Personeller Wechsel im Lünner Gemeinderat

Artikel vom 11. Oktober 2019 Lünne- Sonja van Dülmen ist als neues Mitglied des Lünner Gemeinderates verpflichtet worden. Sie rückt in der Fraktion Lünner Liste für den ausgeschiedenen Dr. Thomas Forstreuter nach.

Bürgermeisterin Magdalena Wilmes verabschiedete im Gemeinderat Dr. Thomas Forstreuter und begrüßte Sonja van Dülmen als neue Ratsfrau. Dank galt Samtgemeindebürgermeister Bernhard Hummeldorf, der letztmalig in dieser Funktion an der Gemeinderatssitzung teilgenommen hatte (von rechts).

Aus beruflichen Gründen hat Dr. Thomas Forstreuter sein Ratsmandat niedergelegt. Entsprechend den gesetzlichen Regelungen des Kommunalverfassungsgesetzes wurde als Nachfolgerin Sonja van Dülmen verpflichtet, die bei der Kommunalwahl 2016 als Ersatzperson gewählt worden ist. „Ein Dankeschön gilt Herrn Dr. Forstreuter für 18 Jahre kommunalpolitische Arbeit und die Bereitschaft, ehrenamtliche Verantwortung zu übernehmen“, lobten Samtgemeindebürgermeister Bernhard Hummeldorf und Bürgermeister Magdalena Wilmes. Diesen Dankesworten schlossen sich alle Vertreter des Rates an. Forstreuter wird künftig jedoch weiterhin dem Samtgemeinderat angehören. Aufgrund der personellen Veränderung übernimmt Oliver Nefe den Vorsitz der Lünner Liste-Fraktion im Gemeinderat und Markus Rolink fungiert zukünftig als Beigeordneter im Verwaltungsausschuss. Bürgermeisterin Magdalena Wilmes begrüßte es, dass alle Ratssitze besetzt sind und wünschte sich weiterhin eine gute Zusammenarbeit über die Fraktionsgrenzen hinweg. Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde das überarbeitete Entwicklungskonzept für nicht privilegierte Tierhaltungsanlagen verabschiedet. Ziel des Konzeptes ist es, künftig die Errichtung von größeren Tierhaltungsanlagen, die nach den Vorschriften des Baugesetzbuches nicht mehr privilegiert sind, durch verschiedene Zulassungskriterien zu steuern. Die Gemeinde Lünne reagiert damit auf die im Jahre 2013 erfolgte Novellierung des Baugesetzbuches mit veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen für Tierhaltungsanlagen. Beabsichtigt ein Antragsteller den Bau einer nicht privilegierten Tierhaltungsanlage, wird nach dem Entwicklungskonzept geprüft, ob der Antragsteller die darin enthaltenen betriebsbezogenen Zulassungskriterien erfüllt. Werden sämtliche Kriterien erfüllt, besteht laut Samtgemeindebürgermeister Bernhard Hummeldorf grundsätzlich die Möglichkeit, für das Bauvorhaben durch die Samtgemeinde den Flächennutzungsplan zu ändern und durch die Gemeinde Lünne einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen; einen Rechtsanspruch zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens hat der Antragsteller jedoch nicht. „Ziel des Konzeptes ist es, bei dem Thema kommunalpolitisch transparent und nachvollziehbar zu handeln und zwar sowohl für die Vorhabenträger als auch für die Bürger.“ Zum Schluss der Sitzung nutze Wilmes die Gelegenheit und bedankte sich bei Samtgemeindebürgermeister Hummeldorf, dessen Amtszeit zum 31. Oktober endet, für das herausragende Engagement zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Lünne. Hummeldorf dankte für die lobenden Worte und ergänzte, dass vieles nur gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern, dem Ehrenamt, dem Handel, Handwerk, Gewerbe und Tourismus sowie den Parteien erreicht werden konnte. Auch die Vertreter der Fraktionen dankten Hummeldorf für die geleistete Arbeit und wünschten ihm für die Zukunft alles Gute.

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