Falsche Polizeibeamte ergaunern Bargeld im Emsland/ Grafschaft Bad Bentheim

Artikel vom 27. März 2021
Am Donnerstag ist es zu einer vollendeten
Betrugstat durch sogenannte falsche Polizeibeamte gekommen. Die unbekannten Täter gaben sich am Telefon als Polizeibeamter und Staatsanwalt aus Osnabrück aus und gaukelten einer in der Grafschaft Bentheim lebenden Seniorin vor, ihre Tochter habe einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht, sie würde sich nun in Haft befinden. Weiter gaben sie während des Telefonates an, dass man nur durch die Zahlung eines Geldbetrages das Verfahren beschleunigen und so die Tochter
aus der Haft entlassen werden könne. Im Verlaufe des Gesprächs brachten die Täter die Seniorin dazu nach Rheine zu fahren, wo sie circa zwischen 16.30 und 17.30 Uhr auf dem Parkplatz der Commerzbank an der Münsterstraße das geforderte Geld an eine Frau übergab. Die unbekannte Täterin, welche das Geld in Empfang nahm, war zwischen 25 und 30 Jahre alt, circa 1,60 Meter groß und hatte eine schlanke Statur. Sie trug dunkles Haar, war mit einem dunklen Mantel bekleidet,
trug eine helle Tasche vor dem Bauch und telefonierte während der Geldübergabe. Nach der Übergabe des Geldes verließ die Täterin den Parkplatz über die Kolpingstraße in Richtung des ZOB an der Matthiasstraße.

Am Tattag kam es darüber hinaus zu sieben gleich gelagerte Anrufe im Emsland und der Grafschaft Bentheim, die der Polizei gemeldet wurden. Glücklicherweise haben die Opfer dabei die Betrugsmasche erkannt. In zwei Fällen konnten dank der Aufmerksamkeit der jeweiligen Bankmitarbeiter weiteren Tathandlungen verhindertwerden.

Hinweise nimmt die Polizei in Lingen unter der Rufnummer (0591) 87-0 entgegen.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei ausdrücklich darauf hin, dass diese niemals um Geldbeträge bitten wird. Geben Sie keine Details zu Ihren finanziellen Verhältnissen preis, lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen und legen ggf. einfach auf, übergeben Sie jedoch in keinem Fall Geld anbunbekannte Personen. Im Zweifel wenden Sie sich an ihre örtliche Polizeidienststelle.

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