Gebrauchtkleider-Sammlung der Kolpingfamilie

Artikel vom 11. Oktober 2024

 

Spelle- Die Kolpingfamilien im Bezirk Freren veranstalten am Samstag,den 12. Oktober 2024, ihre traditionelle Gebrauchtkleidersammlung. Wie in den vergangenen Jahren hofft die   Kolpingfamilie auch dieses Mal auf Ihre tatkräftige Unterstützung, um gemeinsam einen Beitrag zur Linderung von Not und zur Förderung sozialer Projekte zu leisten.

 

Was wird gesammelt?

Gut erhaltene Kleidung für Erwachsene und Kinder. Dazu gehören:

• Anzüge

• Woll- und Strickwaren

• Bett- und Haushaltswäsche

• Hüte

• Unterwäsche

• Federbetten

• Schuhe (bitte paarweise bündeln)

Bitte beachten Sie, dass Lumpen, Textilreste, Schneidereiabfälle, Schnipsel und Stoffreste nicht abgegeben werden können.

Warum sammeln die Kolpingfamilie?

Die gesammelten Gebrauchtkleider werden zur Lösung sozialer Probleme verwendet, sei es in der Jugend-, Familien- oder Altenarbeit. Darüber hinaus fließt ein Großteil der Spenden in Projekte, die Menschen in Not weltweit unterstützen. Mit Ihrer Spende tragen Sie dazu bei, dass Bedürftigen auf der ganzen Welt geholfen werden kann.

Wann und wo können die Spenden abgegeben werden?

Die Sammlung startet am Samstag, den 12. Oktober 2024, ab 08:30 Uhr. Sie können Ihre Gebrauchtkleider entweder vor Ihrem Haus am Straßenrand gut sichtbar platzieren oder zum Adolph-Kolping-Platz  in Spelle bringen.

Verpackungshinweise

Um die Abholung zu erleichtern, bittet die Kolpingfamilie, die Kleidung in Plastiksäcken bereitzustellen. Plastiktüten können an folgende Standorte bekommen:

• K&K

• Getränke Hoffmann

• Sparkasse

• Volksbank

• Kirchen in Spelle und Venhaus

• Gaststätte Spieker

• Löcken Baumarkt 

Sollten Sie keinen Plastiksack haben oder dieser nicht ausreichen, können Sie auch andere Verpackungen verwenden. Bitte achten Sie jedoch darauf, die Kleidung bei Regenwetter abzudecken, falls sie nicht in einem Plastiksack verpackt ist.

Wichtige Hinweise

Bitte entnehmen Sie alle Wertsachen aus der  Kleidung, da die Kolpingfamilie hierfür keine Haftung übernimmt.

Das unberechtigte Abholen der Spenden ist strafbar.

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