Förderprogramm KONRAD umgesetzt

Artikel vom 16. August 2019 Rheine. Erste Maßnahmen des Förderprogramms KONRAD umgesetzt. Sympathische Identifikationsfigur Konrad gibt Tipps und Informationen.

Die Stadt Rheine hat sich erfolgreich am Bundeswettbewerb „Klimaschutz durch Radverkehr“ beteiligt, eine Förderzusage erhalten und führt seit dem Sommer 2018 die Fördermaßnahme KONRAD durch. Das integriert geplante Modellprojekt KONRAD berücksichtigt dabei aufeinander abgestimmte Maßnahmen wie die dauerhafte Stärkung des Radwegenetzes, die Verbesserung von Serviceeinrichtungen für Fahrradmobilität, die Evaluierung der Maßnahmen oder die begleitende Durchführung einer Informations- und Motivationskampagne. Erste Maßnahmen, wie die Beschaffung von 100 zusätzlichen Abstellbügeln für Fahrräder, die Installation von acht Ladeboxen für Elektroräder in der Radstation oder die Beschaffung einer Zähleinrichtung für Fahrräder für das projektbegleitende Monitoring wurden umgesetzt. Planungen für die fahrradfreundlichere Umgestaltung von Straßen oder Serviceeinrichtungen für überdachte Abstellanlagen sind weit fortgeschritten und diverse Ausschreibungen z.B. für die Beschaffung von elektrischen Sonderfahrrädern laufen.

Im Zusammenhang mit der geforderten Öffentlichkeitsarbeit für das Modellvorhaben wird nun Konrad aktiv. Konrad ist die zentrale sympathische Identifikationsfigur des Fördervorhabens: Konrad kennt sich in Rheine aus und weiß, wie gesund, umweltschonend und Zeit und Kosten sparend Fahrradfahren ist. Konrad gibt Tipps und Informationen rund ums Radfahren weiter und informiert über Termine, Neuerungen und Verkehrsthemen.

Als eines der ersten Themen erklärt Konrad z.B. den Schutzstreifen für den Radverkehr. Schutzstreifen für Radfahrer werden jetzt immer häufiger auch in der Stadt Rheine eingerichtet und sind wichtige und sinnvolle Verkehrseinrichtungen, die den Radverkehr fördern und das Radfahren sicherer machen! Viele Bürgerinnen und Bürger wissen jedoch z.B. nicht, dass das Parken auf dem Schutzstreifen verboten ist und als Ordnungswidrigkeit geahndet wird. Hierbei ist wichtig: Wer mit seinem Fahrzeug länger als drei Minuten hält, oder aus dem Fahrzeug aussteigt, der parkt!

 

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