Baubeginn des Krematoriums in Lingen Niederländer investiert bis zu vier Millionen Euro

Artikel vom 21. März 2021 Das Krematorium in Lingens Ortsteil Brögbern wird nach mehrjährigen, häufig unter der Gürtellinie geführten Diskussionen nun doch gebaut. Am vergangenen Freitag führte der der lange Weg über verschiedene Gerichtsinstanzen zum offiziellen ers­ten Spatenstich durch Oberbürgermeister Dieter Krone und Investor Bert van der Weide.

 Lingen. Der Prozess von der Planung bis zur Realisierung des Krematoriums hat länger gedauert, als man gedacht hatte, denn er wurde von teilweise massiven Protesten der Brögberner Bevölkerung und Nachbarn begleitet. In anonymen Briefen an den Grundstücksverkäufer, einem Landwirt aus Brögbern, wurde ihm mit dem Worten „Du bist der erste, der durch die Anlage geht“ mit dem Tod gedroht. Von den teilweise brachialen Widerspenstigkeiten sind immer noch Spuren im Ort zu finden.

Auf der Baustelle steht ein großer Baukran und ein Toilettenhäuschen, ummantelt von einem Bauzaun. Als erste Baumaßnahme für die Errichtung des Krematoriums, das zwischen der Duisen­burger Straße und der Straße Adeliger Hof liegt, wurde die Betonplatte für das Fundament gegossen. Damit baut der Niederländer Bert van der Weide, Gesellschafter der „respectrum Brögbern GmbH“, und seine Geschäfts­partner in Brögbern das erste Kremato­rium ihres Unternehmens in Deutschland, das den Namen „Ems Vechte“ tragen soll.

Van der Weide erklärte, dass er bisher drei Krematorien in den Niederlanden gebaut habe. In den Standort Brögbern investiere „respectrum“ bis zu vier Millionen Euro. Das Krematorium soll bis Ende des Jahres fertiggestellt sein. Die Zahl der Einäscherun­gen beschränke sich auf bis zu 1500 im Jahr. Den äußeren Rahmen bilde ein Trauer­haus für die würdevolle Ver­abschiedung der Ver­storbenen durch die Angehörigen, die über den Weg an der evangelischen Kapelle zum Krematorium gelangen könnten. Die Straße „Adeliger Hof“ sei nur Bediensteten des Krematoriums, Bestat­tungsunternehmen und berechtigten Perso­nen – z. B. Gehbehinderten – vorbehalten. Detailliert geregelt sei dies in einem „städtebaulichen Vertrag“.

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