Baumärkte, Blumenläden, öffnen am Samstag – Land steuert mit neuer Verordnung nach

Artikel vom 3. April 2020

Meppen. Das Land Niedersachsen hat mit einer Verordnung, die die Beschränkung sozialer Kontakte in Teilbereichen neu regelt, noch einmal nachgesteuert. Sie wird am morgigen Samstag (4. April) in Kraft treten.

Unter anderem sieht die Verordnung vor, dass der Zutritt zu Baumärkten, Gartencentern und Gärtnereien auch für Privatpersonen wieder möglich sein wird. Bislang waren nur Außerhausverkäufe auf Vorbestellung an private Personen und der Zutritt für Gewerbetreibende zugelassen.

Auch Blumenläden sollen wieder öffnen dürfen. Ein Verkauf auf dem Wochenmarkt ist allerdings nicht möglich. Dieser bleibt weiterhin der Versorgung mit Lebensmitteln vorbehalten.

Die Öffnung ist allerdings an folgende Voraussetzungen geknüpft: Alle Betreiber dieser Verkaufsstellen und Geschäfte sind verpflichtet, einen Mindestabstand von 1,5 Meter zwischen den Kunden sicherzustellen. Sie haben ebenfalls zu gewährleisten, dass durchschnittlich 10 qm² Verkaufsfläche je anwesender Person vorhanden ist.   

Klargestellt wurde ebenfalls, dass der Besuch der Psychotherapie, Physiotherapie, Ergotherapie und der Osteopathie gestattet ist, soweit die Behandlung ärztlich veranlasst und unaufschiebbar ist. Andere Einrichtungen für den gesundheitlichen Bedarf wie Apotheken, Sanitätshäuser, Optiker und Hörgeräteakustiker dürfen ebenfalls öffnen. Da hier der Mindestabstand von 1,5 Metern nur bedingt einzuhalten ist, sind diese Dienstleistungen nur erlaubt, wenn dies dringend notwendig ist. Dies gilt insbesondere für Optiker und Hörgeräteakustiker. Auch die Teilnahme an Blutspenden ist möglich.

Deutlich dargelegt wurde nun auch, dass nicht öffentliche Betriebskantinen, die ausschließlich die Beschäftigten versorgen, betrieben werden dürfen. Dabei müssen die Vorkehrungen zur Hygiene beachtet werden. Zudem muss der Zutritt gesteuert, Warteschlangen vermieden und ein Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet werden.

Die neue Verordnung gilt bis zum 19. April.

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