Bundespolizisten die Mitnahme einer Damenhandtasche an Bord eines Flugzeugs untersagt

Artikel vom 31. Juli 2015 pistolenhandtasche_1

Bundespolizisten haben am Bremer Flughafen die Mitnahme einer Damenhandtasche an Bord eines Flugzeugs untersagt: Die schwarze Handtasche hat die Prägung einer typischen Pistole in Originalgröße. Es wird der Anschein erweckt, dass sich eine Feuerwaffe durch das Leder abzeichnet. Die Prägung ist fest integriert und kann zudem so in der Hand gehalten werden, als würde sich eine echte Waffe in der Tasche befinden.

Nach dem Luftsicherheitsgesetz können Gegenstände zurückgewiesen werden, die ihrer äußeren Form oder ihrer Kennzeichnung nach den Anschein von Waffen, Munition oder explosionsgefährlichen Stoffen erwecken: Fluggäste oder das Bordpersonal könnten verunsichert werden. Die Bundespolizei toleriert das Mitführen dieser Taschen im Koffer des Reisegepäcks, aber nicht ihre persönliche Mitnahme an Bord.

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