Polizei verstärkt Kontrollen zur Verkehrssicherheit in der Vorweihnachtszeit

Artikel vom 14. November 2016 polizei

Lingen / LK Emsland / LK Grafschaft Bentheim (ots) – Die Adventszeit ist auch die Zeit der Weihnachtsfeiern und Weihnachtsmärkte. Dabei werden häufig in geselliger Runde Glühwein und Punsch genossen. Doch Autofahren ist dann tabu, denn bereits geringe Mengen Alkohol können die Fahruntüchtigkeit erheblich beeinflussen! Doch wie viel darf man trinken, ohne die 0,5 Promillegrenze zu erreichen? Oft wurde versucht sich gezielt an die gesetzlichen Grenzwerte heranzutrinken. Vielfach geschah dies auch unter wissenschaftlichen Bedingungen in verschiedenen Studien, doch diese Rechnung ging oftmals nicht auf. Zu viele wechselnde körperliche Faktoren bestimmen die Wirkung der Alkoholaufnahme. Eins sollte daher grundsätzlich und ohne Diskussionen klar sein: Alkohol trinken und Auto fahren passt nicht zusammen. Es gibt auch keinen Kompromiss! Bei 0,5 Promille ist die Unfallgefahr bereits doppelt so hoch wie in nüchternem Zustand, bei 0,8 Promille steigt die Unfallgefahr sogar auf das Vierfache. Es zeigen sich starke Auswirkungen auf das Fahrverhalten. Die Konzentrationsleistung und das Reaktionsvermögen nehmen stark ab und die Verarbeitung von Reizen geschieht verzögert.

Gerade typische Vorweihnachtsgetränke wie Punsch, Glühwein und Feuerzangenbowle können schnell zu einem hohen Promillewert führen.

Deshalb sollte das Auto für den Heimweg keine Option sein. Bereits vor dem Besuch des Weihnachtsmarktes oder der Weihnachtsfeier ist zu überlegen wie der Heimweg angetreten wird. Öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrgemeinschaften sind gute Alternativen zum eigenen Auto!

Doch auch am Morgen danach ist Vorsicht geboten: Ein paar Stunden Schlaf reichen nicht aus um wieder restlos nüchtern und fahrtüchtig zu werden. 0,1 bis max. 0,2 Promille baut der Körper in der Stunde gewöhnlich ab. Eine kalte Dusche, starker Kaffee und auch ein deftiges Frühstück am Morgen sind für den Alkoholabbau bedeutungslos.

Selbst bei minimalem Restalkohol kann es immer noch zu verzögerten Reaktionen und Konzentrationsschwächen kommen. Wer unter diesen Umständen einen Verkehrsunfall verursacht riskiert seinen Führerschein, denn dieser ist bereits bei einem Promillewert von 0,3 Promille und typischen Ausfallerscheinungen in Gefahr und kann für mehrere Monate eingezogen werden. Die Unfallverursachung selbst kann dabei diese Ausfallerscheinung sein! Für Fahranfänger besteht seit dem 01.07.2007 ein generelles Alkoholverbot beim Führen von Kraftfahrzeugen.

„In der Unfallstatistik der Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim wurden für das Jahr 2015 insgesamt 234 Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss registriert. Häufig sind schwerverletzte oder sogar tödlich verletzte Personen die Folgen solcher Verkehrsunfälle. Drei alkoholisierte Verkehrsteilnehmer erlagen im letzten Jahr ihren Verletzungen“, erklärte Klaus Wermeling als Verkehrssicherheitsberater der Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim. Die Polizei wird in der Grafschaft Bentheim und im Emsland in den Wintermonaten verstärkt Verkehrskontrollen durchführen, um das Unfallrisiko durch alkoholisierte Autofahrer zu verringern. Bereits in den letzten Tagen wurden bei diesen Schwerpunktkontrollen mehrere alkoholisierte Autofahrer festgestellt. Der traurige Spitzenwert lag bei 2,54 Promille. Ein Unfall eines betrunkenen Autofahrers in Haselünne verlief am Wochenende glimpflich. Die Polizei appelliert an alle Autofahrer das Fahren und das Trinken strikt zu trennen um die Vorweihnachtszeit sicher und sorglos genießen zu können. Weitere Informationen sind auf der Internetseite der Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim unter www.polizei-emsland.de oder beim Verkehrssicherheitsberater PHK Klaus Wermeling selbst unter der Telefonnummer 0591-87109 zu erhalten.

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