Zwei Haftbefehle – 38-Jährigen festgenommen Luftdruckpistole bei Mitfahrer gefunden

Artikel vom 14. Januar 2019

BAB 30 / Bad Bentheim – Die Bundespolizei hat am Samstagvormittag an der deutsch-niederländischen Grenze einen 38-Jährigen festgenommen, gegen den gleich zwei Haftbefehle vorlagen. Einem 24-jährigen Mitfahrer wurde seine Luftdruckpistole abgenommen.

Gegen 11 Uhr kontrollierten Bundespolizisten im Rahmen der grenzpolizeilichen Überwachung der Einreise aus den Niederlanden, auf dem Autobahnparkplatz „Waldseite Süd“ an der BAB 30, einen mit drei Personen besetzten Kleintransporter aus Belgien.

Unter den Fahrzeuginsassen befand sich auch ein Mitreisender, der den Beamten keinerlei Ausweisdokumente vorlegen konnte. Erst auf der Dienststelle der Bundespolizei konnte die Identität des Mannes geklärt werden. Es stellte sich heraus, dass es sich um einen 38-jährige Tunesier handelte, der in Deutschland mit zwei Haftbefehlen von der Justiz gesucht wurde.

Zum einen bestand angesichts einer rechtskräftigen Verurteilung wegen räuberischen Diebstahls, seit 2015 ein Sicherungshaftbefehl gegen den 38-Jährigen. Der Mann war zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden, deren Vollstreckung für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Weil er gegen die Bewährungsauflagen verstoßen hatte, wurde diese wiederrufen und er muss nun seine Gefängnisstrafe absitzen.

Wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz lag außerdem ein Untersuchungshaftbefehl gegen den 38-Jährigen vor. Nach der Vorführung bei einem Haftrichter wurde er in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

Außerdem waren im polizeilichen Informationssystem zwei Aufenthaltsermittlungen gegen den 38-Jährigen eingestellt. Wegen der unerlaubten Einreise erwartet in zusätzlich ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz.

Gegen den 59-jährigen belgischen Fahrer des Autos wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beihilfe zur unerlaubten Einreise eingeleitet.

Bei dem dritten Fahrzeuginsassen, einem 24- jährigen Armenier, beschlagnahmten die Bundespolizisten eine Luftdruckpistole. Weil er nicht die erforderliche Erlaubnis dafür besaß, erwartet den 24-Jährigen jetzt ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.

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