Doppeltes Pech: Mit Phantasieführerschein auf der BAB 30 erwischt und Ersatzfahrer wird polizeilich gesucht

Doppeltes Pech hatten letzte Nacht zwei Bekannte an der BAB 30.

Führerschein-Kontrolle

Zunächst hatten Beamte der Bundespolizei gegen Mitternacht einen 41-jährigen kontrolliert. Der Mann war zuvor als Fahrer eines aus den Niederlanden kommenden Pkw über die BAB 30 ins das Bundesgebiet eingereist. Auf dem Parkplatz Waldseite Süd hielten die Beamten das Fahrzeug schließlich an.   Im Rahmen der Personenkontrolle stellten die Beamten fest, dass es sich bei dem vorgelegten internationalen Führerschein offensichtlich um eine Totalfälschung handelt. Offenkundig hatte der Mann das Phantasiedokument benutzt, weil es ihm in Deutschland verboten ist ein Fahrzeug zu führen.  Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis gegen den Mann ein.

Weil auch keiner der Mitfahrer über eine gültige Fahrerlaubnis verfügte, telefonierten die Reisenden mit einem Bekannten in den Niederlanden, ob er bereit wäre die Fahrt fortzusetzen.  Dieser traf auch kurze Zeit später ein. Weil er in der Eile er aber vergessen hatte seinen Ausweis und Führerschein mitzubringen, überprüften die Bundespolizisten ob der Mann tatsächlich eine Fahrerlaubnis besitzt.  Das Ergebnis brachte nicht nur hervor, dass der 40-Jährige zwar eine Fahrerlaubnis besitzt, es stellte sich außerdem heraus, das die Staatsanwaltschaft in Osnabrück an seinem Aufenthaltsort interessiert ist und er noch eine Sicherheitsleistung von 500,- Euro zu entrichten hat.  Nachdem der Mann die Zahlung geleistet hatte und alle Formalitäten abgeschlossen waren, konnte die Fahrt gemeinsam fortgesetzt werden.