Schwerlastkontrolle Polizei untersagt 15 LKW die Weiterfahrt auf der A30

Artikel vom 10. März 2017 Einsatzkräfte der Regionalen Kontrollgruppe der Polizeidirektion Osnabrück kontrollierten am 8. März, bei Bad Bentheim auf der A30, am Grenzübergang, zahlreiche Verkehrsteilnehmer. Im Fokus der Polizei: Technische Mängel, Ladungssicherung und Lenk- und Ruhezeiten im gewerblichen Güter- und Personenverkehr.

5433Die Beamten staunten nicht schlecht, als sie das Fazit für den Tag zogen. Von rund 40 Sattelzugmaschinen wurde über die Hälfte (28) beanstandet und insgesamt 15 wurde die Weiterfahrt vor Ort aufgrund gravierender Mängel komplett untersagt.

 

Auffällig hierbei: Die Polizisten hielten einen mit zehn Tonnen beladenen Sattelzug, der Fahrzeugteile von den Niederlanden nach Polen transportieren sollte, am stationären Kontrollort an. Sie stellten im Rahmen der Kontrolle zwei beschädigte Reifen fest. Bei einem der Reifen lag die Karkasse bereits frei und war zudem noch rostig. Weiterhin lokalisierten die Kontrolleure zudem auch defekte Bremsen am Auflieger des LKW-Gespanns. Solche schweren technischen Mängel führen im schlimmsten Fall dazu, dass der Reifen aufgrund von Beschädigungen platzt oder durch die intakten Bremsen ein Druckluftverlust herrscht, der zu einer Vollbremsung des Aufliegers führt. In letzter Konsequenz verursachen solche gravierenden Mängel Verkehrsunfälle mit schweren Personen-und Sachschäden.

Bei der ganztägigen Kontrollaktion stellte die Polizei neben technischen Mängeln (u.a. an Bremsen, Achsen, Räder) auch Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten sowie die Überschreitung von zulässigen Abmessungen und Gewichten fest. Die Polizei leitete rund 40 Ermittlungsverfahren ein und behielt Sicherheitsleistungen in vierstelliger Höhe ein.

Auch zukünftig wird die Regionale Kontrollgruppe der Polizeidirektion Osnabrück, die aus Polizeibeamten und -beamtinnen besteht, die unter anderem Experten auf dem Sektor der Schwerlastüberwachung sind, weitere Kontrollaktionen – von der Küste bis zum Teutoburger Wald – im Sinne der Verkehrssicherheit durchführen.

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