Stadt Lingen fördert den Kauf von Altimmobilien Zuschüsse sollen Erhaltung und Sanierung fördern

Artikel vom 2. April 2016 Lingen. 100.000 Euro will die Stadt Lingen im Jahr 2016 an Bürgerinnen und Bürger auszahlen, die im Gebiet der Stadt Lingen ein altes Wohngebäude mit bis zu zwei Wohneinheiten kaufen wollen. Eine fünfköpfige Familie könnte somit für den Traum vom eigenen Heim 10.000 Euro von der Stadt bekommen, wenn die Voraussetzungen erfüllt werden. Ziel der neuen städtischen Wohnbauförderung ist es unter anderem, dem Abriss nutzbarer Immobilien entgegen zu wirken. So soll Bausubstanz und Wohnraum in gewachsenen Siedlungsstrukturen erhalten und die Sanierung gefördert werden.

Mit dem Wohnbauförderprogramm werden die seit vielen Jahren bewährten Vergabekriterien von städtischen Baugrundstücken ergänzt und durch eine neue Variante bereichert. Der „Zuschuss für den Erwerb von bestehenden Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohneinheiten“ muss bei der Stadt Lingen beantragt werden und wird einmalig ausgezahlt. Im Jahr 2016 stehen für das Programm 100.000 Euro zur Verfügung.

Für Alleinstehende beträgt der einmalige Zuschuss 2000 Euro, für Ehepaare oder Lebensgemeinschaften 4000 Euro, und jedes Kind, für das die Eltern Kindergeld erhalten, gibt es weitere 2000 Euro Zuschuss. Der Höchstbetrag des Zuschusses liegt bei 10.000 Euro. Die Anträge auf Förderung können ab sofort und müssen bis spätestens 31. Dezember 2016 gestellt werden. Der Einzug in das neu erworbene Haus muss außerdem bis zum Ende Dezember 2017 erfolgt sein. Als Tag des Einzugs gilt die Anmeldung der Hauptwohnung  im  Sinne des Melderechts.

Um in den Genuss der städtischen Wohnbauförderung zu kommen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein: Es werden nur Immobilien mit  nicht mehr als zwei Wohneinheiten (Einzelhäuser, Doppelhaushälften sowie Kopf- und Mittelhäuser von Reihenhäusern und Hausgruppen) gefördert, die bereits vor dem 1. Januar 1977 bezogen wurden. Die Gebäude müssen in einem Siedlungsbereich stehen. In jedem Fall muss der Antragsteller oder die Antragstellerin das Haus zum eigenen Gebrauch kaufen und einen energetischen Sanierungsbericht vorlegen. Die Bezuschussung ist außerdem an Einkommensgrenzen gebunden. Die Stadt Lingen will mit dem Wohnbauprogramm „nur dauerhaft zu nutzende Wohneigentumsvorhaben“ fördern. Der Zuschuss für ein Haus, das in den nächsten zehn Jahren abgerissen oder vermietet wird, wird deshalb zurückgefordert.

Die „Richtlinien zur Förderung von Wohneigentum in der Stadt Lingen (Ems)“ und entsprechende Antragsformulare sind bei der Stadt Lingen im Bürgerbüro oder im Fachbereich Bauen und Umwelt (5. Obergeschoss im Neuen Rathaus) erhältlich. Auf der Homepage der Stadt Lingen können die Förderrichtlinien und Antragsformulare unter www.lingen.de eingesehen und abgerufen werden. Fragen rund um die neuen Förderrichtlinien beantwortet Claudia Welling unter der Telefon-Nummer 0591/9144-639.

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