Vertragliches Fundament geschaffen Bereitstellung von Notärzten im Landkreis Emsland auch künftig sichergestellt

Artikel vom 2. Mai 2019 Meppen. Es gehört zu den Aufgaben des Landkreises Emsland, als Träger des Rettungsdienstes die notärztliche Versorgung flächendeckend und bedarfsgerecht sicherzustellen. Dies geschieht in erster Linie mit Hilfe der vier größten Notfallkrankenhäusern im Emsland: Marien Hospital in Papenburg, Hümmling Hospital in Sögel, Ludmillenstift in Meppen und St. Bonifatius Hospital in Lingen – und zwar an den Werktagen während der Regelarbeitszeit dieser Häuser. Außerhalb der Regelarbeitszeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen sind Honorarärzte im Einsatz.

(v. l.) Dr. Wolfgang Hagemann, Dr. Ludger Kämmerling, Veronika von Manowski, Dezernent Marc-André Burgdorf, Wilhelm Wolken und Martin Diek trafen sich im Kreishaus zur Vertragsunterzeichnung. Sie stellt die bislang gelebte Praxis bei der Bereitstellung von Notärzten auf ein vertragliches Fundament. (Foto: Landkreis Emsland)

„Wir stellen die bisherige gute Zusammenarbeit und gelebte Praxis bei der Bereitstellung von Notärzten nun auf ein schriftliches Fundament“, sagt der zuständige Kreisdezernent Marc-André Burgdorf, der die Vertreter der vier Krankenhäuser im Meppener Kreishaus begrüßte. Mündliche Vereinbarungen würden nun durch schriftliche Festlegungen ersetzt. Geschäftsführender Verwaltungsdirektor Wilhelm Wolken für das Ludmillenstift, Geschäftsführer Martin Diek für das St. Bonifatius und das Hümmling Hospital, sowie Geschäftsführerin Veronika von Manowski und Chefarzt für Anästhesie, Dr. Ludger Kämmerling, für das Marien Hospital hatten sich gemeinsam mit Dr. Wolfgang Hagemann, Ärztlicher Leiter Rettungsdienst, im Kreishaus eingefunden, um den gemeinsamen Vertrag zu unterzeichnen.

„Die Personalstärke an Ärzten in den Krankenhäusern ist unverändert knapp“, betonten sie. Alle Teilnehmer waren sich einig, dass die nun vorgenommene Optimierung der Strukturen bei Personal und Organisation mit höheren Kosten für die Krankenhäuser verbunden sei. „Dies ist jedoch nötig, um die Bereitstellung eines Notarztes auch künftig verlässlich regeln zu können“, betonte Burgdorf.

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