Beschäftigten mit Gutscheinen danken & Lokales stärken – Betriebliche Sonderzahlungen bis 1500 Euro steuerfrei

Artikel vom 15. Mai 2020 Rheine- Unternehmen können zurzeit ihren Beschäftigten mit Corona-Sonderzahlungen Anerkennung zollen und zugleich die heimische Wirtschaft stärken, wenn sie diese zum Beispiel in Form von Gutscheinen – wie den RheineGutschein – auszahlen.

Der stationäre Handel und die lokale Gastronomie haben besonders unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie zu leiden. Zahlreiche Unternehmen in Rheine bieten eigene Gutscheine an. Darüber hinaus gibt es seit vielen Jahren den RheineGutschein, ein geschäftsunabhängiger Geschenkgutschein, organisiert von der EWG – Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH. Der RheineGutschein kann bei über 220 teilnehmenden Geschäften, Dienstleistern und Gastronomen im gesamten Stadtgebiet eingelöst werden. „Gerade in dieser Zeit ist es wichtig zusammenzuhalten und das lokale Angebot zu stärken, denn ein starker Handel vor Ort sorgt für einen attraktiven Standort – das gilt nicht nur in Corona-Zeiten.“ erklärt Hendrik Welp, Projektleiter bei der EWG.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können ihren Beschäftigten derzeit Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei für den Zeitraum zwischen dem 1. März und dem 31. Dezember 2020 auszahlen oder als Sachleistungen zusätzlich zum Arbeitslohn gewähren. Diese Beihilfen und Unterstützungen bleiben auch in der Sozialversicherung beitragsfrei. Mit der Steuer- und Beitragsfreiheit der Sonderzahlungen wird die besondere und unverzichtbare Leistung der Beschäftigten in der Corona-Krise anerkannt.

Die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit kann von allen Unternehmen oder Berufsgruppen in Anspruch genommen werden. Sie ist an zwei Voraussetzungen geknüpft: Erstens müssen die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden. Und zweitens müssen die steuerfreien Leistungen im Lohnkonto gesondert aufgezeichnet werden. Andere Steuerbefreiungen und Bewertungserleichterungen bleiben hiervon unberührt. Nähere Informationen dazu unter www.bundesfinanzministerium.de.

„Auch in Rheine gibt es bereits Unternehmen, die das Engagement ihrer Beschäftigten in Form von RheineGutscheinen als Sonderzahlung belohnen.“, weiß Birgit Schwöppe von der EWG Rheine zu berichten. „Die EWG stellt die RheineGutscheine dabei auf Rechnung aus.“ Bestellungen werden telefonisch unter 05971 800660 oder per E-Mail info@ewg.rheine.de gerne entgegengenommen. Weitere Informationen unter www.rheine-gutschein.de.

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