Anhebung der Mindeststrafe bei Wohnungseinbrüchen

Artikel vom 10. Mai 2017 pol-os-erfolgreicher-schlag-gegen-einbruchskriminalitaet-zentrale-ermittlungsgruppe-wohnungseinbruch

Die Polizeidirektion Osnabrück begrüßt den heutigen Kabinettsbeschluss der Bundesregierung zur Anhebung der Mindeststrafe bei Wohnungseinbrüchen. Dazu sagte Polizeivizepräsident Friedo de Vries: „Durch die Anhebung der Mindeststrafe und die Qualifizierung als Verbrechenstatbestand, bekommen wir bei der Ermittlungsarbeit im Kampf gegen Einbrecher mehr Möglichkeiten. Die Vorratsdatenspeicherung ist für die Polizei ein wichtiges In-strument im Kampf gegen schwere Straftaten, zu denen jetzt auch zu Recht der Wohnungseinbruch zählt. Gerade bei den überregionalen Täterbanden können sich durch die Auswertung von Handydaten entscheidende Ermittlungsansätze zur Aufklärung von Tatserien ergeben und zur Festnahme von Einbrechern führen.“

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