Neues Melderecht, Wohnungsgeberbestätigung erforderlich

Artikel vom 7. Oktober 2015 Logo Rheine

Rheine.  Mit dem Inkrafttreten des neuen Bundesmeldegesetzes zum 01. November 2015 gibt es eine wichtige Änderung zu beachten: Der Vermieter wird verpflichtet, den Ein-oder Auszug eines Mieters zu bestätigen. Im Wortlaut heißt dies, dass „gemäß § 19 BMG der Vermieter wieder verpflichtet ist, bei der An- oder Abmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person den Einzug oder den Auszug schriftlich zu bestätigen (Wohnungsgeberbestätigung).“

Die Vorlage eines Mietvertrages ist nicht ausreichend. So sollen Scheinmeldungen verhindert werden. Das bedeutet, dass ab dem 01.11.2015 bei jeder An- oder Ummeldung sowie für eine Abmeldung ins Ausland eine Ein- bzw. Auszugsbestätigung des Wohnungsgebers zwingend vorzulegen ist. Ein Vordruck der Wohnungsgeberbestätigung steht unter www.rheine.de zum Download zur Verfügung.

Tagged , .Speichere in deinen Favoriten diesen permalink.

Kommentare sind geschlossen.