Ab heute entfällt in vielen Bereichen die Test- und Maskenpflicht

Artikel vom 3. April 2022

Heute am 3. April sind viele Corona-Regelungen entfallen. Die Landesregierung mahnt trotzdem zur Vorsicht.

 

Was entfällt?
Die Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich, auch für nicht geimpfte Personen.

In der Gastronomie, Hotels, Kinos, Theater und Kulturstätten sowie für die Innenbereiche von Zoos oder Freizeitparks entfallen alle Corona-Beschränkungen.

Auch in Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars entfallen alle Beschränkungen, gleiches gilt für Großveranstaltungen.

Auf Sportanlagen und in Sporthallen sowie in Fitnessstudios gibt es keine Beschränkungen mehr.

Auch im Einzelhandel entfällt die Maskenpflicht.

Wo gilt eine FFP2-Maskenpflicht weiter?
Im Öffentlichen Personennahverkehr, Kranken- und Pflegeeinrichtungen, Heimen und Arztpraxen.

Wer auch weiterhin medizinische Einrichtungen wie Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen oder auch Heime, Schulen, Kindertageseinrichtungen und betreten möchte, braucht weiterhin einen negativen Testnachweis.

Hausrecht!
Unternehmer und Gastronomen können bei Veranstaltungen oder generell in ihren Betrieben, Geschäften und Gaststätten von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und das Tragen einer FFP2-Maske und einen aktuellen Corona-Test fordern.

Weiter können Gastronomen auch auf die 2G oder 3G Regel bestehen, deshalb  sollten sie zur Sicherheit immer eine FFP2-Maske bei sich tragen. 

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