Osnabrücker Zoll zieht Bilanz aus bundesweiter Schwerpunktprüfung im Gebäudereinigungsgewerbe; 66 Unregelmäßigkeiten festgestellt

Artikel vom 23. Mai 2017 Am 16. und 17. Mai 2017 fand eine bundesweite Schwerpunktprüfung des Zolls im Gebäudereinigungshandwerk statt. Das Hauptzollamt Osnabrück beteiligte sich daran mit 55 Beamtinnen und Beamten. Ziel der Überprüfung war die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

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Foto: Hauptzollamt Osnabrück

Bei insgesamt 81 geprüften Objekten im Bezirk des Hauptzollamts Osnabrück führten die Zöllner Personenbefragungen am Arbeitsplatz durch. Hierbei befragten sie die Arbeitnehmer nach ihren Beschäftigungsverhältnissen, überprüften Mindestlohnbestimmungen und Aufenthaltstitel.

Nach ersten Erkenntnissen haben sich in 66 Fällen Unstimmigkeiten ergeben, die einer weiteren Prüfung bedürfen. Konkret handelt es sich dabei in 32 Fällen um den Verdacht, dass die Betriebe nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen. Wegen möglichem Sozialleistungsbetrug wird in 29 Fällen ermittelt. Darüber hinaus besteht in 4 Fällen die Vermutung, dass gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten verstoßen wurde und dass in einem Fall der Verdacht der Beschäftigung eines Ausländers ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung vorliegt.

Um die Rechtsverstöße abzuklären und zu ahnden, werden weitere Prüfungs- und Ermittlungsmaßnahmen bei den Arbeitgebern durchgeführt.

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