„2,5 Mio. Euro für die emsländischen Kommunen“

Landrat Winter schlägt finanzielle Entlastung der Kommunen im Asylbereich vor

Meppen. Erleichtert zeigt sich Landrat Reinhard Winter über die Ankündigung der Landesregierung, mit dem Nachtragshaushalt die Finanzierung der kommunalen Ebene im Asylbereich endlich zu verbessern. „Durch die neuen Abrechnungsmodalitäten, die wesentlich passgenauer sind und die Realität im Asylbereich besser abbilden, werden wir deutlich entlastet“, so Winter. „Damit können wir auf große Teile der im Haushalt vorgesehenen Kredite verzichten und gewinnen finanziellen Handlungsspielraum. Ich werde daher den Kreisgremien vorschlagen, zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 2,54 Mio. Euro gezielt da einzusetzen, wo sie aktuell benötigt werden – in unseren Städten, Samtgemeinden und Gemeinden, die sich vor Ort der Unterbringung, Betreuung und Integration von Flüchtlingen annehmen“.

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Aktueller Hintergrund sind neue Regelungen im niedersächsischen Nachtragshaushalt, die u.a. die kommunalen Spitzenverbände in den vergangenen Monaten vehement eingefordert hatten. Entgegen der bisherigen Praxis soll beispielsweise die Kostenabgeltungspauschale in Höhe von 9.500 Euro rückwirkend für 2016 auf 10.000 Euro pro Flüchtling und Jahr angehoben werden. Wurden innerhalb der Berechnung bis dato zwei Jahre alte und damit von der Realität längst überholte Asylbewerberzahlen zugrunde gelegt, sollen zukünftig Vorjahreszahlen berücksichtigt werden. Darüber hinaus erfolgt landesweit eine Vorauszahlung für 2017/2018 in Höhe von insgesamt 500 Mio. Euro, für das Emsland bedeutet dies 22,6 Mio. Euro.

„Das Land steht wirtschaftlich sehr gut da und kommt mit diesen Schritten endlich seiner Pflicht nach, die Landkreise und kreisfreien Städte mit Finanzmitteln für die zusätzlichen Ausgaben im Asylbereich auszustatten. Die 36 Mio. Euro, die wir in diesem Jahr insgesamt für das Land vorstrecken und nur über Kredite realisieren konnten, werden damit zu einem großen Teil nicht benötigt. Unsere Kreditaufnahme beträgt voraussichtlich nur noch 9,8 Mio. Euro“, erklärt Winter. „Deshalb wird seitens der Kreisverwaltung vorgeschlagen, den kreisangehörigen Städten, Samtgemeinden und Gemeinden insgesamt rd. 2,54 Mio. Euro auszuzahlen nach einem Modell, das sowohl die Einwohner- als auch die Asylbewerberzahlen berücksichtigt“.

Mit Blick auf die Asylsituation hatte der Landkreis bereits 2015 durch eine Sonderzahlung insgesamt rund 1,5 Mio. Euro an die kreisangehörigen Kommunen ausgeschüttet, in diesem Jahr erfolgt einschließlich der kürzlich gesenkten Kreisumlage eine finanzielle Entlastung um rd. 5,8 Mio. Euro. „Auf diesem Wege wollen wir die Kommunen dahingehend unterstützen, dass sie die Aufnahme und Betreuung von Asylbewerbern bestmöglich organisieren können – denn davon wird langfristig die gesamte emsländische Gesellschaft profitieren“, so Winter abschließend.