Die Schulen in Niedersachsen setzen den eingeschränkten Regelbetrieb mit Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler nach den Herbstferien fort. Am kommenden Montag werde „landesweit im Szenario A gestartet“, teilte Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne am heutigen Donnerstag in Hannover mit.

Artikel vom 22. Oktober 2020

Schulstart in Niedersachsen nach den Herbstferien START IM EINGESCHRÄNKTEN REGELBETRIEB, EMPFEHLUNG DER MUND-NASEN-BEDECKUNG IM UNTERRICHT AN WEITERFÜHRENDEN SCHULEN, ERHÖHTER SCHUTZ VULNERABLER ANGEHÖRIGER, LÜFTEN NACH 20-5-20

Die Schulen in Niedersachsen setzen den eingeschränkten Regelbetrieb mit Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler nach den Herbstferien fort. Am kommenden Montag werde „landesweit im Szenario A gestartet“, teilte Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne am heutigen Donnerstag in Hannover mit.

Eine Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium (MS) und dem Landesgesundheitsamt (NLGA) in dieser Woche habe ergeben, dass auch die verschärfte Infektionslage dies zulasse.

Tonne: „Das ist ein wichtiges Signal an die Schülerinnen und Schüler, die Eltern und die Lehrkräfte. Der Lockdown im Frühjahr hat gezeigt, dass dem Bildungssystem eine gesamtgesellschaftlich herausragende Bedeutung zukommt. Neben der Erfüllung des Bildungsauftrages als zentraler Aufgabe von Kita und Schule sind die Qualität und die Verlässlichkeit der Betreuung für die Familien von höchster Bedeutung. Zudem haben Kita und Schule einmal mehr ihre wichtige soziale Funktion für die Kinder und Jugendlichen gezeigt. Sie sind als Lern- und Lebensorte in der Pandemie besonders schutzwürdige Güter“, erklärte der Minister.

Um den Präsenzbetrieb in den Schulen zu gewährleisten und gleichzeitig den Gesundheitsschutz für Schülerinnen und Schüler sowie alle an Schule Beschäftigte zu erhöhen, sind in der aktuellen Lage mit steigenden Infektionen mit SARS-CoV-2 Anpassungen notwendig.

Daher stehen nach den Herbstferien folgende Neuerungen an:

I. Empfehlung MNB im Unterricht an weiterführenden Schulen:

Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt mit einer 7-Tage-Inzidenz ab 50 sollen ab Montag auch im Unterricht eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Schülerinnen und Schüler des Primarbereiches bleiben von dieser Empfehlung unberührt.

In dem gewohnten und bewährten Zwei-Wochen-Rhythmus wird analysiert und ausgewertet, wie sich die Lage entwickelt. Erfahrungen der Schulen und die Rückmeldungen der Schul- und Lehrerverbände werden ausgewertet und auf Nachsteuerungsbedarf überprüft. Entsprechende verpflichtende Hinweise zum Tragen von MNB im Unterricht werden für die Neufassung der Corona-Verordnung vorbereitet.

I. Erhöhung des Schutzstatus von Risikogruppen in Familien:

Ab Montag wird erleichtert, dass Schülerinnen und Schüler, die selbst nicht zur Risikogruppe gehören, aber vulnerable Angehörige im Hausstand haben, leichter vom Präsenzunterricht befreit werden können. Es gilt dann, dass sich bei Vorlage eines Attestes alle Schülerinnen und Schüler vom Präsenzunterricht befreien lassen können, sobald am Standort der Schule oder am Wohnort eine Inzidenz von 35 erreicht wurde.

Zudem können Grundschülerinnen und Grundschüler mit vulnerablen Angehörigen sowie Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, körperlich und motorische Entwicklung oder Hören und Sehen mit vulnerablen Angehörigen ohne weitere Voraussetzungen als dem Attest befreit werden.

Nach wie vor wird die Befreiung vom Präsenzunterricht für alle anderen Schülerinnen und Schüler mit Angehörigen aus Risikogruppen gelten, sobald vom Gesundheitsamt eine Infektionsschutzmaßnahme an der Schule verhängt wurde.

II. Lüften nach 20-5-20

Sachgerechtes Lüften ist der entscheidende Baustein beim Gesundheits- und Infektionsschutz. Eine regelmäßige und hohe Frischluftzufuhr bewirkt, dass potentiell virushaltige Luftpartikel konsequent abtransportiert werden. Das hat unter anderem auch ein Expertengespräch der Kultusministerkonferenz bestätigt.

Das bedeutet, die Faustregel 20-5-20 beachten, also rund zur Hälfte einer Unterrichtsstunde für zirka fünf Minuten Stoß- oder Querlüftung.

Zudem muss vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen gelüftet werden. Jahreszeitangepasste Kleidung ist wichtig, gleichzeitig wird niemand in der Schule dauerhaft im Kalten sitzen und frieren müssen.

Das Niedersächsische Kultusministerium hat ein Informationspaket zum sachgerechten Lüften auf den Weg zu den Schulen gebracht: 50.000 Plakate und weitere 50.000 Fensterhänger mit den wichtigsten Regeln werden die Schulen in den nächsten Tagen erreichen. In der Überarbeitung des Rahmenhygieneplans, der heute an die Schulen geht, werden zudem entsprechende Hinweise zum infektionsgerechten Lüften gegeben.

Kultusminister Tonne fasste zusammen: „Es bleibt dabei, dass wir die Lage immer ausbalancieren müssen zwischen dem maximalen Recht auf Bildung in der Schule und dem aktuellen Infektionsgeschehen.

Zwar haben unsere Erfahrungen in Niedersachsen gezeigt, dass die Schulen keine Hotspots sind. Das ist auch die aktuelle Einschätzung des RKI und vorliegender Studien. Die Berichte aus den anderen Bundeländern stützen diese Befunde ebenfalls.

Aber: Schulen sind nicht immun gegen das Virus. Mit der deutlichen Verschärfung der Corona-Lage in der gesamten Gesellschaft erhöht sich potenziell auch die Anfälligkeit für das System Schule, weil mehr von außen eingetragen werden kann. Daher justieren wir heute sorgfältig nach und werden das auch weiterhin tun, ausgerichtet an der aktuellen Lage.

Es ist wichtig, dass Kinder weiterhin ohne Angst in die Schule gehen können – und dass die Eltern sie ohne Angst gehen lassen können.

Hieran und gleichsam an dem Gesundheitsschutz aller in Schule Beschäftigter richten wir unsere Arbeit weiterhin aus.“

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