Artikel vom 28. Oktober 2020
Corona-Lockdown : Massive Einschränkungen gerade für die Gastronomie
Wie die Minister und Kanzlerin Angela Merkel am Abend in einer Pressekonferenz mitteilten müssen Einschränkungen her um die zweit Corona -Welle entgegen zu treten.
Die folgenden Maßnahmen sollen ab dem 2. November deutschlandweit in Kraft treten und vorerst bis zum 29.11.2020 gelten.
- Kontakte: In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Angehörige aus zwei Haushalte treffen – maximal zehn Personen.
- Gastronomie: Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen werden geschlossen. Erlaubt ist weiter die Lieferung und Abholung von Essen für den Verzehr zu Hause. Auch Kantinen dürfen öffnen.
- Freizeit: Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Dazu gehören etwa Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks und Spielhallen.
- Sport: Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen. Der Amateursportbetrieb wird eingestellt, Vereine dürfen also nicht mehr trainieren. Individualsport, also etwa alleine joggen gehen, ist weiter erlaubt. Profisport wie die Fußball-Bundesliga ist nur ohne Zuschauer zugelassen.
- Dienstleistungen: Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios werden geschlossen, weil hier der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Medizinisch notwendige Behandlungen etwa beim Physiotherapeuten sind weiter möglich. Auch Friseure bleiben geöffnet.
- Supermärkte: Der Einzelhandel bleibt geöffnet , es soll aber weitere Vorschriften geben wie viele Kunden gleichzeitig im Laden sein dürfen.
- Schulen und Kitas: Schulen und Kindergärten bleiben offen aber unter weiteren Hygienemaßnahmen