am Boden brütenden Vogelarten wie z.B. Ente, Gans, Rebhuhn, Fasan, Kiebitz und Lerche beginnen jetzt ihr Brutgeschäft. Streuende, wildernde oder auch nur stöbernde Hunde können insbesondere für Jungtiere eine tödliche Gefahr darstellen, da wildlebende Tiere aufgrund der genannten Störungen vielfach die Versorgung ihres Nachwuchses einstellen.

Daher hat das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) in § 33 die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit für den Zeitraum vom 1. April bis zum 15. Juli festgelegt. Die Stadt Meppen bittet deshalb alle Hundebesitzer, der Anleinpflicht in diesem Zeitraum nachzukommen und Hunde nur noch angeleint bei einem Spaziergang mitzuführen. Die Leinenpflicht gilt dabei sowohl in Waldflächen als auch innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Gerade in der aktuellen Zeit, in der die wenig frequentierten Straßen und Wege das leinenlose Führen der Hunde attraktiv machen, ist es umso wichtiger, an die Natur und ihre (kleinen) Bewohner zu denken.

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