Am Sonntag, 13.09.2026 finden von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr die Kommunalwahlen statt. Diese beinhalten vier Wahlen für jede wahlberechtigte Person. Es werden jeweils die Ratsmitglieder des Samtgemeinderates, der Gemeinderäte in Spelle, Schapen und Lünne, die Mitglieder des Kreistages und der Landrat gewählt.

Warum sollten wir wählen?
Wählen bedeutet, die Richtung der Politik zu bestimmen. Und nirgendwo sind die Chancen der Einwirkung auf die Politik so groß wie auf kommunaler Ebene.
Wer wählt, wirkt am politischen Entscheidungsprozess mit, übt direkt und indirekt Einfluss aus, vertritt seine bürgerlichen Interessen, entscheidet ganz konkret, wie sich der Gemeinde- und Samtgemeinderat zusammensetzt. Das Wahlrecht ist das wesentliche Element einer starken Demokratie. Deshalb am 13. September 2026wählen gehen!
Wie wird gewählt?
Sie erhalten für jede Wahl einen andersfarbigen Stimmzettel. Die Stimmzettel der Gemeinderatswahl sind rosa, des Samtgemeinderates grün, der Kreistagswahl weiß und der Landratswahl gelb.
Auf den Stimmzetteln sind die jeweiligen Wahlvorschläge der Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbungen aufgeführt.
In der Anlage sind die Musterstimmzettel der Gemeinden Spelle, Schapen und Lünne sowie der Samtgemeinde Spelle ohne farbliche Gestaltung beigefügt.
Wie viele Stimmen können Sie vergeben?
Bei der Gemeinderatswahl, Samtgemeinderatswahl und Kreiswahl haben Wahlberechtigte jeweils DREI Stimmen!
Die wählende Person kann alle drei Stimmen nur einer einzigen Partei oder Wählergruppe, oder nur einer zur Wahl stehenden Person geben. Die wählende Person kann ihre drei Stimmen aber auch auf mehrere Parteien, Wählergruppen und/oder beliebige Bewerber und Bewerberinnen desselben Wahlvorschlages oder verschiedener Wahlvorschläge verteilen. Wichtig ist, dass nicht mehr als drei Stimmen auf dem Stimmzettel vergeben werden.
Bei der Landratswahl hat jeder Wahlberechtigte EINE Stimme.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind diejenigen, die am Wahltag
- Deutsche i. S. d. Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz sind oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union
- das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben,
- für die Landrats- und Kreistagswahl seit mindestens drei Monaten im Landkreis Emsland und für die Gemeinde- und Samtgemeindewahlen seit mindestens drei Monaten in der Samtgemeinde den Wohnsitz haben
Wer vom Wahlrecht ausgeschlossen ist (z.B. durch Gerichtsurteil), darf nicht wählen.
Wie werde ich zu meinem Wahlrecht informiert?
Alle Wahlberechtigten werden automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten bis spätestens 23. August 2026 eine Wahlbenachrichtigung.
Die Wahlbenachrichtigung enthält alle wichtigen Informationen für die Stimmabgabe. Wer also keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber meint, wahlberechtigt zu sein, sollte sich sofort beim Wahlamt melden. Eine Nachfrage kann auch telefonisch erfolgen. Die Wahlberechtigung ist in der Regel ohne großen Aufwand in wenigen Minuten zu klären. Wer sich nicht um sein Wahlrecht kümmert, läuft Gefahr, ggf. am 13. September 2026 nicht wählen zu können. Sollten Sie am Wahltag verhindert sein, können Sie auch per Briefwahl wählen.
Wo wird gewählt?
Die Wahllokale sind am Wahltag von 08:00 – 18:00 Uhrgeöffnet.
Auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte finden Sie die Anschrift des Ihnen zugewiesenen Wahllokals. Die Nummer Ihres Wahlbezirks sowie die Bezeichnung des Wahlraums sind ebenfalls aufgedruckt.
Wo finde ich die Wahlergebnisse?
Unter wahlen.spelle.de können Sie am Wahlabend die Wahlergebnisse einsehen.




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