Neues Zollrecht für den internationalen Warenverkehr Umfassende Modernisierung zum 1. Mai 2016

Artikel vom 29. April 2016 Zollmeldung--300x177

 

Ab dem 1. Mai 2016 gilt im Zollgebiet der Europäischen Union und damit auch in Deutschland ein neues Zollrecht. Der sogenannte Zollkodex der Union (UZK) sowie weitere damit im Zusammenhang stehende Verordnungen der Europäischen Kommission lösen den seit 1992 gültigen Zollkodex ab.

Der UZK ist ein großes europäisches Ziel und Teil der Modernisierung des Zollwesens zur Fortentwicklung der Union. Er soll den internationalen Warenverkehr schneller, sicherer und transparenter machen und Vorteile für Bürger, Wirtschaft und Staat bringen.

Seit vielen Jahren wurde deshalb an der Modernisierung des Zollrechts gearbeitet. Die Zollabfertigung wurde harmonisiert und vereinfacht,  der elektronische Datenaustausch ausgebaut, Verfahrenserleichterungen für besonders vertrauenswürdige Wirtschaftsbeteiligte  geschaffen und die Möglichkeiten der Risikoanalyse verbessert.

Der UZK sieht unter anderem eine schrittweise Einführung von EU-weit harmonisierten IT-Verfahren und gemeinsamen Datenbanken vor.  Die Schaffung effizienter elektronischer Zollsysteme in allen Mitgliedstaaten soll gewährleisten, dass die Zollvorschriften EU-weit einheitlich angewendet und umgesetzt werden.

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