Osterfeuer nicht gestattet Landkreis bietet Möglichkeit für Entsorgung an

Artikel vom 9. April 2020 Emsland –  Das Abbrennen von Osterfeuern kann vor dem Hintergrund der derzeitigen Coronakrise und unter Berücksichtigung der bestehenden Kontaktverbote nicht stattfinden. Der Landkreis Emsland weist Veranstalter sowie Stadt- und Gemeindeverwaltungen in diesem Zusammenhang auf einen Runderlass des Landes Niedersachsen vom 2. April hin. 

In diesem wird die Möglichkeit genannt, die geplanten Osterfeuer auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Jede Kommune entscheidet für sich, ob sie davon Gebrauch machen möchte. Entschließt sich eine Kommune für diese Option, sind einige Vorgaben zu beachten. Unter anderem muss sichergestellt sein, dass eine Fläche zum Zeitpunkt des nachgeholten Osterfeuers zur Verfügung steht. Oftmals sind ursprünglich für die Nutzung vorgesehene Ackerflächen später im Jahr nicht mehr geeignet. Darüber hinaus sind nach Landeserlass Verkehrssicherungspflichten wahrzunehmen, wie mögliche Gefahren für Kinder und Tiere (Brut- und Setzzeit) beziehungsweise durch Selbstentzündung abzuwenden. Des Weiteren sind die allgemeinen Hinweise für die Durchführung von Brauchtumsfeuern (Umschichten etc.) zu beachten.

Sollte eine Entscheidung gegen die Verschiebung getroffen werden, bietet der Landkreis Emsland an, die unbehandelten Grünabfälle nach Anmeldung durch die Städte und Gemeinden zu einem festgelegten Termin kostenfrei auf den Zentraldeponien Dörpen, Wesuwe und Venneberg des Abfallwirtschaftsbetriebs des Landkreises Emsland abzugeben. Die Anlieferung ist ab sofort und befristet bis zum 30. April möglich. Dieses Angebot gilt nur für Grünabfälle, die von bereits durch die Gemeinden genehmigten Osterfeuern stammen. Anmeldungen sind unter der E-Mail-Adresse osterfeuer2020@awb-emsland.de möglich.

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