Ski- und Snowboardfreizeit 2016 in Fieberbrunn/Österreich Bewerbungen bis zum 30. November im Kinder-, Jugend- und Kulturzentrum „Alter Schlachthof“

Artikel vom 9. November 2015 lingen_01

Lingen. Der Fachdienst Jugendarbeit der Stadt Lingen bietet in den kommenden Osterferien für 13- bis 17-Jährige eine Skifreizeit nach Österreich an. Sie führt in der Zeit vom 18. bis zum 26. März 2016 nach Fieberbrunn ins Pillerseetal. Nach dem Zusammenschluss des Skigebietes in Fieberbrunn mit den Gebieten Saalbach, Hinterglemm und Leogang bietet die Region zahlreiche und abwechslungsreiche Pisten. So kommen Anfänger auf breiten, flachen Pisten und Fortgeschrittene auf steilen Hängen gleichermaßen auf ihre Kosten. Im Preis von 360 Euro sind die Hin- und Rückfahrt, die Unterkunft im Jugendgästehaus „Neue Post“ mit Halbpension sowie der Skipass inklusive Skikurs enthalten. Für eine Leihausrüstung (Board oder Skier, Stöcke, Schuhe) wird ein Unkostenbeitrag von zusätzlich 40 Euro erhoben.

Bewerbungen für die Ski- und Snowboardfreizeit erfolgen über ein Losverfahren. Interessierte geben bitte ein ausgefülltes Meldeformular (angehängt an einen Flyer) bis zum 30. November 2015 im Kinder-, Jugend- und Kulturzentrum Alter Schlachthof ab. Nachträglich eingehende Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden. Die Flyer sind in den weiterführenden Lingener Schulen, im Neuen Rathaus sowie im Kinder-, Jugend- und Kulturzentrum Alter Schlachthof erhältlich. Außerdem steht das Bewerbungsformular zum Download unter www.lingen.de bereit. Nach der Auslosung am 4. Dezember um 17 Uhr in Raum P 05 des Neuen Rathauses, zu der alle Bewerber/-innen herzlich eingeladen sind, werden die Bewerber/-innen schriftlich benachrichtigt. Weitere Informationen geben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereiches Jugend, Arbeit und Soziales unter den Telefonnummern 0591 9144-555/566 oder 0591 91245-16.

Für Kinder und Jugendliche aus finanzschwachen Familien kann im Einzelfall ein Teil der Kosten übernommen werden. Dazu müssen die Einkommensverhältnisse überprüft oder der ALG II- oder Sozialhilfebescheid vorgelegt werden. Der Fachdienst Jugendarbeit der Stadt Lingen kann jedem Kind nur einmal im Jahr einen Zuschuss gewähren.

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