Schwarzarbeit lohnt sich nicht Geldbuße für ein Unternehmer aus dem südlichen Emsland

Artikel vom 6. Juli 2015 Zollmeldung

Arbeitgeber zu neun Monaten Freiheitsstrafe und 15.000 Euro Geldstrafe verurteilt

Neun Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie 15.000 Euro Geldbuße so lautete das Urteil gegen einen Unternehmer aus dem südlichen Emsland. Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, den Trägern der Sozialversicherung zwischen 2009 und 2013 insgesamt rund 250.000 Euro Beiträge vorenthalten zu haben.
Darüber hinaus lautete der Vorwurf, insgesamt 13 rumänische Staatsbürger ohne die erforderliche Genehmigung beschäftigt zu haben. Im Rahmen des Verfahrens war der Beschuldigte nicht geständig, der Strafbefehl wurde aber akzeptiert. Damit ist dieser Rechtskräftig. Den entstandenen Sozialversicherungsschaden muss der Beschuldigte natürlich wiedergutmachen und die rund 250.000 Euro bezahlen.

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