Videos über Projekte in Schapen und Spelle im neuen Jahr

Spelle/Schapen –In diesem Jahr werden aktuelle Themen aus Spelle und Schapen virtuell vorgestellt. Ab Freitag, 08. Januar 2021, 19:30 Uhr informieren Bürgermeister Karlheinz Schöttmer und Samtgemeindebürgermeisterin Maria Lindemann über Neuigkeiten aus Schapen und der Samtgemeinde Spelle. Der Clip ist abrufbar über den Youtube-Auftritt, die Facebook-Seite, den Instagram-Kanal und der Homepage der Samtgemeinde Spelle, www.spelle.de. Am Freitag, 22. Januar 2021 um 19:00 Uhr wird ein weiterer Clip veröffentlicht, mit dem Bürgermeister Andreas Wenninghoff und Samtgemeindebürgermeisterin Maria Lindemann über die Gemeinde und Samtgemeinde Spelle informieren.

Fallzahlen im Landkreis Emsland Stand: 08.01.2021

Von den 5558 (+112) bestätigten Corona-Fällen im Landkreis Emsland sind 4963 (+65) genesen. 83 mit dem Coronavirus infizierte Personen sind verstorben. Die Zahl der positiv getesteten Corona-Fälle im Landkreis Emsland liegt aktuell bei 512. Die nächst Statistik erscheint am 11.01.2021. Die 7-Tagesinzidenz kann beim Land Niedersachsen eingesehen werden: 

https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen

Neuer Impfstoff für die Senioren- und Altenpflege kommt Bis Ende des Monats etwa 6000 Personen versorgt – Start der Impfzentren offen

Meppen. Aktuell sind derzeit in den Impfzentren noch keine Impfungen möglich. Wegen fehlender Impfstoffe hat das Land Niedersachen die vorgesehene Freischaltung von Terminvergaben in dieser Woche für Impfungen in den Impfzentren zurückgenommen. Der vom Landkreis Emsland vorgesehene Start einzelner Impflinien in den Zentren in Lingen und Papenburg am Montag, 11. Januar, ist vor diesem Hintergrund nicht möglich. Weitere Informationen durch das Land Niedersachsen müssen abgewartet werden. Wann die Impfzentren mit einzelnen Impflinien starten können, hängt vom Land Niedersachsen ab.

Momentan laufen allerdings weiterhin die Impfungen durch die jeweils zwei mobilen Teams der Impfzentren in Lingen und Papenburg. Bis zum Ende der Woche sollen neun Einrichtungen mit insgesamt rund 1800 Personen (Bewohner und Personal) mit einer Impfung versorgt werden. „Den Impfstoff, den wir haben, haben wir bis Ende der Woche verimpft“, sagt Dr. Wolfgang Hagemann, zuständiger Ärztlicher Leiter der Impfzentren. Die Impfquote bei den Impfwilligen liegt nach Einschätzung des Landkreises derzeit zwischen 80 und 90 Prozent. Am kommenden Montag werden weitere Impfstofflieferungen im Umfang von insgesamt 1950 Impfdosen erwartet, die fortgesetzt in den Senioren- und Pflegeheimen durch die mobilen Impfteams von Malteser Hilfsdienst und Deutschem Roten Kreuz verabreicht werden. Bis Ende Januar sollen alle 43 emsländischen Senioren- und Pflegeheime versorgt worden sein. Insgesamt 6000 Impfstoffdosen werden dafür vom Land Niedersachsen geliefert.

In Vorbereitung ist die Vergabe des Impfstoffs an die Krankenhäuser und dort vornehmlich an das Personal aus der zentralen Notaufnahme, dem COVID 19-Stab und den Intensivstationen. Dort laufen u. a. derzeit die Abfragen, wie viele Personen für eine Impfung berücksichtigt werden müssen.

Vor dem Hintergrund der derzeit steigenden Fallzahlen im Landkreis Emsland weist Landrat Marc-André Burgdorf auf die hohe Bedeutung der Impfungen hin. „Wir stellen zunehmend Ausbrüche in den Senioren- und Pflegeheimen fest, aber auch familiärer Häufungen. Im Vergleich zum 31. Dezember haben wir Stand heute 330 mehr aktuelle Infektionen zu verzeichnen und acht weitere Verstorbene zu beklagen“, sagt er.

„Auch kommen bei uns Fragen an, wie immobile über 80-Jährige geimpft werden. Auch dort wird es Lösungen geben“, sagt Burgdorf. Das Land hat angekündigt, die über 80-jährigen Personen (höchste Priorität) im Lauf der kommenden Woche für eine Terminvergabe anzuschreiben und über das weitere Vorgehen zu informieren. Nach dieser Phase sollen weitere Gruppen der höchsten Priorisierung per Aufruf dazu aufgefordert werden, sich um einen Impftermin zu bemühen. Die Geschwindigkeit, mit der diese Gruppen dann geimpft werden können, hängt im Wesentlichen von der Verlässlichkeit und dem Umfang der Lieferungen des Impfstoffes ab. Die Corona-Impfverordnung des Bundes hat eine Priorisierung der zu impfenden Bevölkerungsgruppen in drei Gruppen vorgesehen: höchste Priorität, hohe Priorität und erhöhte Priorität.

„Meine Hoffnung ist, dass sich möglichst viele Menschen im Emsland impfen lassen. Je mehr Menschen sich impfen lassen, desto weniger schnell und dramatisch kann sich das Virus weiter ausbreiten. Das ist unser aller Ziel. Eine Impfung hilft und schützt“, so Burgdorf abschließend.

Genauere Informationen dazu, wer Anspruch auf eine Impfung hat, sind unter dem Link https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/CoronaImpfV_-_De_Buette.pdf zu finden.

 

 

Mit 450 PS starken Wagen direkt an der Polizeiwache in Rheine vorbei

Rheine  – Der Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde hat in den vergangenen zwei Wochen im Stadtgebiet mehrfach Kontrollen durchgeführt – mit besonderem Augenmerk auf die Tuner-Szene, also auf solche Fahrzeuge, an denen optische oder technische Veränderungen vorgenommen wurden. Nicht immer sind solche Veränderungen legal, etwa wenn die Autos zu tief liegen, die Motoren zu laut sind oder die Wagen zu viele Pferdestärken haben. Ähnlich war es in fünf Fällen, in denen die Polizei die Fahrzeuge sichergestellt hat. Das bedeutet: Die Pkw dürfen im öffentlichen Verkehrsraum nicht mehr gefahren werden. Am zweiten Weihnachtsfeiertag zog ein Audi RS 6 die Aufmerksamkeit der Polizei auf sich.

Zu tief, zu laut, zu viele PS

Auf der Hansaallee fuhr ein 25-jähriger Rheinenser seinen 450 PS starken Wagen direkt an der Polizeiwache in Rheine vorbei. Kein kluger Schachzug, denn die Beamten hörten das zu laute Röhren des Audi-Motors. Bei der Sicherstellung des Pkw stellte sich heraus, dass die Schalldämpferanlage illegal manipuliert worden war. Darüber hinaus stellte ein Sachverständiger fest, dass eine zusätzliche Ladeluftkühlung und nicht serienmäßige Turbolader verbaut waren. Daraufhin wurde der Audi auf einem Leistungsprüfstand untersucht. Tatsächlich war die Motorleistung des ohnehin flotten 450-PS-Wagens auf knapp 572 PS gesteigert worden. Die Betriebserlaubnis war somit erloschen. Der Halter muss neben einer Ordnungswidrigkeitsanzeige mit Kosten im vierstelligen Bereich rechnen – für die Sicherstellung, das Abschleppen, das Gutachten sowie die Leistungsüberprüfung.

Anfang des neuen Jahres war der Verkehrsdienst erneut unterwegs, um illegalem Auto-Tuning auf die Spur zu kommen. Sichergestellt wurde am Neujahrstag der VW Golf eines 29-jährigen Gronauers, der ebenfalls vor der Wache in Rheine auffiel.

Der Wagen hatte eine defekte Auspuffanlage und war zu laut. Hinzu kam ein illegal verbautes Fahrwerk, wodurch das Auto zu tief lag. Der Fahrer darf seinen Wagen nicht mehr auf die Straße bringen, es sei denn, er baut die illegalen Veränderungen zurück und behebt die Mängel. So erging es zwei weiteren Autobesitzern, deren Wagen von der Polizei aus dem Verkehr gezogen wurden: einem 35-Jährigen aus Schapen (Landkreis Emsland) sowie einem 19-jährigen Mesumer. Der

300 PS starke Golf R des 35-Jährigen, der vom Lidl-Parkplatz am Bahnhof gefahren kam, war illegal tiefer gelegt worden. Das Fahrzeug darf im Straßenverkehr nicht mehr geführt werden. Ebenso wie der Golf GTI des 19-Jährigen aus Mesum, der über den Kardinal-von-Galen-Ring fuhr – mit einem auffällig lauten Motorgeräusch. Das Fazit des Verkehrsdienstes nach Überprüfung durch einen Sachverständigen:

Mittelschalldämpfer illegal entfernt, Betriebserlaubnis erloschen. Der Audi A 3 eines 52-jährigen Rheinensers, der am Lingener Damm angehalten wurde, lag ebenfalls zu tief. Nachträglich ins Fahrwerk eingebaute Federn hatten sich vermutlich gesenkt. Am Unterboden des Fahrzeugs waren Streifspuren erkennbar.

Der Audi wurde sichergesellt und untersucht, und es wurde eine Ordnungswidrigkeitsanzeige gefertigt. Die Polizei im Kreis Steinfurt wird auch weiterhin Kontrollen in der Auto-Tuner-Szene durchführen. Denn illegale Manipulationen gefährden die Sicherheit im öffentlichen Verkehrsraum.

Fallzahlen im Landkreis Emsland Stand: 07.01.2021

Von den 5446 (+97) bestätigten Corona-Fällen im Landkreis Emsland sind 4898 (+42) genesen. 83 mit dem Coronavirus infizierte Personen sind verstorben. Die Zahl der positiv getesteten Corona-Fälle im Landkreis Emsland liegt aktuell bei 465. Die 7-Tagesinzidenz kann beim Land Niedersachsen eingesehen werden: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/

Fallzahlen im Landkreis Emsland Stand: 06.01.2021

Von den 5349 (+79) bestätigten Corona-Fällen im Landkreis Emsland sind 4856 (+30) genesen. 83 (+1) mit dem Coronavirus infizierte Personen sind verstorben. Die Zahl der positiv getesteten Corona-Fälle im Landkreis Emsland liegt aktuell bei 410. Die 7-Tagesinzidenz kann beim Land Niedersachsen eingesehen werden: https://www.niedersachsen.de/…/aktuelle_lage_in…/

Nur Abschlussklassen kommen ab Montag im Szenario B (Wechselmodell) in die Schule, alle anderen Klassen sind bis Ende Januar im Szenario C (Distanzlernen)!

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

wie unserer Ministerpräsident Stefan Weil heute Abend auf seiner Pressekonferenz mitteilte, wird es am 11.01.2021 nicht wie geplant mit der Schule losgehen können. Zumindest für rund 90% unserer Schülerinnen und Schüler nicht.
Vor wenigen Minuten wurde eine Pressemitteilung des Kultusministeriums vom 05.01.2021 veröffentlicht, die ein wenig mehr Klarheit für die kommenden Wochen bringt. Einen Auszug aus dieser Pressemitteilung möchte ich Ihnen im folgenden Text zugänglich machen. Ebenso folgt im Anschluss an diesen Elternbrief noch der komplette Elternbrief von Kultusminister Tonne auf unserer Homepage.
Alle weiteren Informationen werden wir in den kommenden Tagen über die Homepage veröffentlichen!
Auszug aus der Pressemitteilung des Kultusministeriums von 05.01.2020:
(Quelle: vgl. https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/schul-und-kitabetrieb-im-lockdown-distanzlernen-wechselunterricht-und-notbetreuung-195966.html)
[…]
„Die Klassen des Sekundarbereichs I (Jahrgänge 5-10), in denen keine Abschlüsse anstehen, wechseln vollum- fänglich in das Distanzlernen („Szenario C“). […]

Für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1-6 in den Szenarien B und C, die nicht in der Präsenzlern- gruppe sind, ist eine Notbetreuung vorzuhalten. […]

„Niemand muss sich Sorgen um den Abschluss machen“, ergänzte Tonne: „Alle Prüfungen für Haupt-, Real-, und Förderschulabschluss werden stattfinden. […]

Die Maßnahmen für die Zeit ab dem 11. Januar 2021 bis zum Ende des Schulhalbjahres am 29. Januar 2021 im Überblick: […]

Abschlussklassen (9 und 10 HS sowie 10 RS): 11.01.-29.01.2021 Szenario B (Wechselmodell)
Anmerkung der OBS Spelle: Wir klären noch, ob auch die 10. Klasse des Gymnasialzweiges kommen soll, tendenziell jedoch nicht, da es sich nicht um eine Abschlussklasse im eigentlichen Sinne handelt. Hierüber werden wir Sie aber schnellstmöglich informieren!
Alle weiteren Jahrgänge: 11.01.-29.01.2021 Szenario C (Distanzlernen)

Notbetreuung Schule:
Notbetreuung wird angeboten für die Kinder der Schuljahrgänge 1-6 in den Szenarien B und C, in der Regel zwischen 08:00 Uhr und 13:00 Uhr. Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig ist. Zulässig ist auch die Betreuung in besonderen Härte- fällen wie etwa für Kinder, deren Betreuung aufgrund einer Entscheidung des Jugendamtes zur Sicherung des Kindeswohls erforderlich ist, sowie bei drohender Kündigung oder erheblichem Verdienstausfall für mindestens eine Erziehungsberechtigte oder einen Erziehungsberechtigten. […]“

Achten Sie bitte in den kommenden Tagen auf die Mitteilungen auf unserer Homepage! Ebenfalls werden wir alle Informationen zusätzlich über den Nachrichtendienst ES-Media Spelle veröffentlichen.

Bleiben Sie optimistisch! Wir werden auch diese Zeit wieder gemeinsam meistern und im Sinne Ihrer Kinder eng zusammenarbeiten!

Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund!
Karsten Bittigau Oberschuldirektor

Lockdown- Einschränkungen werden bis zum 31.01.2021 verlängert und verschärft


Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:
Die Corona-Pandemie hat auch das Weihnachtsfest und den Jahreswechsel 2020/2021 geprägt. Viele Bürgerinnen und Bürger haben auf für sie gerade in dieser Zeit wichtige Begegnungen verzichtet, um sich und andere zu schützen. Dafür danken wir allen sehr.
Dennoch ist die Belastung im Gesundheitswesen hoch und weiter gestiegen. Dem unermüdlichen Einsatz der medizinischen und Pflegefachkräfte, Ärztinnen und Ärzte und aller anderen, die in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Gesundheitsämtern ihren Dienst tun, gilt unser Dank und unsere besondere Anerkennung.

Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder:

1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig. Alle bis zum 10. Januar 2021 befristeten Maßnahmen, die auf gemeinsamen Beschlüssen beruhen, werden die Länder in den entsprechenden Landesverordnungen bis zum 31. Januar 2021 verlängern. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten alle Bürgerinnen und Bürger dringend, auch in den nächsten drei Wochen alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und soweit möglich zu Hause zu bleiben.

2. In Erweiterung der bisherigen Beschlüsse werden private Zusammenkünfte im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.

3. Betriebskantinen werden geschlossen wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen. Zulässig bleibt die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Ein Verzehr vor Ort ist untersagt.

4. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten großzügige Home- Office-Möglichkeiten zu schaffen, um bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ umsetzen zu können.

5. In Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern werden die Länder weitere lokale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ergreifen, insbesondere zur Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Tagestouristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar.

6. Für Alten- und Pflegeheime sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Hohe Inzidenzen in der älteren Bevölkerung und zahlreiche Ausbrüche in solchen Einrichtungen in den letzten Wochen trotz aller bereits getroffenen Maßnahmen wie der Umsetzung von Hygienekonzepten und der Bereitstellung von Schutzausrüstung haben dies noch einmal verdeutlicht. Mindestens bis die Impfungen mit beiden Impfdosen in den Einrichtungen abgeschlossen sind und die Personen eine entsprechende Immunität aufgebaut haben, kommt den Schnelltests beim Betreten der Einrichtungen eine besondere Bedeutung zu. Deshalb haben die Länder auf Grundlage des gemeinsamen Beschlusses vom 13. Dezember 2020 eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie für Besucherinnen und Besucher in Regionen mit erhöhter Inzidenz angeordnet. Vielfach fehlen in den Einrichtungen die personellen Kapazitäten, solche Schnelltests vor Ort durchzuführen, obwohl die Abrechnung sowohl der Anschaffung als auch der Testdurchführung über die Testverordnung des Bundes sichergestellt ist. Die Einrichtungen sind in der Verantwortung, eine umfassende Umsetzung der Testanordnung sicherzustellen. Unterstützend werden Bund und Länder aufbauend auf bestehenden Maßnahmen der Länder eine gemeinsame Initiative starten, um Freiwillige vorübergehend zur Durchführung von umfangreichen Schnelltests in die Einrichtungen zu bringen. Die Hilfsorganisationen in Deutschland haben bereits zugesagt, die entsprechenden Schulungen zu übernehmen. Die kommunalen Spitzenverbände werden dabei koordinieren, um den regionalen Bedarf zu klären und die Bundesagentur für Arbeit wird die Vermittlung unterstützen. Diese Initiative soll auch Einrichtungen der Eingliederungshilfe unterstützen.

7. Das Robert-Koch-Institut prüft sorgfältig die Berichte über neue Mutationen mit veränderten Eigenschaften des Virus, etwa in Hinblick auf eine erhöhte Ansteckungsgefahr oder Schwere des Verlaufs in verschiedenen Altersgruppen. Gemeinsames Ziel von Bund und Ländern ist es, den Eintrag von Mutationen mit möglichen pandemieverschärfenden Eigenschaften aus dem Ausland möglichst stark einzudämmen, solche Mutationen in Deutschland durch verstärkte Sequenzierung zu entdecken und deren Ausbreitung durch priorisierte Nachverfolgung und Quarantäne möglichst weitgehend zu begrenzen. Das Bundesministerium der Gesundheit wird auf Basis des 3. Bevölkerungsschutzgesetzes zur verstärkten Sequenzierung eine Verordnung erlassen. Bei nicht vermeidbaren Einreisen aus Gebieten, in denen solche mutierten Virusvarianten vorkommen, wird die Bundespolizei die Einhaltung der besonderen Einreisebestimmungen verstärkt kontrollieren. Die Länder stellen sicher, dass die Kontrolle der Quarantäne in solchen Fällen ebenfalls verstärkt mit besonderer Priorität wahrgenommen wird, ebenso die Nachverfolgung von Fällen beim Auftreten solcher Virusvarianten in Deutschland.

8. In den bisherigen Beschlüssen der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder wurde von einem Impfbeginn in 2021 ausgegangen. Nunmehr war es aufgrund einer frühen Zulassung des Impfstoffes von BioNTech / Pfizer und Bereitstellung der Infrastruktur durch die Länder möglich, bereits am 27. Dezember 2020 in allen Ländern mit dem Impfen zu beginnen. 1,3 Millionen Dosen des Impfstoffes wurden bis Jahresende an die Länder ausgeliefert, knapp 2,7 Millionen weitere Dosen folgen bis zum 1. Februar 2021, so dass bis zu diesem Datum ca. vier Millionen Impfdosen ausgeliefert werden können. Der Bund wird den Ländern auf Grundlage der Herstellermeldungen verlässliche Lieferzeiten übermitteln, um ein abgesichertes Terminmanagement vor Ort zu ermöglichen.
Bis spätestens Mitte Februar wird allen Bewohnerinnen und Bewohnern von stationären Pflegeeinrichtungen ein Impfangebot gemacht werden können. Dies ist nicht zuletzt wegen der hohen Fallzahlen und der schweren Verläufe im Bereich dieser Einrichtungen ein wichtiges erstes Zwischenziel der Impfkampagne.
Ziel ist es, die anfangs eingeschränkten Produktionskapazitäten in Deutschland zu erhöhen. Dazu unterstützen der Bund und das Land Hessen BioNTech nach 4 Kräften dabei, dass noch im Februar in einem neu eingerichteten Werk in Marburg die Produktion genehmigt und begonnen werden kann. Der Bund wird auch darüber hinaus mit den Herstellern darüber sprechen, wie schnellstmöglich weitere Produktionskapazitäten für Impfstoffe aufgebaut werden können. Im 1. Quartal 2021 ist mit der Zulassung weiterer Impfstoffe und in der Folge mit der Auslieferung weiterer Impfdosen zu rechnen.

9. Der Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen hat höchste Bedeutung für den die Bildung der Kinder und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern. Geschlossene Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen, ausgesetzte Präsenzpflicht bzw. Distanzunterricht in Schulen über einen längeren Zeitraum bleibt nicht ohne negative Folgen für die Bildungsbiographien und die soziale Teilhabe der Kinder und Jugendlichen. Dennoch müssen die von den Ländern ergriffenen Maßnahmen auch in diesem Bereich entsprechend des Beschlusses vom 13. Dezember 2020 bis Ende Januar verlängert werden.

10. Angesichts der SARS-CoV2-Pandemie kann der bestehende Anspruch in manchen Fällen nicht ausreichen. Deshalb wird der Bund gesetzlich regeln, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil die Schule oder der Kindergarten bzw. die Klasse oder Gruppe pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt bzw. der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde.

11. Die Beschränkungsmaßnahmen wurden in allen Bereichen durch umfangreiche finanzielle Hilfsprogramme des Bundes und der Länder begleitet. Durch Abschlagszahlungen wurden bisher über eine Milliarde Euro an Novemberhilfe durch den Bund an Betroffene ausgezahlt. Die vollständige Auszahlung der beantragten Novemberhilfe über die Länder erfolgt spätestens ab dem 10. Januar 2021. Anträge für die Dezemberhilfe können seit Mitte Dezember 2020 gestellt werden, die ersten Abschlagszahlungen erfolgen seit Anfang Januar. Nunmehr kommt insbesondere der Überbrückungshilfe III des Bundes besondere Bedeutung zu. Dabei wird je nach Umsatzrückgang und Betroffenheit ein bestimmter Prozentsatz der fixen Kosten bis zu einer Höhe von maximal 500.000 Euro pro Monat erstattet. Es werden Abschlagszahlungen möglich gemacht. Erste reguläre Auszahlungen im Rahmen der bis Ende Juni 2021 laufenden Überbrückungshilfe III werden durch die Länder im ersten Quartal 2021 erfolgen. Nachdem der Bund die Voraussetzungen geschaffen hat, werden Bund und Länder die Auszahlungen so schnell wie möglich realisieren.

12. Für Einreisen aus Risikogebieten nach Deutschland soll zukünftig grundsätzlich neben der bestehenden zehntägigen Quarantänepflicht, die vorzeitig beendet werden kann, sobald ein negatives Testergebnis eines frühestens am fünften Tag der Quarantäne erhobenen Coronatests vorliegt, zusätzlich eine Testpflicht bei Einreise eingeführt werden (Zwei-Test-Strategie). Der Testpflicht bei Einreise kann durch eine Testung binnen 48 Stunden vor Anreise oder durch eine Testung unmittelbar nach Einreise nachgekommen werden. Die Musterquarantäneverordnung wird entsprechend angepasst und von den Ländern in ihren entsprechenden Verordnungen zum 11. Januar 2021 umgesetzt1. Der Bund wird über die seit August 2020 bestehende Testpflicht hinaus auf der Grundlage des 3. Bevölkerungsschutzgesetzes gesonderte Regeln insbesondere zur Testpflicht vor Einreise für besondere Risikogebiete erlassen, von denen aufgrund von der Verbreitung von Mutationen des Virus oder besonders hoher Inzidenzen ein besonderes Eintragsrisiko besteht. Bund und Länder weisen noch einmal eindrücklich darauf hin, dass Reisen in Risikogebiete ohne triftigen Grund unbedingt zu vermeiden sind und dass neben der Test- und Quarantänepflicht eine Verpflichtung zur digitalen Einreiseanmeldung bei Einreisen aus Risikogebieten besteht.

13. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 25. Januar 2021 erneut beraten und über die Maßnahmen ab 1. Februar 2021 beschließen.

Walter Krone nach langer, schwerer Krankheit verstorben

 

Spelle, 5. Januar 2021 – Nach langer schwerer Krankheit verstarb am 3. Januar 2021 Walter Krone im Alter von 79 Jahren. Walter Krone war von 1977 bis 2001 Geschäftsführer des KroneGroßhandels, der sich unter seiner Leitung hervorragend entwickelte. So war es Walter Krone, der im Krone Großhandel die Konzentration auf den Exklusivvertrieb einiger Premium-Marken umsetzte. Neben der Hausmarke Krone gehören dazu auch heute noch renommierte Hersteller wie z.B. John Deere, Lemken, Rauchund Grimme. Dank dieser Strategie wuchs der Krone Großhandel stetig; im Zeitraum von 1977 bis 2000 gelang es Walter Krone, den Umsatz fast zu vervierfachen. In den Jahren 1981 bis 1987 übernahm Walter Krone zusätzlich zur Leitung des Großhandels auch die Geschäftsführung der französischen Tochtergesellschaft Krone France in Montataire, die zu der Zeit rd. 140 Mitarbeiter beschäftigte.

Walter Krone, langjähriger Geschäftsführer des LVD Krone verstarb am 3. Januar 2021.

Darüber hinaus setzte der studierte Maschinenbauingenieur, der immer auch ein Faible für Marketing hatte, die Umbenennung des Krone Großhandels durch und taufte ihn zum LVD Krone, wobei die Kürzel für Landtechnik, Vertrieb und Dienstleistungen stehen. Kundennähe hatte bei ihm stets oberste Priorität und so entwickelte er konsequent zunächst im Emsland/Grafschaft Bentheim – und nach dem Mauerfall auch in Ostdeutschland – ein engmaschiges Filialnetz, getreu seiner Devise „Kein Bauer muss weiter als 25 km zu einer Krone Servicestation fahren.“

Eine andere richtungsweisende Idee von Walter Krone war die Einführung der LVD Krone Hausmesse in Spelle „als regionales Event für Landwirte, Lohnunternehmer und Landtechnik-Hersteller“, so sein Grundgedanke, der sich schnell als echter Volltreffer erwies. Seit 1977 findet die LVD Hausmesse traditionell immer am zweiten März-Wochenende statt und lockt alljährlich zigtausende Besucher aus ganz Deutschland und den Nachbarländern nach Spelle.

Nachdem Walter Krone im Juni 2001 in den Ruhestand ging, übernahm er noch diverse Projekte für das Unternehmen und die Familie Krone wie zuletzt die Neukonzeption und Umgestaltung des Krone Museums; die neue Ausstellung in den ehemaligen LVD  Räumlichkeiten präsentierte er persönlich noch Mitte Mai vor einigen Freunden und ehemaligen Arbeitskollegen.

„Mein Vetter Walter war mir in den vergangenen Jahrzehnten immer ein enorm wichtiger Wegbegleiter und Ratgeber, auf den ich mich – ebenso wie auf seinen Bruder Heinz – zu 100 Prozent verlassen konnte. Mit seiner schier unerschöpflichen Energie, seiner bemerkenswerten Kreativität, seiner sprichwörtlichen Hartnäckigkeit und nicht zuletzt mit seinem außerordentlichem Gespür für die Bedürfnisse der Kunden hat er nicht nur die Entwicklung des LVD Krone, sondern auch der gesamten Krone Gruppe nachhaltig geprägt. Dafür sind wir ihm sehr dankbar. Wir, die Familie Krone und die Belegschaft trauern um einen ganz besonderen Menschen, den wir sehr vermissen werden“, so Dr.-Ing. E.h. Bernard Krone, Ehrenvorsitzender des Aufsichtsrats der Krone Holding.

Fallzahlen im Landkreis Emsland Stand: 05.01.2021

Von den 5270 (+66) bestätigten Corona-Fällen im Landkreis Emsland sind 4826 (+50) genesen. 82 (+3) mit dem Coronavirus infizierte Personen sind verstorben. Die Zahl der positiv getesteten Corona-Fälle im Landkreis Emsland liegt aktuell bei 362. Die 7-Tagesinzidenz kann beim Land Niedersachsen eingesehen werden: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/

 

KMK spricht über Schul-Beitrag zur möglichen Lockdown-Verlängerung

In einer Videokonferenz der Kultusministerkonferenz (KMK) haben sich die Länderministerinnen und Länderminister über die Auswirkungen einer möglichen Verlängerung des Lockdowns für den Schulbereich ausgetauscht.

 

Die KMK verständigte sich darauf, den hohen Wert der schulischen Bildung im Präsenzunterricht zu betonen, gleichwohl aber aufgrund der aktuell hohen Corona-Inzidenzwerte bei Verlängerung von Lockdown-Maßnahmen auch den Schulbereich in der Pflicht zu sehen, einen relevanten Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduktion zu leisten.

Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne zu den heutigen Beschlüssen:

„Wir sind uns sehr einig darin, dass wir schnellstmöglich wieder vollen Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler wollen, weil das gut für die Lernfortschritte und die soziale Entwicklung der Kinder und Jugendlichen ist. Aber natürlich sehen wir auch, dass die Lage nach Weihnachten und Silvester sehr ungewiss ist und dass eine Verlängerung der allgemeinen Kontaktbeschränkungen daher zielführend ist. Schule muss daher einen Beitrag leisten zur Kontaktreduktion. Das kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgen, über Präsenzunterricht für jüngere Schülerinnen und Schüler, Wechselmodelle zwischen Präsenz- und Distanzunterricht oder auch Distanzunterricht. Je nach Infektionslage und aktueller Inzidenz sind unterschiedliche Varianten denkbar. Die KMK hat hier nicht die eine Empfehlung abgegeben, sondern zur Vorbereitung der morgigen Gesprächsrunde der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit dem Bund mehrere Modelle genannt. Der Kultusministerkonferenz kam insofern eine beratende Funktion zu und keine mit Entscheidungscharakter.

Für Niedersachsen gilt, dass wir für den Fall der Verlängerung des Lockdowns mehrere umsetzungsreife Varianten vorbereitet haben, die sich auch in der KMK-Beratung wiederfinden. Welche Schritte konkret gegangen werden, wird heute und morgen beraten und dann sehr zügig kommuniziert.

Klar ist aber schon jetzt, dass es bei einem Fortsetzen des Lockdowns nicht bei den Schritten bleiben kann, die wir vor der Weihnachtspause für den 11. Januar 2020 vorgesehen hatten. Die damalige Planungsgrundlage war das Ende des Lockdowns. Sollte diese Grundlage nicht mehr gegeben sein, ist entsprechend unsere Planung anzupassen und lockdownkonform mit Blick auf Kontaktreduktion auszurichten. Daher kann ich mir nicht vorstellen, dass wir die Grundschülerinnen und Grundschüler wie ursprünglich geplant in voller Klassenstärke in Szenario A starten lassen. Und natürlich gilt es, auch Kontaktreduzierungen in Kindertageseinrichtungen vorzunehmen, zum Beispiel, indem wir wieder auf Gruppenmischungen verzichten.

Es gilt, dass wir unser Augenmerk bei allen Entscheidungen insbesondere auf die jüngeren Kinder richten werden sowie auch auf die Übergangs- und Abschlussklassen. Bei allen notwendigen Anstrengungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie dürfen Entscheidungen aber nicht einseitig zu Lasten der Kinder und jungen Erwachsenen gehen. Im Schul- und Kitabereich gilt es immer, sehr verschiedene Interessen und Auswirkungen abzuwägen: Das Recht auf Bildung, den Gesundheitsschutz aller und die berechtigten besonderen Interessen der Kinder und Jugendlichen an einem guten Aufwachsen. Daher werden Entscheidungen immer verantwortungsvoll und nie leichtfertig gefällt. Das erwarte ich mir auch von den morgigen Bund-Länder-Beratungen.“

VW Golf jagt mit über 110 Kilometern pro Stunde über den Stadtring in Rheine

Rheine- Die Polizei im Kreis Steinfurt hat die Raser- und Tuningszene gezielt im Fokus. Immer wieder fallen besonders in den frühen Nachtstunden aufwendig veränderte, leistungsstarke Fahrzeuge auf dem Innenstadtring in Rheine auf. Dabei beobachtet die Polizei häufig dieselben Fahrzeuge. Am frühen Sonntagmorgen (03.01.21.), gegen 00.30 Uhr, fiel einer Streifenbesatzung, die mit einem zivilen Funkstreifenwagen unterwegs war, ein mit zwei jungen Männern besetzter VW Golf auf, der mit einem besonders auffälligen Mercedes und einem BMW auf dem Innenstadtring fuhr. Insgesamt verfolgten die Polizisten den VW Golf drei Runden auf dem Ring. Die dabei gefahrene Höchstgeschwindigkeit betrug stellenweise bis zu 110 Stundenkilometer. An roten Ampeln ließ der Fahrer immer wieder den Motor aufheulen, um dann mit durchdrehenden Reifen anzufahren. Der Fahrer wechselte stetig die Fahrstreifen, ordnete sich stellenweise als Rechtsabbieger ein, um dann im Kreuzungsbereich geradeaus weiterzufahren.

Insgesamt verhielt der Fahrer sich äußerst rücksichtslos im nächtlichen Straßenverkehr. Das Fahrzeug wurde schließlich am Konrad – Adenauer – Ring/ Hansaallee angehalten. Im Fahrzeug saßen zwei 18jährige Männer aus Rheine. Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass es sich bei dem Fahrer um einen jungen Fahranfänger in der Probezeit handelte, der erst im Oktober letzten Jahres seine Fahrerlaubnis erhalten hatte. Die Beamten stellten den Führerschein des Fahrers und die Mobiltelefone des Fahrers und des Beifahrers sicher. Zudem wurde das Fahrzeug sichergestellt. Gegen den Fahrer und den Beifahrer wurde ein Strafverfahren eröffnet, zudem wurde die zuständige Straßenverkehrsbehörde in Kenntnis gesetzt.

 

 

Brandmeldeanlage im Bürgerbegegnungszentrum in Spelle ausgelöst

Spelle – Früh im Jahr 2021 wurde die Freiwillige Feuerwehr Spelle am 04.01.21 um 10:00 Uhr zu einem Einsatz mit dem Einsatzstichwort BMA zum Bürgerbegegnungszentrum in Spelle gerufen. Bei Eintreffen wurden die Einsatzkräfte bereits von Mitarbeitern des Wöhlehofes empfangen, die darüber informierten, dass es sich um einen Fehlalarm, verursacht durch Wartungsarbeiten, handelte. Somit konnten die Einsatzkräfte ihren Einsatz beenden und mit ihren Fahrzeugen schnell wieder einrücken.

Mann bei Unfall in Kluse schwer verletzt

Kluse- Am Montagmorgen kam es auf der Wippinger Straße in zu einem Verkehrsunfall, bei dem eine Person schwer verletzt wurde. Ein 47-Jähriger war gegen 5.50 Uhr mit seinem Opel Corsa in Richtung B70 unterwegs. Aus bisher ungeklärter Ursache kam er nach rechts von der Fahrbahn ab und prallte gegen einen Baum. Der Fahrer wurde mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus gebracht.

 

Fallzahlen im Landkreis Emsland Stand: 04.01.2021

Von den 5204 (+88) bestätigten Corona-Fällen im Landkreis Emsland sind 4776 (+149) genesen. 79 (+4) mit dem Coronavirus infizierte Personen sind verstorben. Die Zahl der positiv getesteten Corona-Fälle im Landkreis Emsland liegt aktuell bei 349. Die 7-Tagesinzidenz kann beim Land Niedersachsen eingesehen werden: https://www.niedersachsen.de/…/aktuelle_lage_in…/

VaroLibre hilft!

Spelle- Unter diesem Motto hat Christopher Börger von VaroLibre dem Team der Tafel Spelle eine Spende in Höhe von 475 € überreicht! Diese Summe setzt sich unter anderem aus dem Erlös aus der Bierdeckel-Aktion von VaroLibre zusammen! Durch den Kauf eines Bierdeckels für je 5 € werden 2,50 € an die Tafel Spelle gespendet. Insgesamt konnten 30 Bierdeckel verkauft und somit 75 € für die Tafel Spelle eingenommen werden! Damit aber noch nicht genug: Die Maschinenfabrik Bernard Krone verdoppelt diese Summe, somit gehen 150 € an die Speller Tafel. Hinzu kommt, dass Sascha Wald selber die Spendensummer noch einmal aus eigener Tasche um 100€ erhöht. Die Restsumme setzt sich aus den Trinkgeldern des fleißigen Varo-Libre-Teams zusammen! Das Team der Speller Tafel bedankt sich für diese tolle Idee und großzügige Spende!

Brand auf Museumsschiff Friederike in Papenburg

Foto: Stadt Papenburg

Papenburg – Am Samstagmorgen wurden Feuerwehr und Polizei zu einem Einsatzmin die Straße Hauptkanal rechts in Papenburg alarmiert. Aufmerksame Zeugen
meldeten gegen 7.25 Uhr einen Brand auf dem Museumsschiff „Friederike von Papenburg“. Aus bisher ungeklärter Ursache brach im vorderen Bereich des
Schiffes unter Deck ein Feuer aus. Verletzt wurde niemand. Die Feuerwehren aus Papenburg und Aschendorf waren mit 13 Fahrzeugen und 70 Einsatzkräften vor Ort. Das Innere des Schiffes wurde bei dem Brand stark beschädigt. Die Schadenshöhe steht bisher noch nicht fest. Die Ermittlungen zur Brandursache dauern an.

Fallzahlen im Landkreis Emsland Stand: 31.12.2020

Von den 5116 (+89) bestätigten Corona-Fällen im Landkreis Emsland sind 4627 (+32) genesen. 75 mit dem Coronavirus infizierte Personen sind verstorben. Die Zahl der positiv getesteten Corona-Fälle im Landkreis Emsland liegt aktuell bei 414. Die nächste Statistik erscheint am 4. Januar 2021.
Die 7-Tagesinzidenz kann beim Land Niedersachsen eingesehen werden: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/

Fallzahlen im Landkreis Emsland Stand: 30.12.2020

Von den 5027 (+67) bestätigten Corona-Fällen im Landkreis Emsland sind 4595 (+52) genesen. 75 (+2) mit dem Coronavirus infizierte Personen sind verstorben. Die Zahl der positiv getesteten Corona-Fälle im Landkreis Emsland liegt aktuell bei 357. Die 7-Tagesinzidenz kann beim Land Niedersachsen eingesehen werden: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/

Fallzahlen im Landkreis Emsland Stand: 29.12.2020

Von den 4960 (+17) bestätigten Corona-Fällen im Landkreis Emsland sind 4543 (+30) genesen. 73 (+3) mit dem Coronavirus infizierte Personen sind verstorben. Die Zahl der positiv getesteten Corona-Fälle im Landkreis Emsland liegt aktuell bei 344. Die 7-Tagesinzidenz kann beim Land Niedersachsen eingesehen werden: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/

Fallzahlen im Landkreis Emsland Stand: 28.12.2020

Von den 4943 (+152 seit 24.12.) bestätigten Corona-Fällen im Landkreis Emsland sind 4513 (+193 seit 24.12.) genesen. 70 (+5 seit 24.12.) mit dem Coronavirus infizierte Personen sind verstorben. Die Zahl der positiv getesteten Corona-Fälle im Landkreis Emsland liegt aktuell bei 360. Die 7-Tagesinzidenz kann beim Land Niedersachsen eingesehen werden: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/

Spendenaktion der Altherrenfußballabteilung des SCSV

Spelle- Schon seit vielen Jahren in der Vorweihnachtszeit wird in der Altherrenabteilung des SCSV ein gemütlicher Knobelabend organisiert. Hier sind dann einige Mitglieder aus dem Orga-Team im Vorfeld zu den Speller Unternehmen gefahren und haben um eine Spende in Form von Gutscheinen oder Sachpreisen für diese Veranstaltung nachgefragt. Dabei sind wir jedes Jahr von den Firmen oder Geschäften großzügig unterstützt worden und konnten immer wieder tolle Preise an diesem Knobelabend präsentieren. Dann kam irgendwann der Wunsch auf, selber auch eine Spende von den anwesenden Mitgliedern an diesem Abend einzusammeln und einem guten Zweck zukommen zu lassen. Gesagt, getan. Hier ist dann jedes Jahr eine schöne Summe Geld gesammelt worden und man hat dieses einer Wohltätigen Organisation hier im Dorf gespendet.

Ganz nach dem Motto: Aus Spelle für Spelle.

Doch dieses Jahr ist alles anders. Der Termin für den Knobelabend stand schon lange fest, musste dann leider doch aus bekannten Gründen abgesagt werden. Dann kam aber die Idee bei einigen Mitgliedern der AH-Abteilung auf, dass mit der Spende trotzdem durchzuführen. Auch hier war schnell die Umsetzung vollzogen und über die sozialen Medien wurde ein Spendenaufruf an alle Mitglieder aus dieser Fußballsparte angestoßen. Und schnell kam auch hier eine ordentliche Summe zusammen die dann zum Schluss noch aus der Altherrenkasse aufgestockt wurde. Somit ist ein stolzer Betrag von sage und schreibe   1.300€   gesammelt worden. Als es im Vorfeld um die Frage ging wer das Geld bekommen soll kamen einige Vorschläge und man hat sich in diesem Jahr für die Speller Tafel entschieden. Man ist sich sicher, dass es hier gut untergebracht ist. Hier engagieren sich ebenfalls Speller Bürger ehrenamtlich für die Hilfe derer, denen es nicht so gut geht.  Leider werden es auch bei uns immer mehr, die auf diese Einrichtung und die damit verbundenen Leistungen in Form von Essen oder Sachspenden angewiesen sind. Umso mehr freuen sich alle aus dem Verein über diese tolle Geldsumme, die gespendet werden konnte.

Dafür sagt der Vorstand und das Orga-Team allen Spendern ein herzliches Dankeschön.

Unsere Hoffnung, und die Hoffnung ganz vieler Menschen ist es, dass wir im nächsten Jahr wieder einen ganz normalen Alltag erleben dürfen ohne Einschränkungen. Und das wir in 2021 dann auch wieder einen schönen Knobelabend feiern dürfen mit einer Spendenaktion, die dann ebenfalls einer verdienten Organisation zu Gute kommt.

Fallzahlen im Landkreis Emsland Stand: 24.12.2020

Von den 4791 (+60) bestätigten Corona-Fällen im Landkreis Emsland sind 4320 (+43) genesen. 65 (+1) mit dem Coronavirus infizierte Personen sind verstorben. Die Zahl der positiv getesteten Corona-Fälle im Landkreis Emsland liegt aktuell bei 406. Die nächste Statistik erscheint am 28.12.2020. Die 7-Tagesinzidenz kann beim Land Niedersachsen eingesehen: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/

LingenPass ab 4. Januar erhältlich Berechtigte erhalten besondere Vergünstigungen

Lingen. Der „LingenPass“ wird fortgeführt. Bürgerinnen und Bürgern, die nur über ein geringes Einkommen verfügen, erhalten mit dem Pass zahlreiche Vergünstigungen im Kultur- und Freizeitbereich und können damit beispielsweise den LiLi-Bus, die Bücherei, das Theater, das TPZ, die Kunstschule, VHS und Linus Lingen Wasserwelten sowie das Emslandmuseum vergünstigt nutzen beziehungsweise besuchen.

Der LingenPass 2021 ist ab dem 4. Januar 2021 auf Antrag bei der Stadtverwaltung im Fachbereich Arbeit und Soziales erhältlich oder kann direkt auf www.lingen.de heruntergeladen werden.

Der Pass richtet sich an alle Personen, die Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld, Hartz IV), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SBG XII (Sozialhilfe) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten sowie an Geringverdiener mit Anspruch auf Wohngeld. Auch Studierende erhalten diesen Pass, sofern sie in Lingen ihren ersten Wohnsitz nachweisen können und BAföG beziehen. Der neue Pass wird für ein Kalenderjahr beantragt und ist nur in Verbindung mit einem Personalausweis gültig. Jedes Familienmitglied erhält einen Ausweis.

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem FB Arbeit und Soziales, Tel.: 0591 9144-521 gerne zur Verfügung.