LingenPass ab 4. Januar erhältlich Berechtigte erhalten besondere Vergünstigungen

Artikel vom 23. Dezember 2020 Lingen. Der „LingenPass“ wird fortgeführt. Bürgerinnen und Bürgern, die nur über ein geringes Einkommen verfügen, erhalten mit dem Pass zahlreiche Vergünstigungen im Kultur- und Freizeitbereich und können damit beispielsweise den LiLi-Bus, die Bücherei, das Theater, das TPZ, die Kunstschule, VHS und Linus Lingen Wasserwelten sowie das Emslandmuseum vergünstigt nutzen beziehungsweise besuchen.

Der LingenPass 2021 ist ab dem 4. Januar 2021 auf Antrag bei der Stadtverwaltung im Fachbereich Arbeit und Soziales erhältlich oder kann direkt auf www.lingen.de heruntergeladen werden.

Der Pass richtet sich an alle Personen, die Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld, Hartz IV), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SBG XII (Sozialhilfe) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten sowie an Geringverdiener mit Anspruch auf Wohngeld. Auch Studierende erhalten diesen Pass, sofern sie in Lingen ihren ersten Wohnsitz nachweisen können und BAföG beziehen. Der neue Pass wird für ein Kalenderjahr beantragt und ist nur in Verbindung mit einem Personalausweis gültig. Jedes Familienmitglied erhält einen Ausweis.

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem FB Arbeit und Soziales, Tel.: 0591 9144-521 gerne zur Verfügung.

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