Härtere Strafen für Verkehrssünder Neue Broschüre liegt beim Landkreis Emsland vor

Artikel vom 27. November 2017

Meppen. Härtere Strafen erwarten Verkehrsteilnehmer seit Anfang November, wenn sie gegen das Straßenverkehrsrecht verstoßen. Das hat der Gesetzgeber beschlossen, um den Weg für mehr Verkehrssicherheit frei zu machen. Der Landkreis Emsland hat vor diesem Hintergrund den von ihm veröffentlichten Bußgeldkatalog aktualisiert und neu aufgelegt.
Verschärft wurde beispielsweise das Vorgehen gegen die Handynutzung am Steuer, die nun auf ein Verbot für sämtliche technische Geräte der Kommunikations-, Informations- und Unterhaltungselektronik ausgeweitet wurde. Die Bußgelder wurden auf 100 Euro beziehungsweise bei Gefährdung auf 150 Euro und bei Sachbeschädigung auf 200 Euro erhöht. Hinzu kommen Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg und im Fall einer Gefährdung oder Sachbeschädigung auch einmonatige Fahrverbote. Auch Radfahrer sind von dieser neuen Regelung betroffen und zahlen mindestens 55 Euro Strafe bei Zuwiderhandlung.
Eine wesentliche Änderung gibt es auch bei unerlaubten Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr, die künftig als Straftatbestand geahndet werden. Derartige Rennen wurden bislang lediglich als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld und Fahrverboten belegt. Dennoch konnte vielerorts nicht verhindert werden, dass sich eine „Raser-Szene“ ausgebildet hat – mit zum Teil tragischen Folgen für Unbeteiligte. So können zukünftig Veranstalter und Teilnehmer eines „wilden“ Rennens, aber auch Fahrzeugführer, die sich rücksichtlos und mit unangepasst hoher Geschwindigkeit im Straßenverkehr bewegen, mit Freiheitsstraßen von bis zu zwei Jahren oder hohen Geldbußen bestraft werden. Kommen unbeteiligte Personen zu schaden erhöhen sich Geldbuße und Freiheitsstraße noch.Wer bei stockendem Verkehr auf der Autobahn oder anderen Straßen mit mindestens zwei Fahrstreifen nicht daran denkt, eine Rettungsgasse zu bilden, muss mit Bußgeldern von 200 bis 320 Euro und im Fall einer Behinderung, einer Gefährdung und einer Sachbeschädigung mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg. Bislang wurde die Rettungsgassenregelung nur unzureichend im Verkehrsalltag beachtet. Dadurch konnte es zu Verzögerungen bei der Hilfeleistung kommen, weil Einsatzkräfte nicht bis zur Unfallstelle durchkamen. Die Pflicht der Fahrzeugführer, eine Rettungsgasse zu bilden, soll mit der härteren Regelung nun besser durchgesetzt werden.
Mit der überarbeiteten Broschüre möchte der Landkreis Emsland nicht zuletzt an ein rücksichtsvolles und umsichtiges Verhalten im Straßenverkehr appellieren. Die Broschüre liegt in den Zulassungsstellen des Landkreises Emsland in Meppen, Lingen und Aschendorf aus. Sie steht außerdem auch als Download unter www.emsland.de (Pfad: „Wirtschaft und Struktur“ > „Auto und Mobilität“ > „Verkehrssicherheit“) bereit.

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