Zoll Osnabrück deckt Leistungsbetrug auf; Geldstrafe für Arbeitslosengeldempfänger

Artikel vom 21. August 2017 hza-os-zoll-osnabrueck-deckt-leistungsbetrug-auf-geldstrafe-fuer-arbeitslosengeldempfaenger

Neunzig Tagessätze zu je 15 Euro, mithin insgesamt 1.350 Euro Geldstrafe, so lautet das Urteil des Amtsgerichts Osnabrück gegen einen Leistungsbezieher. Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte bezog seit 2009 Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Im Juni, November und Dezember 2015 ging der 28-Jährige einer Beschäftigung nach, die er dem Jobcenter Osnabrück nicht mitgeteilt hatte. So konnte er rund 1.045 Euro Arbeitslosengeld II zu Unrecht kassieren.

Die Betrügereien fielen auf, da die Arbeitgeber die Arbeitsverhältnisse der Sozialversicherung gemeldet hatten. Auf Überschneidungsmitteilungen hin nahm das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen auf, die schließlich zu Anklageerhebungen wegen Betruges durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück führten. Der Angeklagte hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als er die berufliche Tätigkeit aufnahm. Das hatte er trotz entsprechender Hinweise nicht getan.

Die zu Unrecht bezogenen Sozialleistungen werden vom Verurteilten nun zurückgefordert

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