Unter Drogeneinfluss verbotene Gegenstände mitgeführt – Schusswaffe, Messer, Drogen und Knallkörper beschlagnahmt

Artikel vom 17. Februar 2017 bpold-h-unter-drogeneinfluss-verbotene-gegenstaende-mitgefuehrt-schusswaffe-messer-drogen-und-knallk

Am späten Donnerstagabend haben Beamte der Bundespolizei einen 27-jährigen Autofahrer aus dem Verkehr gezogen. Der Mann war zwar mit einem Führerschein, aber dafür unter dem Einfluss von Drogen unterwegs. Der aus Polen stammende Mann reiste, zusammen mit zwei weiteren polnischen Staatsangehörigen, über die BAB 30 aus den Niederlanden in das Bundesgebiet ein. Gegen 21:35 Uhr hatten die Beamten das Fahrzeug mit polnischer Zulassung in unmittelbarer Nähe zur BAB 30 angehalten und kontrolliert. Weil der Mann das Fahrzeug unter dem Einfluss von Drogen führte, wurde die Weiterfahrt untersagt, eine Blutprobe genommen und ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet. Ein durchgeführter Drogenschnelltest hatte zuvor bei dem teilweise recht fahrig wirkenden Mann positiv auf THC und Amphetamin reagiert. Bei der Durchsuchung konnten die Beamten in der Mittelkonsole des PKW eine geladene CO2-Waffe (zugriffsbereit) auffinden. CO2-Waffen sind in der Regel der Originalwaffe sehr ähnlich. Weiterhin wurden geringe Mengen Marihuana, Haschisch, Amphetamine, ein Joint sowie ein verbotener Knallkörper aufgefunden.

Zudem konnten die Beamten zwei Einhandmesser in dem PKW auffinden.

Die Drogen, die CO2-Waffe, der Knallkörper und das Messer wurden beschlagnahmt und weitere Ermittlungen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Waffengesetz, sowie Sprengstoffgesetz aufgenommen. Nach Abschluss der ersten notwendigen polizeilichen Maßnahmen und der Erhebung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 500 EUR wurde der Beschuldigte noch in der Nacht von der Wache entlassen.

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