Fühner: „Wir wollen die Mobilität länderübergreifend verbessern. Die „Osnabrücker Erklärung“ zeigt, dass wir vorankommen.“

Artikel vom 14. November 2019 Fahrverbotsregelungen werden gelockert – wichtiger Beschluss für die Logistik

Im Rahmen der zweiten Verkehrskonsultation am vergangenen Montag wurde die „Osnabrücker Erklärung“ durch Niedersachsens Verkehrsminister Dr. Bernd Althusmann und seinem Kollegen aus NRW, Verkehrsminister Hendrik Wüst unterzeichnet. Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen wollen ihre Abstimmung bei Verkehrsprojekten, welche beide Länder betreffen, vertiefen. Aufbauend auf die im Februar geschlossene „Münsteraner Erklärung“, liegt der Schwerpunkt hierbei auf Straßenverkehrs- und Wasserstraßen- Projekten, aber auch der Ausbau von Radschnellwegen soll unterstützt werden.

 „Niedersachsen und Nordrhein-Westfahlen sind durch eine 600 km lange Grenze durch viele länderübergreifende Verkehrswege miteinander verbunden: Zahlreiche Autobahnen, Bundesstraßen, Schienen und Wasserstraßen werden gerade an den Grenzregionen tagtäglich von uns genutzt. Gerade durch unsere örtliche Nähe zu Nordrhein-Westfahlen bin ich froh, dass dieses Abkommen zustande gekommen ist. Mit dem regelmäßigen Austausch, der durch das Transitabkommen beschlossen wurde, sollen überfüllte Parkplätze an unseren Landesgrenzen und LKW-Kolonnenfahrten nach den aufeinanderfolgenden Feiertagen verhindert werden. Es ist ein gutes und wichtiges Abkommen, von dem unsere Region profitieren soll.“, freut sich hiesiger Landtagsabgeordneter Christian Fühner.

Beide Länder einigten sich auf eine Lösung zur Vermeidung wechselseitiger LKW- Fahrverbote an zwei aufeinanderfolgenden Feiertagen. In Niedersachsen ist der Reformationstag am 31. Oktober ein Feiertag, in Nordrhein-Westfalen Allerheiligen am 1. November. Um zu vermeiden, dass Lkw-Fahrer auf ihrem Weg durch Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen an beiden Tagen von der Feiertagsfahrverboten betroffen sind, werden ab dem kommenden Jahr die Fahrverbotszeiten an beiden Feiertagen auf die Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr beschränkt. Zudem gewähren beide Länder in diesem Zeitraum an dem in ihrem Gebiet jeweils geltenden Feiertag Durchfahrtsrechte auf den wichtigsten Transitverbindungen A 2, A 30, A 31 und A 33.

„Ein weiterer Punkt ist die Stärkung der Wasserstraßen, insbesondere ein Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals und der Mittelweser sind notwendig. Mithilfe dieses Abkommens werden wir gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen beim Bund darauf drängen, diese Maßnahmen so schnell wie möglich umzusetzen und für anstehende Aufgaben auch genug Personal auf den Wasserstraßen zur Verfügung zu stellen.“, so Christian Fühner.

Zusätzlich beinhaltet die Osnabrücker Erklärung den gemeinsamen Auftrag sich für eine ausreichende Finanzierung für den Betrieb der Bundesstraßen durch den Bund einzusetzen, um Maßnahmen an Bundesstraßen finanziell über mehrere Jahre abzusichern. Ein weiterer Schwerpunkt der Abstimmung ist der Ausbau von Radschnellwegen. Fühner: „Derzeit sind Niedersachsen und Nordrhein- Westfalen die einzigen Bundesländer, in denen es Radschnellwege gibt. Ein Erfahrungsaustausch auf diesem Gebiet ist von großer Bedeutung, um diese weiter auszubauen und um die Bundesmittel für Radschnellwege auch effizient auszuschöpfen. Ich würde mich freuen, wenn sich auch die Kommunen aus der Region weiter am Ausbau von Radschnellwegen beteiligen.“

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