Zeit des Eichenprozessionsspinners hat begonnen

Artikel vom 23. Mai 2019  

Rheine. Von Anfang Mai bis in den August hinein ist im gesamten Stadtgebiet Rheines wieder mit Raupen bzw. Raupennestern des Eichenprozessionsspinners (kurz EPS) zu rechnen. Der Fachbereich Grün der Technischen Betriebe Rheine AöR geht davon aus, dass ein Großteil der Eichen befallen sein wird.

Die Brennhaare der Raupen, die ein Nesselgift enthalten, können für Menschen und Tieren zum Teil erhebliche gesundheitliche Folgen haben. Ein Kontakt mit den fast unsichtbaren Härchen löst Hautausschläge, Brennen und Juckreiz aus. Seltener kommt es auch zu schwereren Reaktionen wie Atemwegsreizungen, Bindehautentzündungen oder Fieber. Im Gebiet des Kreises Steinfurt sind allerdings in den letzten Jahren keine Fälle von schweren allergischen Reaktionen bekannt geworden.

Erste Raupen des Eichenprozessionsspinners  wurden bereits Ende April in Rheine festgestellt. Die kühle Witterung im Mai hat die Entwicklung der Raupen aber offenbar leicht verzögert. In den kommenden Wochen gehen die Fachleute jedoch davon aus, dass sie die die ball- oder sackförmigen Gespinstnester und die behaarten Raupen an den Stämmen und Ästen befallener Eichen finden werden. Aktuell melden sich momentan jedoch viele besorgte Bürger bei den Technischen Betrieben, um großflächige  Raupengespinste zu melden, die sich in Sträuchern befinden. Hierbei handelt es sich nicht um Eichenprozessionsspinner, sondern vielmehr um gesundheitlich unbedenkliche Gespinstmotten-Raupen. Anhand der grünlichen Färbung und der fehlenden Behaarung lassen sich die harmlosen Raupen sehr gut von denen des Eichenprozessionsspinners unterscheiden. Zudem treten die Raupen des Eichenprozessionsspinners nur an Eichen auf.

Um die Plage einzudämmen, führen geschulte Mitarbeiter des Fachbereiches Grün der Technischen Betriebe Rheine AöR in den kommenden Wochen wieder gezielte Kontrollen der Eichen auf öffentlichen Flächen und an städtischen Einrichtungen durch. Zunächst werden dabei vorrangig die städtischen Eichenbestände an allen sensiblen öffentlichen Bereichen, wie Schulhöfen, Kinderspielplätzen sowie stärker genutzten Aufenthaltsbereichen in Grünanlagen und an Straßen überprüft. Gefundene Raupen bzw. Raupennester des EPS werden sukzessive beseitigt. An sensiblen öffentlichen Flächen, an denen befallene Eichen festgestellt wurden, werden zudem Warnhinweise angebracht. Besonders gefährdete Bereiche, wie Kinderspielplätze oder stärker frequentierte Aufenthaltsbereiche im öffentlichen Raum, müssen gegebenenfalls auch zeitweise gesperrt werden.

Wer einen Eichenprozessionsspinner-Befall auf einer öffentlichen Fläche der Stadt Rheine bemerkt und vermutet, dass der Befall noch nicht bekannt ist, sollte diesen in dem dafür eigens neu eingerichteten Online-Meldeverfahren der zuständigen Stelle melden. Eine Meldepflicht besteht aber grundsätzlich nicht. Das Online-Formular findet sich auf den Internetseiten der Stadt Rheine  unter www.rheine.de/eps und auf den Seiten der Technischen Betriebe Rheine AöR  unter www.tb-rheine.de. Neben dem Meldeformular findet sich dort zudem eine laufend aktualisierte, interaktive Karte, in der die Standorte von bereits gemeldeten  Bäumen mit Eichenprozessionsspinnerbefall eingezeichnet sind. Auch nähere Informationen und Tipps zum Umgang mit dem Eichenprozessionsspinner sind dort zu lesen. Telefonisch kann ein Eichenprozessionsspinnerbefall an städtischen Eichen bei den Technischen Betrieben unter der Telefonnummer 05971-9548 716 oder per Mail unter klaus-dieter.twesten@tbrheine.de gemeldet werden.

Für die Entfernung von Raupen bzw. Raupennestern des Eichenprozessionsspinners auf privaten Grundstücken ist grundsätzlich der jeweilige Eigentümer verantwortlich. Bekämpfungsmaßnahmen an privaten Bäumen, sind also vom jeweiligen Eigentümer auf eigene Kosten zu veranlassen. Hierzu sollten geeignete Fachbetriebe beauftragt werden, die eine Beseitigung mit der erforderlichen Schutzausrüstung ausführen können. Aufgrund der Gesundheitsgefahren bei direktem Kontakt mit den Raupen oder Nestern, die bei unsachgemäßen Beseitigungsmaßnahmen besonders hoch sind,  wird dringend davon abgeraten selbst tätig zu werden.

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