Rauchmelder ab Ende des Jahres Pflicht

Artikel vom 29. Oktober 2015 Rauchmelder

Lingen. Rauchmelder sind ab Ende des Jahres gemäß der Niedersächsischen Bauordnung in allen Wohnungen Pflicht. So müssen bis zum 31. Dezember 2015 Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die die Rettungswege führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Für die Ausstattung der Wohnungen sind die Eigentümer verantwortlich. Der Mieter, Pächter oder sonstige Nutzungsberechtigte hingegen trägt die Verantwortung, dass die Rauchwarnmelder regelmäßig gewartet werden und betriebsbereit sind. Die Rauchwarnmelder müssen in der Mitte der Zimmerdecke installiert werden. Dabei sollte ein Abstand von mindestens 50 Zentimetern von der Wand beziehungsweise von Einrichtungsgegenständen eingehalten werden. Zulässig sind nur Rauchmelder mit der Produktnorm DIN EN 14604. Bei Fragen können sich Interessierte an das Bauordnungsamt der Stadt Lingen, Dieter Frerich (Mail: d.frerich@lingen.de oder Tel.: 0591/9144-637) wenden.

 

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