Corona-Pandemie: Böllerverbot an Silvester in Teilen des Rheiner Stadtgebietes

Artikel vom 21. Dezember 2020 Rheine. In Zusammenhang mit den weiterhin hohen Fallzahlen an Corona-Infizierten ergreift die Stadt Rheine weitere Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung. Die Maßnahmen wurden am Mittwoch, 16. Dezember 2020, in einer Allgemeinverfügung veröffentlicht.

Von Donnerstag, 31. Dezember 2020, bis Freitag, 1. Januar 2021, wird das Mitführen und die Verwendung von Feuerwerkskörpern auf dem Marktplatz Innenstadt/ Klosterstraße, dem  Elisabethplatz/ Windthorststraße, auf dem Emstorplatz/ Osnabrücker Straße, an der Hünenborg, auf dem Thieberg sowie auf dem Spielplatz Hasenhöhle an der Moorstraße untersagt. Auch wenn der Waldhügel in der Allgemeinverfügung nicht ausdrücklich genannt wird, ist dort das Zünden von Feuerwerkskörpern und Pyrotechnik verboten, da es sich um ein Naturschutzgebiet handelt.

Das Ordnungsamt der Stadt Rheine wird das Verbot in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit der Polizei kontrollieren und dafür verstärkt im Stadtgebiet unterwegs sein. Verstöße werden konsequent geahndet, mitgeführtes Feuerwerk wird sichergestellt.

Zudem weist die Stadt Rheine noch einmal darauf hin, dass im Zuge der Corona-Pandemie das Rathaus weitestgehend geschlossen ist und nur nach Terminvereinbarung Besuche in Ausnahmefällen möglich sind. Seid dem 16.12.2020 ist damit auch der Besuch im Bürgerbüro bis auf weiteres nur nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel. 939-348) möglich. In der Zeit vom 28.12.- 30.12.2020 bleibt das Bürgerbüro geschlossen. Im äußersten Notfall erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 939-348.

Die Außenstelle Mesum ist seid dem 17.12. – 30.12.2020 geschlossen. Für die Zeit vom 04.01.2021 bis zunächst zum 13.01.2021 vereinbaren Sie bitte einen Termin im Bürgerbüro Rheine unter der Telefonnummer 939-348.

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