Fragen und Antworten rund um die Bürgermeister- und Landratswahl 2015 in Rheine

Artikel vom 7. September 2015 Rheine. Rund 60.000 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger sind am Sonntag, 13. September 2015, zum Gang an die Wahlurnen aufgerufen. Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Wahl haben wir hier noch einmal für Sie aufgelistet:

Musterstimmzettel

Wer wird gewählt?

Es wird ein neuer Bürgermeister für die Stadt Rheine gewählt. Zur Wahl stellen sich Dr. Peter Lüttmann (CDU, GRÜNE), Heinz-Jürgen Wisselmann (Einzelbewerber) und Markus Reiffenschneider (Einzelbewerber).

Darüber hinaus sind Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, einen neuen Landrat für den Kreis Steinfurt zu wählen. Landratskandidaten sind Dr. Klaus Effing (CDU), Dr. Stefan Giebel (SPD) und Hermann Stubbe (GRÜNE).

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt ist,

  • wer am Wahltag 16 Jahre alt ist (letzter Geburtstermin 13.09.1999),
  • jede Deutsche und jeder Deutscher,
  • Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Gemeinschaft (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger),
  • und wer für die Bürgermeisterwahl mindestens seit dem 28. August 2015 mit Hauptwohnung in Rheine, für die Landratswahl mit Hauptwohnung im Kreis Steinfurt gemeldet ist.

Wo und wann kann ich wählen?

In dem Wahllokal, das auf dem persönlichen Wahlbenachrichtigungsbrief angegeben ist. Am Wahltag sind die Wahllokale von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. Im Falle einer Stichwahl am 27. September 2015 sind die Wahllokale ebenfalls von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet.

Was ist, wenn die Wahlbenachrichtigung verloren wurde?

Auch dann ist eine Stimmabgabe kein Problem, es muss aber ein Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass) im Wahllokal vorgelegt werden.

Wie kann ich per Briefwahl wählen?

Wer am Wahltag verhindert ist, kann seine Stimme per Briefwahl abgeben. Dazu muss ein sog. Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt werden, der entsprechende Antrag ist auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes abgedruckt. Der Wahlschein kann auch online auf der Webseite der Stadt Rheine www.rheine.de beantragt werden; eine telefonische Antragstellung ist leider nicht möglich. Die Anträge können bis spätestens Freitag, 11. September 2015, bis 18 Uhr beim Wahlamt der Stadt Rheine gestellt werden.

Wer möchte, kann seine Stimme per Briefwahl auch direkt im Wahlamt der Stadt Rheine abgeben.

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