Zoll findet 150.000 Euro Bargeld im PKW

Artikel vom 1. Februar 2017 Am 26. Januar 2017 entdeckten Osnabrücker Zöllner bei einer Fahrzeugkontrolle auf der Autobahn A 30 an der Abfahrt Gildehaus 150.000 Euro Bargeld in einem zuvor aus den Niederlanden eingereisten PKW.

Der 46-Jahrige Fahrer war auf dem Weg nach Lettland. Die Frage nach mitgeführten Waffen und Betäubungsmitteln verneinte er. Auf die anschließend gezielte Nachfrage nach Bargeld gab der Reisende an, dass er lediglich 120 Euro mit sich führt.

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Bei der Durchsicht des Wagens fanden die Beamten im Futter einer auf der Rücksitzbank liegenden Jacke, unter dem Innenfutter eines ebenfalls dort befindlichen Reisekoffers und unter dem äußeren Bezug eines Hundekissens insgesamt 150.000 Euro, aufgeteilt in dreitausend 50-Euro-Scheine. Wegen der fehlenden Anzeige des Bargelds leiteten die Zollbeamten ein Bußgeldverfahren ein und erhoben eine Sicherheitsleistung in Höhe von 39.000 Euro. Die Gesamtsumme des Bargelds wurde sichergestellt.

Die weiteren Ermittlungen hat das Zollfahndungsamt Essen übernommen.

Zusatzinformation

Die Kontrolleinheiten des Zolls überwachen den Verkehr mit Bargeld und gleichgestellten Zahlungsmitteln über die Grenzen Deutschlands zu anderen Mitgliedstaaten der EU und im Landesinnern. Anzeigepflichtig sind Bargeld und diesem gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von mehr als 10.000 Euro je Person.

Durch die Anzeigepflichtigen sind auch die Herkunft, der wirtschaftlich Berechtigte sowie der Verwendungszweck darzulegen.

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