Artikel vom 23. Februar 2026
Spelle-Venhaus. Im Ortsteil Venhaus entsteht eine neue dreizügige Grundschule mit angrenzender Sporthalle. Der moderne Schulstandort wird an der Ecke Schulstraße / Venhauser Straße errichtet und soll künftig die Bildungsinfrastruktur der Samtgemeinde nachhaltig stärken.

Mit der Fertigstellung des Neubaus ist eine Anpassung der bestehenden Schuleinzugsgebiete zum Schuljahr 2028/2029 vorgesehen. Ziel ist es, die Auslastung der Schulstandorte langfristig ausgewogen zu gestalten und die neue Grundschule strukturell sinnvoll in die Schullandschaft einzubinden.

Nach derzeitiger Planung sollen künftig auch Schülerinnen und Schüler aus bestimmten Wohngebieten in Spelle die St.-Vitus-Grundschule Venhaus besuchen. Vorgesehen ist ein Radius von 2,2 Kilometern rund um die Grundschule Venhaus. Betroffen sind vor allem die Bereiche rund um den Sportplatz bis hin zum Westring sowie Teile der Katharinenstraße bis zur Ringstraße. Weitere Anpassungen sind im Rahmen der abschließenden Abstimmungen im Rat noch möglich.
Auch für den Ortsteil Varenrode ist eine veränderte schulische Zuordnung vorgesehen. Bislang besuchen die Kinder aus Varenrode die Johannes-Grundschule Spelle. Im Zuge der Neustrukturierung soll diese Schule von derzeit vier auf künftig drei Züge reduziert werden. Perspektivisch würden die Schülerinnen und Schüler aus Varenrode dann die neue Grundschule in Venhaus besuchen.
Schülerinnen und Schüler, die ihre Schule bereits besuchen, sind von der geplanten Neuregelung nicht betroffen. Die Schuleinzugsgebiete legen verbindlich fest, welchem Schulstandort die Kinder zugeordnet sind.
Mit der geplanten Neuordnung verfolgt die Samtgemeinde Spelle das Ziel, eine langfristig tragfähige und ausgewogene Schulstruktur sicherzustellen.
Im weiteren Verfahren wird das Regionale Landesamt für Schule und Bildung eng eingebunden. Dies ist insbesondere aufgrund des zusätzlichen Lehrkräftebedarfs an der St.-Vitus-Grundschule Venhaus sowie der entsprechenden Reduzierung an der Johannes-Grundschule Spelle erforderlich. Die vorgestellten Varianten werden nun innerhalb der politischen Fraktionen beraten, abgestimmt und beschlossen. Vor einer endgültigen Umsetzung ist die Zustimmung des Landkreises sowie der zuständigen Landesschulbehörde erforderlich.
Sofern alle notwendigen Beschlüsse und Genehmigungen erteilt werden, soll die neue Regelung erstmals zum Schuljahr 2028/2029 für die Einschulung der Erstklässlerinnen und Erstklässler gelten.
Wir werden Sie über das neue Schuleinzugsgebiet informieren, sobald das Genehmigungsverfahren abgeschlossen ist.
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