Verschärfte Strafen für Rettungsgassen-Blockierer

Artikel vom 30. September 2017 Die Redaktion „Feuerwehr“ der HUSS-MEDIEN GmbH in Berlin berichtet über die Verschärften Strafen für Rettungsgassen-Blockierer. Künftig drohen den Verkehrssündern, die Polizei- und Hilfskräfte bei ihrer Arbeit hindern, höhere Geldbußen und im schlimmsten Fall sogar Haftstrafen.

Immer wieder berichten Medien über Gaffer, die Rettungsgassen auf Autobahnen blockieren und damit Menschenleben gefährden. Der Bundesrat billigte nun am 22. September 2017 ein Gesetzespaket, das auch höhere Geldstrafen für Rettungsgassen-Blockierer vorsieht.

Schaffen Autofahrer Einsatzfahrzeugen, die blaues Blinklicht sowie Einsatzhorn verwenden, nicht sofort freie Bahn, müssen sie mit einem Bußgeld von bis zu 200 Euro und einem Fahrverbot rechnen. Kommt es zu weiteren Behinderungen oder Gefährdung von Rettungskräften, steigt die Geldstrafe auf 320 Euro. Bisher lag die Geldbuße für das Vergehen bei 20 Euro.

Hartmut Ziebs, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), begrüßte die Entscheidung des Bundesrates: „Eine Rettungsgasse ermöglicht es unseren Einsatzkräften, zügig Hilfe zu leisten. Wer sie blockiert, gefährdet unter Umständen Menschenleben!“ „Strafen alleine helfen nicht: Die Menschen müssen noch besser aufgeklärt werden, damit sie im Ernstfall schnell und richtig handeln und eine Rettungsgasse bilden“, ergänzt Ziebs.

Smartphone-Verbot während der Fahrt

Des Weiteren wurden neue Bestimmungen zur unerlaubten Benutzung von Smartphone am Steuer beschlossen. Ab sofort gilt das Verbot für „sämtliche technischen Geräte der Kommunikations-, Informations- und Unterhaltungselektronik.“ „Verschiedene Untersuchungen belegen eine die Verkehrssicherheit gefährdende Ablenkungswirkung fahrfremder Tätigkeiten“, lautet es in der Begründung.

Das neue Verbot soll sicherstellen, dass sich Fahrzeugführer während der Fahrt nicht durch Informations-, Kommunikations- und Unterhaltungsmittel abgelenkt lassen. Das Bedienen der Geräte mittels Sprachsteuerung und Vorlesefunktion bleibt weiterhin erlaubt sowie deren sekundenschnelle Nutzung. Die Bußgelder wurden auch hier angepasst.

Die Verordnung schreibt unter anderem auch vor, dass Autofahrer ihr Gesicht am Steuer nicht verhüllen oder verdecken dürfen. Dies soll die Identitätsfeststellung gewährleisten. Das Gesetzespaket beinhaltet zudem eine Klarstellung des Lkw-Fahrverbots an Feiertagen. Es gilt ausschließlich für den gewerblichen Güterverkehr. Ausgenommen vom Verbot sind Fahrzeuge, die zu Sport- und Freizeitzwecken unterwegs sind.

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