Spelle – Bislang unbekannte Täter haben zwischen Freitag und Samstag versucht in Büroräume an der Schapener Straße in Spelle einzubrechen. Sie beschädigten eine Tür, es gelang ihnen jedoch nicht die Räume zu betreten.
Zeugen werden gebeten, sich mit der Polizei in Spelle unter der Telefonnummer
05977/929210 in Verbindung zu setzen.
Kategorie-Archiv: Spelle
Saubere Raumluft dank innovativer Plasma-Technologie von der Firma TAB-EMSLAND GmbH & Co.KG aus Spelle
Nach einer Entwicklungszeit von ca. fünf Monaten, konnte nun die Firma TAB-EMSLAND GmbH & Co.KG zusammen mit dem Hersteller mpAERO einen Raumluftreiniger entwickeln und fertig stellen. Grundlage ist eine innovative auf Plasma basierende Technologie – integriert in einem Raumluftreiniger.
Der „primAero“ stellt sicher, dass Aerosolen wie Viren, Bakterien und Keime – darunter auch Covid 19 in geschlossenen Räumen und über 90% vernichtet werden. Innerhalb einer Stunde gelingt es dem Gerät auf höchster Stufe, die Luft eines Raumes fünf bis sechs Mal vollständig umzuschlagen.
Kernstück des Gerätes ist die Erzeugung eines kalten Plasmas in der Plasmakammer, dem sogenannten Rondo. Durch die physikalischen Stoßreaktion- und Oxidationsprozesse, die dadurch initiiert werden, werden Molekülverbindungen – wie Viren, Bakterien, Allergene und insbesondere Gerüche – auf atomarer Ebene in der Luft geteilt und damit zerstört.
Die dahinterstehende Technik und die Wirksamkeit des „primAero“ ist wissenschaftlich nachgewiesen und ging durch die fachkundigen Hände von Wissenschaftler*innen am Leibnitz-Institut für Plasmaforschung und Technologie e.V. in Greifswald. Auch die unabhängigen Techniker*innen des Münsteraner Hygieneinstituts HYBETA bestätigen die Wirkung des „primAERO“ nach intensiver Testphase.
Durch seine kompakte Bauweise und einen Gesamtgewicht von nur 8 Kilogramm ist der „primAERO“ handlich sowie vergleichsweise leicht und damit mobil wie z.B. im Wartebereich, Verkaufsraum, Büro, Klassenzimmer, Wohnzimmer, einsetzbar.
Die Firma mpAERO hat die Firma elektron-spelle GmbH & Co.KG mit der Serienproduktion beauftragt.
Für die Firma elektron-spelle GmbH & Co.KG war es eine große Herausforderung, um die Produktionsstraße einzurichten, entsprechendes Personal zu schulen und die Logistik aufzubauen.
Nun steht der Produktion nichts mehr im Wege und die Firma elektron-spelle GmbH & Co.KG ist in der Lage ca. 250 Lüfter je Woche zu produzieren!
Mit dem Produktions- und Verkaufsstart zu Jahresbeginn, sind die Zielsetzungen die Etablierung und Bekanntmachung im Markt vielversprechend.
Für Fragen, Auskünfte und Bereitstellung von Informationsmaterial steht die Firma TAB-EMSLAND Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. TAB-EMSLAND GmbH & Co.KG Südfelde 9 48480 Spelle Tel. 05977-929121
Lieferungen der angekündigten Impfstoffe sind am vergangenen Mittwoch (10. Februar) im Landkreis Emsland angekommen.
Meppen. Die ersten Lieferungen der angekündigten Impfstoffe sind am vergangenenMittwoch (10. Februar) im Landkreis Emsland angekommen. Damit können die Impfzentren in Lingen und Papenburg am heutigen Freitag, 12. Februar, nach der Aufbereitung der Impfstoffe nun erneut ihren Betrieb aufnehmen. Das Land hat zudem die Auslieferung von erheblich größeren Impfstoffmengen als bisher angekündigt.
Danach ist nunmehr eine wöchentliche Lieferung bis in die letzte Märzwoche bzw. erste Aprilwoche (13. Kalenderwoche) geplant, nicht nur wie ursprünglich vorgesehen bis zum 28. März. Anhand der aktuellen Zahlen des Bundes ist davon auszugehen, dass sich die Liefermengen ab der 10. Kalenderwoche zudem deutlich erhöhen werden. Insgesamt sind bis dahin für den Landkreis Emsland aktuell über 50.000 Impfeinheiten für die Erstimpfung angekündigt worden, zuvor waren es über 20.000.
„Vor diesem Hintergrund werden wir die bisherige Impfleistung deutlich steigern können. Die zugeteilten Impfstoffmengen werden wir weiterhin zeitnah nach Anlieferung verimpfen“, sagt Landrat Marc-André Burgdorf. Dafür wird mehr Personal zum Einsatz kommen, das auf jeweils bis zu drei Impfstraßen in den Impfzentren den Impfstoff verabreichen wird. Auch die Einsatzzeiten werden bei Bedarf von fünf auf sechs Tage die Woche erhöht, abhängig von den Impfstofflieferungen. Zusätzlich sind jeweils vier mobile Impfteams der Impfzentren in Lingen und Papenburg im Einsatz.
Auch der Impfstoff des britisch-schwedischen Herstellers AstraZeneca ist bei diesen Lieferungen erstmals enthalten. Gemäß der Coronavirus-Impfverordnung darf dieser ausschließlich für impfberechtigte Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren verwendet werden. Hier stehen noch weitere Impfvorgaben des Landes Niedersachsens für die weitere Priorisierung der zu impfenden Personen aus. Im ersten Schritt wird der Landkreis Emsland die künftig vorhandenen Impfstoffe von AstraZeneca an das Personal der ambulanten Pflegedienste verimpfen. Die Impfstoffe der Firmen BioNTech/Pfitzer und Moderna sind für Personen ab 65 Jahren vorgesehen.
Feuerwehren und DLRG warnen eindringlich vor dem Betreten von Eisflächen
Trotz anhaltender Kälte mit „Minustemperaturen“ kann das Eis auf zugefrorenen Gewässern noch dünn und brüchig sein. Besonders auf Flüssen, Kanälen oder Bächen kann sich keine ausreichend tragfähige Eisschicht bilden. Vor allem an dunklen Stellen kann das Eis zu dünn sein. Beim Betreten besteht Lebensgefahr durch Einbrechen und Ertrinken.
So groß die Versuchung auch sein mag die Schlittschuhe auszupacken, und ein paar Runden auf dem Eis zu drehen. Sehen Sie davon ab, es besteht höchste Lebensgefahr!
Kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Unfall, dann ist schnelles und umsichtiges Handeln von großer Bedeutung. Nach Einbruch in das eiskalte Wasser sind schon nach wenigen Minuten die Überlebenschancen sehr gering.
Setzen Sie als erstes sofort einen Notruf über die Notrufnummer 112. Machen Sie dabei möglichst genaue Angaben zum Aufenthaltsort und zur Anfahrt. Bitten Sie Passanten, die Rettungskräfte einzuweisen.
Fallzahlen im Landkreis Emsland Stand:12.02.2021
Hier finden Sie eine Übersicht der bestätigten Corona-Fälle im Landkreis Emsland.
Die Gesamtzahl der emsländischen Fälle, die Veränderung zum Vortag, die Zahl der Verstorbenen sowie insbesondere die für den Landkreis Emsland maßgebliche 7-Tagesinzidenz können täglich (auch an den Wochenenden) im Lagebericht des Landes Niedersachsenabgerufen werden, der auch unten eingeblendet ist.
Fallzahlen im Landkreis Emsland Stand: 11.02.2021
Hier finden Sie eine Übersicht der bestätigten Corona-Fälle im Landkreis Emsland.
Die Gesamtzahl der emsländischen Fälle, die Veränderung zum Vortag, die Zahl der Verstorbenen sowie insbesondere die für den Landkreis Emsland maßgebliche 7-Tagesinzidenz können täglich (auch an den Wochenenden) im Lagebericht des Landes Niedersachsen abgerufen werden, der auch unten eingeblendet ist.
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss
Die tiefgreifenden Maßnahmen zur Kontaktreduzierung haben in den vergangenen Wochen zu einem deutlichen Rückgang des Infektionsgeschehens geführt. Erstmals seit Ende Oktober 2020 ist es gelungen, die Anzahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von 7 Tagen bundesweit auf einen Wert von unter 80 zu reduzieren. Für einige Bundesländer ist bereits eine Inzidenz unter 50 in Sichtweite, wenn auch noch nicht erreicht. Dies wurde dadurch ermöglicht, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Kontakte noch weiter reduziert und die Einschränkungen des Lebens auch über diesen langen Zeitraum diszipliniert und besonnen mitgetragen haben.
Dafür sind die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sehr dankbar.
Gleichzeitig breiten sich Varianten des Coronavirus mit veränderten Eigenschaften aus. Insbesondere solche Mutanten, die ansteckender sind als der Wildtyp des Virus, breiten sich besonders schnell aus und erfordern erhebliche zusätzliche Anstrengungen, um die Infektionszahlen wieder zu senken. Daher müssen die Kontaktbeschränkungen in den nächsten Wochen grundsätzlich beibehalten werden. Die Bürgerinnen und Bürger werden dringend gebeten, auch in Gebieten mit einem kontinuierlich sinkenden Infektionsgeschehen Kontakte weiterhin auf ein absolut notwendiges Minimum zu beschränken. Der Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ bleibt das wesentliche Instrument im Kampf gegen die Pandemie und rettet täglich Menschenleben. Das Tragen medizinischer Masken in Innenräumen reduziert das Infektionsgeschehen deutlich – es wird, sofern nicht ohnehin rechtlich vorgeschrieben, daher dringend in allen Situationen empfohlen, bei denen zwei oder mehr Personen in Innenräumen zusammenkommen.
Öffnungsschritte müssen vor dem Hintergrund der Virusmutanten vorsichtig und schrittweise erfolgen, um die erfolgreiche Eindämmung des Infektionsgeschehens nicht durch ein erneutes exponentielles Wachstum der Fallzahlen zu riskieren. Niemandem wäre geholfen, wenn durch zu weitgehende oder zu schnelle Öffnungen erneute umfassende Einschränkungen des öffentlichen Lebens notwendig würden, weil das Infektionsgeschehen sich wieder beschleunigt. Bund und Länder werden in den nächsten Wochen weiter gemeinsam Öffnungsschritte abstimmen. Sie werden sich vorrangig am landesweiten und regionalen Infektionsgeschehen orientieren.
Es ist eine großartige Leistung der Wissenschaft und der forschenden Impfstoffhersteller, gerade auch aus Deutschland, dass rund ein Jahr nach Beginn der Pandemie Impfstoffe unterschiedlicher Art verfügbar sind und weitere bald sein werden. Dafür gebührt diesen großer Dank und Respekt. Eine zügige Impfung der Bevölkerung ist die Voraussetzung, das Virus langfristig wirksam zu bekämpfen. Sobald bei entsprechender Verfügbarkeit allen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot gemacht werden kann, gibt es eine Perspektive für eine Normalisierung unseres Alltags und die Rückkehr zu einem Leben ohne pandemiebedingte Einschränkungen. Bund und Länder werden daher weiterhin alle Anstrengungen unternehmen, so schnell wie möglich so viele Bürgerinnen und Bürger wie möglich zu impfen.
Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder:
1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre Landesverordnungen entsprechend anpassen und bis zum 7. März 2021 verlängern.
2. Es bleibt insbesondere wichtig, die Anzahl der Kontakte zu reduzieren und die Corona-Regeln einzuhalten, um die Verbreitung des Virus einzudämmen:
a. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten alle Bürgerinnen und Bürger dringend, auch in den nächsten Wochen alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und insbesondere Zusammenkünfte in Innenräumen zu vermeiden. Private Zusammenkünfte sind weiterhin nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Dabei trägt es erheblich zur Reduzierung des Infektionsrisikos bei,
wenn die Zahl der Haushalte, aus der die weiteren Personen kommen, möglichst konstant und möglichst klein gehalten wird („social bubble“).
b. Medizinische Masken (also sogenannte OP-Masken oder auch Atemschutzmasken nach dem Standard FFP2 oder vergleichbar) haben eine
höhere Schutzwirkung als Alltagsmasken. Deshalb gilt eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften. Generell wird in Innenräumen die Nutzung medizinischer Masken angeraten.
c. In allen Einrichtungen müssen Hygienekonzepte konsequent umgesetzt und vor dem Hintergrund neuer Erkenntnisse – etwa bezüglich Virusmutanten – gegebenenfalls angepasst werden.
d. Nicht notwendige private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – sind weiterhin zu unterlassen. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge.
3. Angesichts der pandemischen Lage ist die weitere Reduzierung von epidemiologisch relevanten Kontakten am Arbeitsplatz erforderlich. Dazu gilt, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen, sofern die Tätigkeiten es zulassen. Dadurch werden Kontakte am Arbeitsort, aber auch auf dem Weg zur Arbeit reduziert. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fordern Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf, die SARS-CoV-2- Arbeitsschutzverordnung konsequent anzuwenden und durch großzügige Homeoffice-Lösungen mit stark reduziertem Präsenzpersonal umzusetzen oder ihre Büros ganz geschlossen zu halten und bitten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, das Angebot zu nutzen.
Wo Homeoffice nicht möglich ist, sollen immer dann, wenn sich mehrere Personen in einem Raum aufhalten, medizinische Masken getragen werden.
4. Kinder und Jugendliche sind, ebenso wie ihre Eltern, besonders von den Einschränkungen betroffen. Um Bildung und Zukunft unserer Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten, haben Öffnungen im Betreuungs- und Bildungsbereich daher Priorität. Dieser Bereich soll daher als erster schrittweise wieder geöffnet werden. Masken, Lüften und Hygienemaßnahmen werden dabei weiterhin nötig sein. Wo immer möglich, sollten medizinische Masken verwendet werden. Vermehrt sollen auch Schnelltests den sicheren Unterricht und die sichere
Betreuung und Bildung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege ermöglichen und Infektionsrisiken minimieren. Angesichts der hohen gesellschaftlichen Bedeutung von Bildung und Betreuung für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern und angesichts der Schwierigkeit, im Berufsalltag von Kindertagesstätten und Grundschulen Abstandsregeln umzusetzen, bitten Bund und Länder den Bundesminister der Gesundheit in Absprache mit der GMK zu prüfen, ob bei der nächsten Fortschreibung der Coronavirus-ImpfverordnungBeschäftigte in der Kindertragesbetreuung sowie Grundschullehrerinnen und -lehrer frühzeitiger als bisher vorgesehen -in der Kategorie 2 mit hoher Prioritätgeimpft werden können. Die Länder entscheiden im Rahmen ihrer Kultushoheitüber die schrittweise Rückkehr zum Präsenzunterricht und die Ausweitung des Angebots der Kindertagesbetreuung. Sie werden gleichzeitig ihre Anstrengungen vergrößern, die Digitalisierung des Lernens zu befördern, um Teilungsunterricht und das schrittweise Hochfahren zu flankieren. Der Bund unterstützt dies durch den Digitalpakt Schule einschließlich der Sofortprogramme für Endgeräte von Schülern und Lehrern.
5. Friseurbetriebe können unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts mit Reservierungen sowie unter Nutzung medizinischer Masken den Betrieb ab 1. März 2021 wieder aufnehmen. Vor dem Hintergrund der Bedeutung von Friseuren für die Körperhygiene und der jetzt bereits seit längerem bestehenden Schließung erscheint es erforderlich, die Inanspruchnahme zu ermöglichen, da erhebliche Teile
der Bevölkerung, insbesondere ältere Menschen, auf diese angewiesen sind.
6. Aus heutiger Perspektive, insbesondere vor dem Hintergrund der Unsicherheit bezüglich der Verbreitung von Virusmutanten, kann der nächste Öffnungsschritt bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner durch die Länder erfolgen. Dieser nächste Öffnungsschritt soll die Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einer
Kundin oder einem Kunden pro 20 qm umfassen, die Öffnung von Museen und Galerien sowie die Öffnung der noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe umfassen. Mit den benachbarten Gebieten mit höheren Inzidenzen sind gemeinsame Vorkehrungen zu treffen, um länderübergreifende Inanspruchnahme der geöffneten Angebote möglichst zu vermeiden. Um den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen Planungsperspektiven zu geben, arbeiten Bund und Länder weiter an der Entwicklung nächster Schritte der
sicheren und gerechten Öffnungsstrategie hinsichtlich der Kontaktbeschränkungen, von Kultur, Sport in Gruppen, Freizeit, Gastronomie und Hotelgewerbe, damit unser Leben wieder mehr Normalität gewinnt. Diese wird von der Arbeitsgruppe auf Ebene des Chefs des Bundeskanzleramtes und der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien vorbereitet.
7. In Ländern bzw. Landkreisen, die aufgrund ihrer hohen 7-Tages-Inzidenz weiterhin die Inzidenz von 50 nicht unterschreiten können, werden die Länder bzw. Landkreise umfangreiche weitere lokale oder regionale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz beibehalten oder ausweiten, damit eine entsprechend schnelle Senkung der Infektionszahlen erreicht wird.
5. Friseurbetriebe können unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts mit Reservierungen sowie unter Nutzung medizinischer Masken den Betrieb ab 1. März 2021 wieder aufnehmen. Vor dem Hintergrund der Bedeutung von Friseuren für die Körperhygiene und der jetzt bereits seit längerem bestehenden Schließung erscheint es erforderlich, die Inanspruchnahme zu ermöglichen, da erhebliche Teile
der Bevölkerung, insbesondere ältere Menschen, auf diese angewiesen sind. 6. Aus heutiger Perspektive, insbesondere vor dem Hintergrund der Unsicherheit bezüglich der Verbreitung von Virusmutanten, kann der nächste Öffnungsschritt bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner durch die Länder erfolgen. Dieser nächste Öffnungsschritt soll die Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 20 qm umfassen, die Öffnung von Museen und Galerien sowie die Öffnung der noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe umfassen. Mit den benachbarten Gebieten mit höheren Inzidenzen sind gemeinsame Vorkehrungen zu treffen, um länderübergreifende Inanspruchnahme der geöffneten Angebote möglichst zu vermeiden. Um den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen Planungsperspektiven zu geben, arbeiten Bund und Länder weiter an der Entwicklung nächster Schritte der sicheren und gerechten Öffnungsstrategie hinsichtlich der Kontaktbeschränkungen, von Kultur, Sport in Gruppen, Freizeit, Gastronomie und Hotelgewerbe, damit unser Leben wieder mehr Normalität gewinnt. Diese wird von
der Arbeitsgruppe auf Ebene des Chefs des Bundeskanzleramtes und der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien vorbereitet.
7. In Ländern bzw. Landkreisen, die aufgrund ihrer hohen 7-Tages-Inzidenz weiterhin die Inzidenz von 50 nicht unterschreiten können, werden die Länder bzw. Landkreise umfangreiche weitere lokale oder regionale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz beibehalten oder ausweiten, damit eine entsprechend schnelle Senkung der Infektionszahlen erreicht wird.
11. In den letzten drei Monaten ist es gelungen, neben dem weiteren Aufbau der PCRLaborkapazitäten auf mittlerweile bis zu zwei Millionen Tests pro Woche auch PoCAntigen-Schnelltests für den Gebrauch durch geschulte Personen millionenfach verfügbar zu machen; Schätzungen gehen von 15-35 Millionen durchgeführten Schnelltests in Deutschland im Januar 2021 aus. Die Test-Verordnung des Bundes
wurde seit der Verfügbarkeit solcher PoC-Antigen-Schnelltests ab Ende Oktober mehrfach angepasst, so dass die Kosten für die präventive Testung im Gesundheitswesen umfangreich durch den Bund übernommen werden. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sehen in Schnelltests zur Selbstanwendung ein weiteres geeignetes Mittel zur Steigerung der Testkapazitäten in Deutschland. Die rechtliche Grundlage für den Vertrieb solcher Tests in Deutschland hat der Bundesminister für Gesundheit durch Verordnung geschaffen. Sobald Hersteller entsprechender Selbsttests, die für den Gebrauch ohne vorherige Schulung vorgesehen sind, eine
Zulassung beantragen, wird der Bund diese zügig prüfen und bei erfolgreicher Prüfung zulassen. Wichtig ist dabei der Nachweis einer ausreichenden Qualität; denn eine zu große Zahl falsch-negativer Testergebnisse im Selbsttest kann fatale Folgen haben.
12. Zur Unterstützung der Unternehmen, die aufgrund des Lockdowns schließen mussten, haben Bund und Länder umfangreiche Unterstützungsmaßnahmen vereinbart. Seit Ende November wurden bereits mehr als 5 Milliarden Euro an die betroffenen Unternehmen ausgezahlt (November- und Dezemberhilfe). Seit heute ist die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III möglich, damit beginnt in den
nächsten Tagen die Auszahlung mit großzügigen Abschlagszahlungen (bis 100.000 Euro je Monat, maximal 400.000 Euro im automatisierten Verfahren für vier Monate). Es ist der Bundesregierung zudem in Gesprächen mit der EU gelungen, mehr als eine Verdopplung des EU-Beihilferahmens für Corona-bedingte Schäden zu erreichen. Kulturschaffende sind besonders von der Pandemie betroffen, deshalb hat der Bund das Rettungs- und Zukunfts-Programm „Neustart Kultur“ mit einer weiteren Milliarde Euro ausgestattet, die auch zügig zur Auszahlung gebracht werden soll.
13. Der Bund hat digitale Werkzeuge weiterentwickelt, um die Gesundheitsämter bei ihren vielfältigen Aufgaben zusätzlich zu unterstützen. Dabei ist insbesondere der flächendeckende Einsatz von SORMAS (Surveillance Outbreack Response Management and Analysis System) zum besseren Management der Kontaktpersonen und Kontaktketten erforderlich. Die Länder werden durch entsprechende Vorgaben sicherstellen, dass künftig alle Gesundheitsämter SORMAS und DEMIS nutzen. Der Bund wird die dafür erforderlichen technischen
Ressourcen bereitstellen. Bis Ende Februar soll SORMAS in allen Gesundheitsämtern installiert werden. Der Bund wird die Schnittstellen SORMASX und SORMAS-eXtra Layer zügig zur Verfügung stellen.
14. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, im Falle einer Infektion vertrauensvoll mit den Gesundheitsämtern zu kooperieren. Die Gesundheitsämter können die Infektionsketten nur unterbrechen, wenn ihnen alle Kontaktpersonen genannt werden, damit unverzüglich eine Quarantäne und Testung erfolgen kann. Dies ist eine wesentliche Grundlage für die Stabilisierung der Neuinfektionszahlen und
damit auch für die Öffnungsperspektiven.
15. Die anhaltende pandemische Lage wird die Krankenhäuser weiter stark belasten und die Refinanzierung durch planbare Operationen und Behandlungen teilweise außer Kraft setzen. Wie im Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 25. November 2020 festgehalten, hat das Bundesministerium für Gesundheit eine Bestandsaufnahme zur wirtschaftlichen Absicherung für Krankenhäuser, die intensivmedizinische Kapazitäten für die Behandlung von COVID19-Patienten bereithalten,
vorgenommen und die Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser durch entsprechende Verordnungen bereits zweimalig ausgeweitet. Aus dem
Bundeshaushalt wurden bereits über zwei Milliarden Euro an die Länder zur Weiterleitung an die begünstigten Krankenhäuser ausgezahlt. Das Bundesministerium für Gesundheit wird auch in Zukunft regelmäßig mit dem nach § 24 KHG gebildeten Beirat sowie den Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsministern der Länder die Entwicklung beobachten und ggf. weitere Anpassungen vornehmen. Bund und Länder werden an diesem Thema weiter arbeiten und bei ihrer nächsten Besprechung darauf zurückkommen.
16. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 3. März 2021 erneut beraten.
Kein Präsenzunterricht bis Ende der Woche im Emsland -Landkreis Emsland verlängert Anordnung
Meppen. Am Donnerstag, 11. Februar, und Freitag, 12. Februar, wird ebenfalls der Präsenzunterricht an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen ausfallen. Homeschooling im Szenario C bleibt von der Anordnung nach wie vor unberührt. Hintergrund für die Entscheidung ist, dass zwar die meisten Hauptstraßen inzwischen gut zu befahren sind, die Nebenstraßen, Bushaltestellenbereiche und auch Geh- und Radwege aber weitestgehend noch geräumt werden müssen. Auch der Öffentliche Personennahverkehr, der zum Teil die Schülerbeförderung durchführt, ist von den winterlichen Straßenverhältnissen betroffen und bleibt in einigen Bereichen eingestellt.
Über den Schulausfall für Präsenzunterricht wird neben Radiodurchsagen auch im Internet unter www.emsland.de sowie über die App des Landkreises informiert.
Fallzahlen im Landkreis Emsland Stand: 10.02.2021
Hier finden Sie eine Übersicht der bestätigten Corona-Fälle im Landkreis Emsland.
Die Gesamtzahl der emsländischen Fälle, die Veränderung zum Vortag, die Zahl der Verstorbenen sowie insbesondere die für den Landkreis Emsland maßgebliche 7-Tagesinzidenz können täglich (auch an den Wochenenden) im Lagebericht des Landes Niedersachsenabgerufen werden, der auch unten eingeblendet ist.
Bis in den späten Abend Schnee räumen (Mit Video)
Spelle- Bis in den späten Abend sind die Mitarbeiter vom Bauhof und die Firma Bernhard Räkers Landschafts u. Straßenbau aus Spelle damit beschäftigt, die berge Schnee von der Kreuzung zu räumen.
Technische Betriebe weiter im vollem Einsatz
Rheine. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Technischen Betriebe Rheine (TBR) sind weiter im Dauereinsatz. „Fast unsere gesamte Mannschaft ist im Einsatz, um den Schneemassen der vergangenen Tage her zu werden. In 2 Schichten arbeiten wir von früh morgens ab 04:30 Uhr bis abends um 18:00 Uhr und nutzen jedes Fahrzeug, dass uns zur Verfügung steht. Außerdem haben wir zur Unterstützung Lohnunternehmen beauftragt,“ erklärt Betriebsleiter Dr. Jochen Vennekötter.
Während der andauernden Schneefälle und dem starken Wind, der zu hohen Verwehungen geführt hat, haben sich die TBR bisher darauf konzentriert, die Hauptverkehrswege zu räumen. Mit dem jetzt nachlassenden Schneefall ist eine Strategieänderung möglich.
Die Hauptverkehrswege können weiterhin frei gehalten werden. Begonnen wurde aber bereits damit, Nebenstraßen zu räumen. Ein Problem dabei ist natürlich, dass der Schnee aufgrund der niedrigeren
Temperaturen derzeit nicht taut und die Lagerflächen begrenzt sind. In diesen Fällen wird die Schneedecke zumindest geebnet, um die Wege passierbar zu machen. In der Innenstadt reichen die freien Flächen zur Lagerung nicht aus, so dass hier der Schnee zum Teil zum Kirmesplatz an der Osnabrücker Straße abgefahren wird.
In dringenden Notfällen leisten die TBR auch Räumhilfe im Einzelfall. Zum Beispiel, wenn ein Rettungsfahrzeug Hilfe bei der Zufahrt benötigt, oder im privaten Bereich dringende medizinisch notwendige Fahrten zu Untersuchungen bzw. Behandlungen erforderlich sind.
Auch mit den Verkehrsbetrieben der Stadtwerke steht die TBR in engem Austausch. Wenn die Wetterlage stabil bleibt und weitere Schneefälle ausbleiben, können voraussichtlich bereits ab dem 11. Februar wieder einzelne Strecken befahren werden. Dabei ergibt sich eine automatische Priorisierung durch die jeweilige Linienführung. Es muss sichergestellt sein, dass die Busse auch sicher zum Beispiel durch einen Wendehammer manövrieren können. Nur dann macht die Befahrung Sinn. Mit der Schneebefreiung der Buswartestationen wurde ebenfalls bereits begonnen.
90 schneebedingte Einsätze binnen 24 Stunden
Emsland/Grafschaft Bentheim – Glätte und Schnee sorgen weiterhin auf den Straßen im Emsland und der Grafschaft Bentheim für eine Vielzahl von Polizeieinsätzen. Mehr als 90 Schnee- und Glätteeinsätze zählte die Polizeiinspektion in den vergangenen 24 Stunden. Immer wieder meldeten sich Lkw-Fahrer aber auch Autofahrer, die sich festgefahren hatten oder auf schneeglatter Fahrbahn von der Straße abgekommen sind. Glücklicherweise wurde niemand verletz. Am Montagabend kam gegen 21.40 Uhr ein voll beladener Lkw auf der A30 bei Gildehaus auf der schneeglatten Fahrbahn nach rechts von der Straße ab und verklemmte sich in der Außenschutzplanke. Der 29-jährige Fahrer blieb unverletzt. Da das Gespann zum Teil den Hauptfahrstreifen in Richtung Osnabrück blockierte, wurde die Fahrbahn für die Bergungsarbeiten voll gesperrt.
Kein Präsenzunterricht am Mittwoch – Landkreis verlängert Anordnung
Kein Präsenzunterricht am Mittwoch – Landkreis verlängert Anordnung wegen extremer Witterungsverhältnisse
Meppen. Witterungsbedingt ist die Situation auf den Straßen noch immer schwierig. Zwar sind die Hauptverkehrsachsen weitestgehend geräumt, das gilt aber nicht für die Nebenstraßen und zahlreiche Haltestellen. Auch der Öffentliche Personennahverkehr, der zum Teil die Schülerbeförderung durchführt, ist davon betroffen und bleibt weitestgehend zunächst bis morgen Mittag, 12 Uhr, eingestellt. Vor diesem Hintergrund ordnet der Landkreis Emsland auch für den morgigen Mittwoch, 10. Februar, in den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen den Ausfall von Präsenzunterricht an. Homeschooling im Szenario C bleibt von der Anordnung weiterhin unberührt.
Über den Schulausfall für Präsenzunterricht wird neben Radiodurchsagen auch im Internet unter www.emsland.de sowie unter der App des Landkreises informiert.
In die Entscheidung über einen ganztägigen Schulausfall fließen Wettermeldungen und -vorhersagen sowie die Situation auf den emsländischen Straßen mit ein. Ob der Präsenzunterricht an den Schulen auch am Donnerstag, 11. Februar, ausfällt, wird anhand der weiteren Entwicklung bei den Verkehrs- und Wetterverhältnissen entschieden.
Dramatische Lage im Gastgewerbe: Großteil der Beschäftigten im Kreis Emsland in Kurzarbeit
Gewerkschaft NGG fordert Mindest-Kurzarbeitergeld
Angesichts weiterhin geschlossener Restaurants, Cafés und Hotels im Kreis Emsland macht die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) auf die wachsende Notlage der Beschäftigten aufmerksam – und fordert die Einführung eines Mindest-Kurzarbeitergeldes von 1.200 Euro im Monat. Die NGG geht davon aus, dass die Kurzarbeit aktuell erneut die Ausmaße des Lockdowns vom Frühjahr vergangenen Jahres angenommen hat. Damals meldeten 368 gastgewerbliche Betriebe im Kreis Emsland Kurzarbeit an – das sind 72 Prozent aller Betriebe der Branche im Landkreis.
Die Zahl der Köchinnen, Kellner und Hotelfachleute in Kurzarbeit stieg im April 2020 auf 2.684. Dies geht aus einer Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit hervor. Nach Angaben des Ifo-Instituts waren im Januar 2021 bundesweit 56 Prozent aller Beschäftigten des Gastgewerbes in Kurzarbeit. Zum Vergleich: In der Gesamtwirtschaft lag die Quote bei lediglich 7,8 Prozent.
„Im Unterschied zu anderen Branchen dauert der derzeitige Lockdown für die Gastronomie und Hotellerie immerhin schon seit Anfang November. Die Beschäftigten wissen nicht mehr, wie sie noch ihre Miete bezahlen sollen. Ihre letzten Reserven sind längst aufgebraucht. Und es könnten noch Monate vergehen, bis Hotels und Gaststätten wieder öffnen“, sagt Uwe Hildebrand, Geschäftsführer der NGG-Region Osnabrück. „Wegen ohnehin niedriger Löhne und fehlender Trinkgelder spitzt sich die Lage der Beschäftigten auch im Kreis Emsland dramatisch zu. Ohne schnelle und unbürokratische Hilfe drohen den Menschen existentielle Probleme“, betont Hildebrand.
Zusammen mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat die NGG deshalb Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Koalitionsspitzen in einem offenen Brief aufgefordert, ein branchenübergreifendes Mindest-Kurzarbeitergeld in Höhe von 1.200 Euro pro Monat einzuführen. Am 11. Februar debattiert auch der Deutsche Bundestag über das Thema. Außerdem haben ver.di und die NGG eine Online-Petition zum Mindest-Kurzarbeitergeld gestartet. Weitere Infos unter: https://www.ngg.net/mindest-kug
„Wenn die Politik Unternehmen mit enormen Steuermitteln unterstützt, um eine Pleitewelle zu verhindern, dann muss auch genug Geld für die da sein, die jetzt jeden Cent zweimal umdrehen müssen“, sagt Uwe Hildebrand. Gerade in kleineren Pensionen und Gaststätten in der Region verdienten viele Beschäftigte kaum mehr als den gesetzlichen Mindestlohn. Eine Kellnerin, die in Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet, kommt im ersten Bezugsmonat auf nur 728 Euro Kurzarbeitergeld (ledig, ohne Kinder, Kirchensteuer), so die NGG. Selbst nach der Erhöhung auf 80 Prozent des Einkommens, wie sie nach sieben Monaten Kurzarbeit greift, bleiben nur 971 Euro im Monat.
Steckengebliebener Aufzug ruf die Feuerwehr Spelle auf den Plan
Die Feuerwehr Spelle wurde heute Morgen mit dem Einsatzstichwort „Person in Aufzug“ in einem Ärztehaus an der Hauptstraße in Spelle alarmiert.
Die Einsatzkräfte der Feuerwehr Spelle konnten die Person schnell und unverletzt aus ihrer misslichen Lage befreien. So das nach circa 30 Minuten der Einsatz beendet werden konnte.
Im Einsatz war die Freiwillige Feuerwehr Spelle und der Rettungswagen der Wache Lünne.
Fallzahlen im Landkreis Emsland Stand: 09.02.2021
Hier finden Sie eine Übersicht der bestätigten Corona-Fälle im Landkreis Emsland.
Die Gesamtzahl der emsländischen Fälle, die Veränderung zum Vortag, die Zahl der Verstorbenen sowie insbesondere die für den Landkreis Emsland maßgebliche 7-Tagesinzidenz können täglich (auch an den Wochenenden) im Lagebericht des Landes Niedersachsen abgerufen werden, der auch unten eingeblendet ist.
Keine öffentliche Abfuhr am Mittwoch Winterliche Straßenverhältnisse behindern Abholung
Meppen. Wegen der anhaltend schwierigen Straßenverhältnisse, insbesondere auf den Nebenstraßen in den Wohnsiedlungen und ländlichen Gebieten, kann die öffentliche Abfuhr auch am morgigen Mittwoch, 10. Februar, nicht planmäßig durchgeführt werden. Davon betroffen sind Restmüll- und Biotonnen, Papiertonnen, gelbe Wertstoffsäcke sowie die Sperrmüllabholung. Das Kundencenter des Abfallwirtschaftbetriebs (AWB) wird telefonisch Kontakt zu betroffenen Kunden aufnehmen, um Ersatztermine für eine spätere Sperrmüllabholung zu vereinbaren. Der AWB bittet um Verständnis dafür, dass Nachholtermine für die ausgefallenen Leerungen nicht angeboten werden können.
Haushalte, bei denen die Abfuhr der Restmüll- und Biotonnen seit Wochenbeginn ausgefallen ist, können am nächsten planmäßigen Leerungstermin der Restmülltonne beliebige, reißfeste Abfallsäcke in der Größenordnung der vorhandenen Restmülltonne hinzustellen. Diese Säcke können mit Restabfällen und Bioabfällen befüllt werden und werden am nächsten Leerungstermin der Restmülltonne mitgenommen. Altpapier kann auf dem nächstgelegenen Wertstoffhof kostenfrei entsorgt werden. Gelbe Wertstoffsäcke sollten am nächsten Leerungstermin erneut bereitgelegt werden.
Mit Zeitverzögerungen bei der Abfallentsorgung ist während der ganzen Woche jedoch weiterhin zu rechnen. Die Entsorgungsunternehmen werden gebietsweise bis einschließlich Samstag, 13. Februar, im Einsatz sein. Über aktuelle Entwicklungen und das weitere Vorgehen an den nächsten Tagen informiert der AWB in der Tagespresse sowie auf seiner Internetseite unter www.awb-emsland.de
Hallendach bei der Firma Waterkamp in Rheine eigestürzt!
Rheine- Das Dach der Ausstellungs- und Verkaufshalle der Firma Waterkamp konnte die Schneemassen nicht länger standhalten. Während des Geschäftsbetriebs krachte plötzlich das Dach der Ausstellungs- und Verkaufshalle ein. Mitarbeiter hörten ein, knacken und konnten sich früh genug in Sicherheit bringen. Als dann ein Viertel des Dachs im 800m² großen Verkaufsbereichs runter krachte.
Restmülltonnen können nicht geleert werden!
Präsenzunterricht fällt auch Dienstag im Landkreis Emslad aus
Landkreis verlängert Anordnung wegen extremer Witterungsverhältnisse
Meppen. Wegen des anhaltenden Schneefalls und der witterungsbedingt extremen Situation auf den emsländischen Straßen, ordnet der Landkreis Emsland auch für den morgigen Dienstag, 9. Februar, in den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen den Ausfall von Präsenzunterricht an. Homeschooling im Szenario C bleibt von der Anordnung weiterhin unberührt.
Über den Schulausfall für Präsenzunterricht wird neben Radiodurchsagen auch im Internet unter www.emsland.de sowie unter der App des Landkreises informiert. Eine Betreuung durch die Schule muss für Kinder gewährleistet sein, die sich dennoch in der Schule einfinden.
In die Entscheidung über einen ganztägigen Schulausfall fließen Wettermeldungen und -vorhersagen sowie die Situation auf den emsländischen Straßen mit ein. Ob der Präsenzunterricht an den Schulen auch in den folgenden Tagen ausfällt, wird anhand der weiteren Entwicklung bei den Verkehrs- und Wetterverhältnissen entschieden.
Sturmtief „Tristan“ sorgt seit Samstagabend für heftige Schneefälle und Polizeieinsätze
Emsland/Grafschaft Bentheim – Sturmtief „Tristan“ sorgt seit Samstagabend für heftige Schneefälle. Trotz des Dauereinsatzes der Räum- und Streudienste, haben Glätte und Schnee auf den Straßen im Emsland und der Grafschaft Bentheim für eine Vielzahl von Polizeieinsätzen gesorgt. Insgesamt registrierte die Polizeiinspektion zwischen Samstagnacht und Montagmorgen rund 89 schneebedingte Einsätze in den beiden Landkreisen. Glücklicherweise wurden die Beteiligten in den meisten Fällen nur leicht verletzt oder es blieb bei Blechschäden. In Geeste wurde am Sonntagnachmittag eine 19-Jährige bei einem Unfall leicht verletz, nachdem sie auf schneeglatter Fahrbahn die Kontrolle über ihren Opel verlor und nach links von der Fahrbahn abkam. Mehr als 20 Einsätze binnen 24 Stunden verzeichnete alleine die Autobahndienststelle in Wietmarschen-Lohne. Bereits in der Nacht zum Sonntag hatte ein verunglückter Sattelzug auf der A 30 bei Schüttorf die Fahrbahn in Richtung Hannover blockiert (wir berichteten). Am Sonntagabend kam es dann in Höhe der Anschlussstelle Lingen, auf der A 31 Richtung Oberhausen, zu zwei weiteren Unfällen. Ein VW Caddy blieb in einer Schneewehe stecken. Ein nachfolgender Skoda Octavia fuhr in die Gefahrenstelle hinein und stieß mit dem Caddy zusammen. Alle Insassen blieben unverletzt.
Während eine Streife der Autobahnpolizei mit der Absicherung und Unfallaufnahme beschäftigt war, schätzte ein herannahender Kia-Fahrer, trotz aufgebauter Absperrung und eingeschaltetem Blaulicht, die Gefahrensituation falsch ein und fuhr nach einem missglückten Ausweichmanöver auf den Streifenwagen auf. Ein Polizeibeamter wurde leicht verletzt. An den beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden. Darüber hinaus haben sich im gesamten Einsatzgebiet eine Vielzahl von Fahrzeugen auf den Straßen festgefahren. Auch hier war die Polizei im Einsatz, um unter anderem Gefahrenstellen abzusichern. So haben sich gleich vier Lkw am Sonntagabend gegen 18 Uhr auf der B70, an der Auffahrt in Richtung Nordhorn, auf der schneebedeckten Straße festgefahren. Die Bundesstraße musste für die Bergung zeitweise gesperrt werden. Verletzt wurde niemand. Am späten Sonntagabend wurde dann durch die zuständige Autobahn GmbH des Bundes ein Fahrverbot für Lkw mit mehr als 7,5 Tonnen auf den Autobahnen 30, 31, 33 sowie auf der A1 angeordnet. Dies gilt bis 12 Uhr.
Fallzahlen im Landkreis Emsland Stand: 08.02.2021
Hier finden Sie eine Übersicht der bestätigten Corona-Fälle im Landkreis Emsland.
Die Gesamtzahl der emsländischen Fälle, die Veränderung zum Vortag, die Zahl der Verstorbenen sowie insbesondere die für den Landkreis Emsland maßgebliche 7-Tagesinzidenz können täglich (auch an den Wochenenden) im Lagebericht des Landes Niedersachsen abgerufen werden, der auch unten eingeblendet ist.
So schön kann Winter sein!
LKW blockiert die B70
Straßen nicht passierbar-Lünner Kirchweg und die Varenroder Straße!
Viel zu tun für die Mitarbeiter vom Bauhof in Spelle
Bauhofmitarbeiter sorgen für freie Straßen soweit es möglich ist.













































![Michael Knebel Test 2.pptx [Schreibgeschützt]-001](http://esmedia-spelle.de/wp-content/uploads/2014/03/Michael-Knebel-Test-2.pptx-Schreibgeschützt-001.jpg)































