Urlaub kein Grund für Impftermin Absage

Anfragen für Terminverschiebungen verursachen hohen organisatorischen Aufwand in Impfzentren 

Meppen. Die Impfzentren in Lingen und Papenburg weisen darauf hin, dass Impftermine nur dann abgesagt werden sollten, wenn es unbedingt nötig und unvermeidbar ist. Ein Urlaub beispielsweise zählt als Grund nicht dazu. Ansprechpartner bei Terminänderungen ist immer das zentrale Terminmanagement des Landes Niedersachsen.

Viele versuchen es aber auf dem kurzen Weg. Die Impfzentren erreichen daher zahlreiche Absagen verbunden mit Bitten um Terminverschiebungen wegen Urlaub. „Der organisatorische Aufwand, diese Anfragen zu bearbeiten und neue Termine zu vereinbaren, ist enorm und beansprucht viel Zeit, die für die eigentliche Arbeit der Impfzentren, nämlich das Impfen, zur Verfügung stehen sollte“, sagt Dr. Wolfgang Hagemann, Ärztlicher Leiter Impfzentren. Ein Urlaub, es sei denn es handelt sich um eine REHA-Maßnahme oder vergleichbares, sei zudem kein triftiger Grund für eine Absage. „Die COVID-19-Impfung ist der sicherste Weg, um einen Schutz vor einer Coronaerkrankung aufzubauen. Ein Termin sollte daher unbedingt wahrgenommen werden“, betont Hagemann.

In erster Linie ist bei Absagen die zentrale Terminvergabe des Landes Niedersachsen Ansprechpartner. Unter der Hotline 0800 99 88 66 5 und im Internet unter https://www.impfportal-niedersachsen.de sind bei Verhinderung neue Impftermine zu vereinbaren.

Fallzahlen im Landkreis Emsland Stand: 010.05.2021

Hier finden Sie eine Übersicht der bestätigten Corona-Fälle im Landkreis Emsland. 

Die Gesamtzahl der emsländischen Fälle, die Veränderung zum Vortag, die Zahl der Verstorbenen sowie insbesondere die für den Landkreis Emsland maßgebliche 7-Tagesinzidenz und deren Verlauf können täglich (auch an den Wochenenden) im Lagebericht des Landes Niedersachsen sowie im Dashboard des Robert-Koch-Institutes abgerufen werden. 

Grafik Landkreis Emsland

 

Erleichterungen für Geimpfte und Genesene

Menschen, die gegen Covid-19 geimpft oder von einer nachgewiesenen Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus genesen sind, sollen bestimmte Erleichterungen erhalten. Das Bundeskabinett hat hierzu eine Verordnung beschlossen, der Bundestag und Bundesrat nun zugestimmt haben. Die neuen Regelungen gelten ab Sonntag, 9. Mai.

 

Nicht gerechtfertigte Eingriffe in Grundrechte aufheben

Grund für diese Verordnung sind die zunehmenden wissenschaftlichen Belege dafür, dass von Geimpften und Genesenen eine erheblich geringere Ansteckungsgefahr ausgeht. Es geht darum, Eingriffe in Grundrechte, die nicht mehr gerechtfertigt sind, aufzuheben.

„Mit der beschlossenen Verordnung wollen wir den Menschen Antworten darauf geben, welche Freiheiten sie nach einer vollständigen Impfung oder nach einer Genesung wieder ausüben können“, erklärte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht. 

Welche Erleichterungen soll es geben?

Die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung sieht insbesondere vor:

  • Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen gelten nicht mehr für Geimpfte und Genesene. Damit werden zum Beispiel bei privaten Zusammenkünften geimpfte und genesene Personen nicht mehr mitgezählt. Auch nächtliche Ausgangsbeschränkungen nach dem Infektionsschutzgesetz entfallen für diese Personengruppen.
  • Bei bestimmten Ausnahmen von den Corona-Schutzmaßnahmen, bei denen ein negativer Test Voraussetzung ist, sollen Geimpfte und Genesene mit negativ Getesteten gleichgestellt werden. Damit müssen sie kein aktuelles negatives Testergebnis vorweisen, um zum Beispiel zum Friseur, in Geschäfte oder in den Zoo zu gehen.
  • Beim Sport gilt: Die Beschränkungen, dass kontaktloser Individualsport nur allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts möglich ist, sind für Geimpfte und Genesene aufgehoben.
  • Auch Quarantäne-Pflichten gelten nicht für Geimpfte und Genesene – zum Beispiel bei Einreisen aus dem Ausland. Dies gilt allerdings nicht für Reisen aus sogenannten Virusvarianten-Gebieten. 
  • Wichtig ist jedoch: AHA gilt nach wie vor. Geimpfte, genesene und getestete Personen müssen weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und Abstandsgebote einhalten. Hier gibt es keine Erleichterungen.

Welche Nachweise müssen Geimpfte und Genesene vorlegen?

  • Geimpfte müssen einen Nachweis für einen vollständigen Impfschutz vorlegen – zum Beispiel den gelben Impfpass. Je nach Impfstoff bedarf es ein oder zwei Impfungen für einen vollständigen Schutz. Seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein. Zusätzlich darf man keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen. Dazu gehören Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust.
  • Genesene benötigen den Nachweis für einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt. Auch hier gilt zusätzlich, dass die Freiheiten nur für Menschen ohne Covid-19-typische Krankheits-Symptome gelten.

Verbotenes Wenden auf der B70

Rheine-  Auf der Bundesstraße 70 haben Polizisten am Freitagmorgen (07.05.) bei einer Kontrolle innerhalb von einer halben Stunde fünf Fahrzeugführer festgestellt, die auf der Fahrbahn wendeten. Aufgrund der Baustelle an der Anschlussstelle Rheine-Nord können Fahrzeugführer, die aus Richtung Lingen kommen, aktuell nur in Richtung Neuenkirchen weiterfahren. Die Fahrzeugführer haben zwischen den Anschlussstellen Rheine-Nord und Bentlage/Zoo auf der Fahrbahn gewendet, weil sie in das Gewerbegebiet Rheine-Nord fahren wollten. Die Polizei warnt eindringlich vor solchen gefährlichen Fahrmanövern.

Fahrzeugführer, die aus Lingen kommen, können an der Anschlussstelle Bentlage/Zoo die Bundesstraße verlassen und am dortigen Kreisverkehr wieder in Richtung Rheine-Nord auf die Bundesstraße 70 auffahren. Die fünf Fahrzeugführer, die am Freitagmorgen festgestellt wurden, erwartet jetzt ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro, 2 Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot.

WendemanöverB70 Foto Polizei

Mit Radlader Bankgebäude beschädigt

Niederlangen  – Am frühen Freitagmorgen haben bislang unbekannte Täter das Gebäude der Volksbank an der Schulstraße schwer beschädigt. Sie versuchten mit einem Radlader den Geldautomaten der Bankfiliale aus der Außenfassade zu brechen. Das Mauerwerk und der Geldautomat wurden schwer beschädigt. An das Bargeld des Automaten gelangten die Täter nicht. Ohne Beute gemacht zu haben, flüchten sie mit einem nicht näher beschriebenen Auto. Der Radlader blieb am Tatort zurück. Ersten Erkenntnissen zufolge wurde die Arbeitsmaschine in derselben Nacht vom Gelände eines Betonbauunternehmens in Dörpen gestohlen.

Hinweise nimmt die Polizei in Lingen unter der Rufnummer (0591)8700 entgegen.

Fallzahlen im Landkreis Emsland Stand: 07.05.2021

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Schwarz Weiß Varenrode im Finale vom EWE Fifa Cup Emsland

Varenrode – In einem sehr spannenden und etwas glücklichen Halbfinale haben sich die beiden Spieler aus der ersten Mannschaft, Joshua Echelmeyer und Tom Pliet, für das Finale qualifiziert.
Am Freitag den 07.05.2021 um 18:15 Uhr geht’s los.
SW Varenrode ist als Verein sehr stolz auf unsere Jungs und wir drücken die Daumen.
Es können alle Live dabei sein.
EMS TV überträgt die Partie über www.emstv.de und auch über den eigen Haussender!
Also schaltet ein und unterstützt die Varenroder Jungs!

Grün versus grau – umweltfreundliche Vorgärten in Spelle ausgezeichnet

Spelle – Viel Grün und eine bunte Pflanzenmischung – eine Oase für Vögel und Insekten statt einer leeren Schotterwüste mit ein bisschen Grün. Die Gemeinde Spelle zeichnet zum zweiten Mal umweltfreundliche Vorgärten aus. 

Als grüne Visitenkarte können naturnahe Vorgärten den Eingangsbereich eines Hauses lebendig und einladend gestalten. Mit heimischen und insektenfreundlichen Pflanzen bestückt, brummt, summt und zwitschert es vor der Haustür und es gibt immer etwas Interessantes zu beobachten. „Bepflanzte Vorgärten sind eine große Chance, das Straßenbild zu verschönern und Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu schaffen. Auch das Wohlbefinden der Menschen lässt sich so nachweislich steigern“, lädt Bürgermeister Andreas Wenninghoff zum Nachahmen ein. Schon zum zweiten Mal hat die Gemeinde Spelle besonders umweltfreundlich gestaltete Vorgärten ausgezeichnet. In der Kategorie „Vorgärten, die an ein Haus angrenzen, welches vor mehr als zehn Jahren erbaut wurde“ hat die Familie Diße gewonnen und in der Kategorie „Vorgärten, die sich an einem Haus befinden, welches in den letzten Jahren errichtet wurde“ hat die Familie Menke die eigens gegründete Jury überzeugt. Bürgermeister Andreas Wenninghoff und Samtgemeindebürgermeisterin Maria Lindemann gratulierten den Preisträgern und dankten für die Bemühungen, mit der Vorgartengestaltung für die heimische Natur etwas Gutes zu tun.

Samtgemeindebürgermeisterin Maria Lindemann (links) und Bürgermeister Andreas Wenninghoff (rechts) übergaben die Auszeichnung für einen umweltfreundlich gestalteten Vorgarten an Familie Diße.

Der Vorgarten der Familie Menke wurde für die artenreiche Gestaltung ausgezeichnet. Die Familie nahm die Prämierung von Bürgermeister Andreas Wenninghoff (links) und Samtgemeindebürgermeisterin Maria Lindemann (rechts) entgegen.

 

Neue Ausgabe der Seniorenzeitschrift veröffentlicht

Spelle – Die neue Ausgabe der Seniorenzeitschrift „Dütt un Datt un all so watt“ ist erschienen und ist an verschiedenen Stellen in der Samtgemeinde Spelle kostenlos erhältlich.

Der Leserin oder dem Leser erwarten wieder spannende Berichte, praktische Tipps, plattdeutsche Texte und unterhaltsame Beiträge – eben Dütt un Datt un all so watt. Die Seniorenzeitschrift ist kostenlos im Rathaus, bei den Geldinstituten sowie in den Bäckereien innerhalb der Samtgemeinde erhältlich. Kontakt für Anregungen und Fragen oder zum Einsenden von Text- und Bildmaterial: Samtgemeinde Spelle, Stefan Holtkötter, Hauptstr. 43, 48480 Spelle, Tel. 05977 937-340, E-Mail: stefan.holtkoetter@spelle.de.

Fallzahlen im Landkreis Emsland Stand: 06.05.2021

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Fallzahlen im Landkreis Emsland Stand: 05.05.2021

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„Bundesnotbremse“ tritt im Emsland am Freitag außer Kraft

Meppen. Nachdem vor gut zwei Wochen die Infektionsschutzmaßnahmen der „Bundesnotbremse“ im Emsland in Kraft getreten waren, gelten vor dem Hintergrund deutlich gesunkener Inzidenzwerte diese verschärften Regelungen des Infektionsschutzgesetzes ab kommenden Freitag, 7. Mai, nicht mehr. Gültig ist erneut die Niedersächsische Corona-Verordnung, in der konkrete Vorgaben für Kommunen mit einer 7-Tage-Inzidenz von unter 100 benannt sind.

Zugrunde liegt die durch das Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz, die im Landkreis Emsland an nunmehr fünf Werktagen in Folge den Wert 100 unterschritten hat. Mit dem Auslaufen der Bundesnotbremse gehen ab dem 7. Mai 2021 verschiedene Änderungen in den Kontaktbeschränkungen einher. So ist ab dann etwa die nächtliche Ausgangsperre aufgehoben. Zudem gilt die Regel, dass sich ein Haushalt und zwei Personen eines anderen Haushalts treffen dürfen, Kinder von 0 bis 14 Jahren nicht eingerechnet.

Im Bereich Schule erfolgt ab Freitag für alle Jahrgänge ein Szenarienwechsel von  C zu B, das heißt auch die Jahrgänge, die zuletzt im „Home-Schooling“ nur online unterrichtet wurden, können zukünftig im Wechselunterricht die Schule besuchen. Für die Kindertageseinrichtungen gilt ab Freitag ebenfalls das Szenario B: Im eingeschränkten Regelbetrieb werden alle Kinder in der Gruppe betreut, in die sie aufgenommen wurden. Die Durchmischung von Kindern unterschiedlicher Gruppen ist dabei untersagt.

Bei einer Inzidenz unter 100 können zudem Museen, Ausstellungen, Galerien, Zoos, Tierparks sowie botanische Gärten, Autokinos und Minigolfanlagen geöffnet werden. Körpernahe Dienstleister wie Kosmetikstudios oder Tattoo-Studios können ebenfalls wieder öffnen; sofern bei der Dienstleistung ein durchgehendes Tragen einer medizinischen Maske nicht möglich ist, muss zuvor ein Schnelltest erfolgen.

Im Einzelhandel bleibt für viele Bereiche nur das Terminshopping (Click&Meet) möglich, allerdings entfällt ab Freitag die in der Bundesnotbremse vorgeschriebene Testpflicht. Im Sport ist ab Freitag Individualsport für einen Haushalt und max. zwei Personen eines anderen Haushalts zulässig. Bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren kann überdies in festen Gruppen von bis zu 20 Kindern und Jugendlichen unter freiem Himmel Sport getrieben werden.

Zu beachten ist, dass die benannten Vorgaben auf der derzeit gültigen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen fußen, die am 9. Mai 2021 ausläuft. Mit der vom Land bereits angekündigten Überarbeitung der Corona-Verordnung haben daher verschiedene Regelungen, die jetzt (wieder) im Emsland in Kraft treten, nur bis einschließlich Sonntag Bestand.

 

Gashi baut neuen Betriebsstandort

Spelle – Der Betrieb Garten- und Pflasterarbeiten Gashi aus Spelle errichtet im Speller Gewerbegebiet einen neuen Betriebsstandort.

Seit vielen Jahren ist die Firma Gashi in Spelle ansässig und passt nun mit einem neuen Standort im Gewerbegebiet an der Rheiner Straße die Räumlichkeiten der guten Unternehmensentwicklung an. Samtgemeindebürgermeisterin Maria Lindemann und Bürgermeister Andreas Wenninghoff informieren sich vor Ort über die neue Ansiedlung. Am Venhauser Bruch 16 entsteht eine großzügige Betriebshalle mit Büroflächen. Nach Angaben des Inhabers Fitim Gashi sollen die Bauarbeiten im Juli abgeschlossen sein. Gashi ist seit 2014 in Spelle und Umgebung in den Bereichen Gartenbau, -pflege, Pflasterarbeiten, Natursteinarbeiten und Kabelverlegung tätig.

BU: Fitim Gashi (Mitte) informiert Samtgemeindebürgermeisterin Maria Lindemann und Bürgermeister Andreas Wenninghoff über den Neubau des Gartenbaubetriebes.

Fallzahlen im Landkreis Emsland Stand: 04.05.2021

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Abschied vom alten „Lappen“

Abschied vom alten „Lappen“ Landkreis Emsland beginnt mit Umtausch – Neuer Kartenführerschein bald Pflicht 

Meppen. Bereits 2019 angekündigt, ist es jetzt für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 soweit: Sie müssen ihren alten Führerschein gegen den EU-weit einheitlichen Kartenführerschein eintauschen. 

Der Landkreis Emsland hat damit begonnen, Bürgerinnen und Bürger der Geburtsjahrgänge (1953 – 1958) über den Umtausch schriftlich zu informieren. Um lange Wartezeiten bei der zu erwartenden Umtauschwelle zu vermeiden, erfolgt diese Kontaktaufnahme mit den Bürgern nach Orten gestaffelt.

 Wegen einer europäischen Vorschrift sind zukünftig alle vorhandenen und zu erteilenden Führerscheine auf 15 Jahre befristet gültig. Der Umtausch für die ersten betroffenen Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 muss bis zum 19. Januar 2022 abgeschlossen sein. Im Landkreis Emsland handelt es sich allein bei dieser Gruppe um mehr als 15.000 Führerscheininhaberinnen und -inhaber.

Der Umtausch sollte zeitnah auf den Weg gebracht werden, denn das Fahren mit ungültigen Papieren stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann insbesondere bei Fahrten im Ausland unangenehme Folgen haben. Um den organisierten Führerscheintausch so einfach wie möglich zu machen, hat der Landkreis Emsland seinem Schreiben einen Antrag zum Umtausch des Führerscheins beigefügt. Dieser Vordruck muss ausgefüllt im Bürgerbüro der jeweiligen Wohnsitzgemeinde bzw. Stadtverwaltung oder in der Führerscheinstelle im Meppener Kreishaus abgeben werden. Bürger sollten sich im Vorfeld erkundigen, ob und wann ein Vorsprechen im Bürgerbüro (ggf. mit Termin) möglich ist.

Wer in der Führerscheinstelle im Kreishaus vorsprechen möchte, benötigt einen Termin. Dieser kann unter der Dienstleistung „Pflichtumtausch“ unter openkreishaus.emsland.de gebucht werden.

Wegen der Corona – Pandemie ist es zusätzlich möglich, den Antrag über den Postweg der Führerscheinstelle zukommen zu lassen. Nach Eingang des Antrags wird der bisherige Führerschein umgehend zurückgesandt.

Bei der Beantragung der Umstellung muss natürlich eine Fahrprüfung oder ein Sehtest nicht absolviert werden. Benötigt werden jedoch, der Personalausweis, der alte Führerschein und ein biometrisches Lichtbild (Format 35 x 45 mm). Der bisherige Führerschein wird so kenntlich gemacht, dass er nach einer Restlaufzeit von drei Monaten ungültig wird.  

Unbedingt zu beachten ist, dass sollte der Führerschein damals nicht im Gebiet des heutigen Landkreises Emsland gemacht worden sein, außerdem eine sogenannte „Karteikartenabschrift“ bei der Führerscheinbehörde anzufordern ist, die den Führerschein ausgestellt hat. Auch hierfür liegt dem Schreiben ein Vordruck bei. Diese Abschrift sollte zeitnah auf den Weg gebracht werden.

Die Kosten für den neuen EU-Kartenführerschein betragen einschließlich des Direktversands 30,30 Euro und sind bei Antragstellung sofort zu entrichten. Bei einer postalischen Beantragung sind die fälligen Gebühren vorab zu überweisen. Der neue EU Kartenführerschein wird den Fahrerlaubnisinhabern von der Bundesdruckerei direkt nach Hause geschickt.

Weitere Informationen sind beim Landkreis Emsland unter den Rufnummern 05931/44 1153 oder 05931/44 2153 erhältlich sowie unter www.emsland.de

 

 

Karl Felix bleibt Ortsbrandmeister in Venhaus

Spelle – Der Samtgemeinderat hat Karl Felix einstimmig für eine weitere Amtszeit von sechs Jahren zum Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Venhaus ernannt.

Das Votum der Ratsmitglieder entspricht somit dem Vorschlag der Feuerwehrkameradinnen und -kameraden, die sich zuvor in der digitalen Jahresdienstversammlung für den Amtsinhaber ausgesprochen hatten. Samtgemeindebürgermeisterin Maria Lindemann würdigte die langjährigen Verdienste und engagierte Arbeit des Hauptbrandmeisters: „Die Arbeit an der Spitze der Feuerwehr ist eine besondere Herausforderung und verdient besondere Anerkennung.“ Felix, der hauptberuflich selbständig tätig ist, gehört seit über 30 Jahren der Feuerwehr an, ist schon seit 1993 im Ortskommando und übt das Amt des Ortsbrandmeisters seit 2009 aus. In dieser Funktion wird er auch künftig die Geschicke des Brandschutzes maßgeblich lenken – wie beispielsweise bei der aktuellen Planung zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses.

BU: Ratsvorsitzender Andreas Wenninghoff, Gemeindebrandmeister Alois Wilmes und Samtgemeindebürgermeisterin Maria Lindemann (von links) gratulierten Karl Felix (2. von links) zur weiteren Amtszeit als Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Venhaus.

Fallzahlen im Landkreis Emsland Stand: 03.05.2021

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Die Gesamtzahl der emsländischen Fälle, die Veränderung zum Vortag, die Zahl der Verstorbenen sowie insbesondere die für den Landkreis Emsland maßgebliche 7-Tagesinzidenz und deren Verlauf können täglich (auch an den Wochenenden) im Lagebericht des Landes Niedersachsen sowie im Dashboard des Robert-Koch-Institutes abgerufen werden. 

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Pflegedienst Tenkleve feiert Jubiläum

Spelle- Der Ambulante Pflegedienst Christian Tenkleve in Spelle-Varenrode besteht seit 25 Jahren. 1996 begann die Firmengeschichte im Wohnzimmer der Schwiegereltern, bevor 1999 schließlich Geschäftsräume des ambulanten Pflegedienstes eingerichtet wurden. Zehn Jahre später wurde zusätzlich das „Seniorenzentrum am Rathaus“ eröffnet und 2019 folgte der Umzug in das neu errichtete Haus Bönne in Varenrode. Dort werden heute die Tagespflege und zwei Wohngemeinschaften betreut. Zum 25-jährigen Bestehen des heute 120 Mitarbeitende zählenden Betriebes gratulierten Samtgemeindebürgermeisterin Maria Lindemann und Bürgermeister Andreas Wenninghoff: „Im Ambulanten Pflegedienst und im Haus Bönne stehen die Menschen im Mittelpunkt. Der Betrieb hat eine beachtliche Entwicklung erfahren und dieses besondere Jubiläum ist Ausdruck der motivierten und engagierten Arbeit.“

 Zum 25-jährigen Betriebsjubiläum des Ambulanten Pflegedienstes Tenkleve überbrachten Samtgemeindebürgermeisterin Maria Lindemann und Bürgermeister Andreas Wenninghoff Glückwünsche an den Inhaber Christian Tenkleve.

Fallzahlen im Landkreis Emsland Stand: 30.04.2021

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Polizei und Ordnungsbehörden der Landkreise Emsland kündigen verstärkte Kontrollen an

Polizei und Ordnungsbehörden der Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim werden am 1. Mai verstärkt die Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen kontrollieren. Die Polizeiinspektion setzt für alle Polizeikommissariate in ihrem Zuständigkeitsbereich zusätzliche Streifenbesatzungen ein. Darüber hinaus erhalten die Dienststellen Unterstützung von ihren Kolleginnen und Kollegen der Bereitschaftspolizei Osnabrück. Auch die Ordnungsämter der Landkreise werden am Samstag, teils über kommunale Ordnungskräfte, die Einhaltung der geltenden Richtlinien in den Blick nehmen.
Die Anzahl der Verstöße nach dem Infektionsschutzgesetz, sind in den vergangenen Tagen deutlich spürbar angestiegen. Polizei und Landkreise appellieren noch einmal ausdrücklich an alle Bürgerinnen und Bürger, sich an die aktuellen Vorgaben zu halten. Gemeinsame Treffen werden auch am Samstag nur mit einer haushaltsfremden Person über 14 Jahren möglich sein. Dazu gehören auch
gemeinsame Fahrradtouren. „Uns allen ist bewusst, dass es zunehmend schwerfällt,
die Einschränkungen des Alltags zu akzeptieren“, heißt es vonseiten der Polizei. Dennoch sei es Aufgabe der Ordnungsbehörden, die rechtlichen Bestimmungen zur Pandemiebekämpfung streng zu kontrollieren. Weiter heißt es, dass insbesondere an Feiertagen wie dem 1. Mai das große Bedürfnis bestehe, sich mit Freunden zu treffen, um gemeinsam eine gute und unbeschwerte Zeit zu haben. „Wir bitten ausdrücklich um Verständnis für die verstärkten Kontrollen und die niedrige Einschreitschwelle unserer Kolleginnen und Kollegen. Je ruhiger der 1. Mai verläuft, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit einer baldigen Rückkehr in unser gewohntes Leben“, heißt es abschließend in der Pressemitteilung der Polizeiinspektion Emsland / Grafschaft Bentheim.

Bundesgerichtshof bestätigt Urteil im Verfahren wegen Bandenhandels mit Drogen

Osnabrück/ Werlte – Mit Beschluss vom 20. April 2021 hat der Bundesgerichtshof (dortiges Az. 3 StR 67/20) eine Entscheidung des Landgerichts Osnabrück wegen des Bandenhandels mit Drogen bestätigt. Das Landgericht hatte mit Urteil vom 09. Juli 2019 einen heute 54 Jahre alten Mann aus Werlte wegen bandenmäßigen Drogenhandels in drei Fällen für schuldig befunden. Die Kammer hatte gegen den Angeklagten – unter Einbeziehung einer Vorverurteilung – zwei Gesamtfreiheitsstrafen von zusammen 17 Jahren verhängt (Az. 15 KLs 12/18). Neben der Haftstrafe hatte die Kammer die Einziehung des Wertes von Taterträgen aus dem Verkauf von Kokain von EUR 3,4 Millionen angeordnet. Diesen Betrag muss der Angeklagte an die Staatskasse zahlen. Weitere EUR 50.000,00, die in bar bei ihm sichergestellt wurden, fallen ebenfalls an die Staatskasse.

Nach den Feststellungen der Kammer hatte der Angeklagte als führendes Mitglied einer Bande in großem Stil Kokain aus Kolumbien und Marihuana aus Spanien in die Bundesrepublik importiert. Zudem hatte er in Deutschland mit Betäubungsmitteln in erheblichen Mengen Handel getrieben. Konkret ging es in dem damaligen Verfahren um drei Tatkomplexe. Im März 2017 hatte der Angeklagte versucht, 48 kg Kokain in einem Kühlcontainer aus Kolumbien nach Deutschland zu schaffen. Die Drogen waren jedoch vorher entdeckt und durch Imitate ersetzt worden. Im Herbst 2017 hatte der Angeklagte einen durch das Eingreifen von Zoll und Polizei gestoppten Transport von rund 220 kg Marihuana per Lkw nach Deutschland organisiert. Ebenfalls im Herbst und Winter 2017 hatte der Angeklagte zudem insgesamt 156 kg Kokain an verschiedene Abnehmer im Inland verkauft. Diese Überzeugung hatte die Kammer insbesondere auf Grundlage von Zeugenaussagen gewonnen. Einer der maßgeblichen Belastungszeugen, ein Polizeibeamter, hatte als verdeckter Ermittler vom April 2016 bis zum Dezember 2017 unter einer Legende im Umfeld des Angeklagten ermittelt. Er hatte dazu u.a. selbst zum Schein 3 kg Kokain von dem Angeklagten erworben. Hinzu kamen weitere Beweismittel wie GPS-Daten und abgehörte Telefongespräche. Der Angeklagte selbst hatte die Verkäufe an den verdeckten Ermittler eingeräumt, im Übrigen aber die Beteiligung an den angeklagten Taten bestritten.

In dem umfangreichen Verfahren hatte die Kammer nach einer Verfahrensdauer von rund zehn Monaten und 50 Verhandlungstagen ihr Urteil gesprochen.

Die gegen das erstinstanzliche Urteil gerichtete Revision des Angeklagten verwarf der Bundesgerichtshof nun als unbegründet. Das Urteil des Landgerichts weise keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten auf. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

 

Fallzahlen im Landkreis Emsland Stand: 29.04.2021

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Die Gesamtzahl der emsländischen Fälle, die Veränderung zum Vortag, die Zahl der Verstorbenen sowie insbesondere die für den Landkreis Emsland maßgebliche 7-Tagesinzidenz und deren Verlauf können täglich (auch an den Wochenenden) im Lagebericht des Landes Niedersachsen sowie im Dashboard des Robert-Koch-Institutes abgerufen werden. 
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Starkes Team für ein starkes Spelle – Junge und Alt wollen gemeinsam etwas bewegen

Spelle- Die CDU-Mitglieder des Ortsverbandes Spelle haben in der digitalen Mitgliederversammlung nun die Kandidatenliste für die Wahl des Gemeinderates Spelle im September beschlossen.

Sichtlich stolz und zufrieden präsentierte der Gemeindeverbandsvorsitzende Ludger Kampel das Ergebnis der Kandidatensuche. Die CDU wird mit 27 Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl des Gemeinderats antreten. Die Christdemokraten treten wieder mit einem starken Team zumKommunalwahlkampf an. Großen Wert wurde bei der Wahl auf einen repräsentativen Querschnitt der Bevölkerungsstruktur gelegt. Mit einem Durchschnittsalter von 46 Jahren, treten erfahrene als auch neue Kandidaten zur Wahl an. Die jüngste Kandidatin ist 20 Jahre alt und der älteste Kandidat 62 Jahre. Es sei ein breites berufliches Spektrum repräsentiert und viele Kandidaten seien über die Politik hinaus ehrenamtlich aktiv. „Dies alles zeigt, dass hier ein großes Engagement vorhanden ist“, meint Kampel. Jetzt werde gemeinsam mit den Kandidaten ein Wahlprogramm aufgestellt. Wesentliche Aspekte dieses Wahlprogrammes werden die Themen Digitalisierung, Wohnraumversorgung und der Umwelt- und Klimaschutz einnehmen. Übergeordnetes Ziel sei die gute Wohn- und Lebensqualität in den Ortsteilen Varenrode, Venhaus und Spelle zu erhalten und wo möglich zu steigern.

Für die Kreistagswahl wird der CDU-Ortsverband Spelle mit Benjamin Bordasch (30) und dem jetzigen Kreistagsabgeordneten Jonas Roosmann (29) zwei Bewerber aufstellen. „Ich möchte mich weiterhin gerne für die gute Vernetzung zum Landkreis für Spelle einsetzen,“ so Roosmann.

Die CDU-Kandidaten für den Rat in der Gemeinde Spelle sind: Andreas Wenninghoff, Ludger Kampel, Jule  Wilmes, Jonas Roosmann, Saskia Krone, Markus Morhaus, Bärbel Löcken, Ansgar Lager, Ulrike Berger, Norbert Meyerdirks, Stefan Heeke, Klaus Santen, Ansgar Renemann, Dennis Oevermann, Andrea Närtker, Sebastian Arning, Günter Brink, Natalia Sutke, Sicco Backers, Andre Determann, Sandra Eleveld, Sven Scharnhorst, Rainer Reekers, Andreas Brüggemann, Ludger Kleemann, Steffen Kunze und Benjamin Bordasch.

Die Mitgliederversammlung  mit der Kandidatennominierung unter der Leitung von Ludger Kampel (Ortsvorsitzender, rechts) und Jonas Roosmann (stellv. Ortsvorsitzende) fand nicht im Wöhlehof, sondern digital und virtuell statt.