Zwei COVID-19-Fälle in einem Schlachtbetrieb Insgesamt über 770 Abstriche in zwei Unternehmen durchgeführt

Meppen. Der Landkreis Emsland kontrolliert derzeit in verstärktem Maß die drei fleischverarbeitenden Unternehmen im Emsland, die vom Erlass des Landes Niedersachsen betroffen sind. Die im Emsland laufenden Kontrollen haben aktuell in einem Betrieb zwei COVID-19-Erkrankungen von zwei fest angestellten Mitarbeitern, die im Emsland wohnen, ergeben.

In dem betroffenen Unternehmen sind bisher insgesamt 632 Rachenabstriche vorgenommen worden.

Bei einem anderen im Emsland ansässigen Betrieb sind aktuell keine positiven Fälle aufgetreten. Die insgesamt 140 Abstriche, die am vergangenen Freitag (15. Mai) bei Werkvertragsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern durchgeführt worden waren, fielen im Ergebnis durchweg negativ aus. Es handelte sich um die Belegschaft eines Subunternehmens, die im Auftrag des emsländischen Betriebs tätig war.  

Derzeit sieht die Teststrategie des Landkreises Emsland vor, alle symptomatischen Personen und alle Kontaktpersonen in Schlachthöfen zu testen. Der Landkreis setzt damit den Erlass des Landes Niedersachsen vom 11. Mai 2020 um. Es bleibt abzuwarten, ob durch das Land Niedersachsen anderweitige Regelungen getroffen werden. Mögliche, neu erforderliche Maßnahmen wird der Landkreis Emsland dann umgehend umsetzen.

Darüber hinaus werden nach derzeitiger Erlasslage auch die Unterkünfte kontrolliert. Der Landkreis Emsland hatte vor dem Hintergrund der Coronapandemie bereits Ende März die Betreiber und Eigentümer der bekannten Unterkünfte für Werkvertragsarbeiter in Schlachtbetrieben über die geltenden Hygieneregelungen informiert und veranlasst, dass die Bewohner der Unterkünfte entsprechend informiert werden. Danach soll eine Unterbringung möglichst in Einzelzimmern erfolgen. Ende April war ein Kontrollteam gebildet worden, das die Einhaltung der Regeln in den Betrieben und zugehörigen Unterkünften überprüft.

Dabei hat der Landkreis Emsland als orientierendes Maß eine Fläche von mindestens 6 qm pro Person bzw. bei Paaren 10 qm festgelegt. Sind mehrere Personen in einem Raum untergebracht, ist bis auf Paare ein Mindestabstand der Betten von 2 m notwendig. Bei der Unterbringung von männlichen und weiblichen Bewohnern in einer Wohnung müssen die Voraussetzungen für deren getrennte Unterbringung gegeben sein.

Ein WC und eine Dusche pro fünf bis sechs Bewohner sollte nach Möglichkeit eingehalten werden. Diese emsländischen Vorgaben sichern auch angesichts der aktuellen Pandemielage eine infektionshygienisch angemessene Unterbringung.

 

 

Appell an regionale Unternehmen: Ausbildungsengagement im Emsland und der Grafschaft Bentheim fortsetzen

Anlässlich der Corona-Krise appellieren die Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim, IHK und Handwerkskammer sowie die Agentur für Arbeit Nordhorn gemeinsam an die Unternehmen, ihr bisher gezeigtes hohes Ausbildungsengagement auch im kommenden Ausbildungsjahr fortzusetzen. Bestehende Ausbildungsverhältnisse sollten nicht vorzeitig gelöst werden. Stattdessen sollten die Betriebe ihren Auszubildenden möglichst die Chance auf einen erfolgreichen Berufsabschluss erhalten.

Die fünf Unterzeichner des Appells zeigen dabei Verständnis für die Zukunftssorgen der Unternehmen, die sich die Frage stellten, ob und wie sie die betriebliche Ausbildung aufrechterhalten könnten. „Berufsausbildung ist allerdings eine Investition in die Zukunft und eine wichtige Chance zur Sicherung des eigenen Fachkräftenachwuchses nach Überwindung der Krise. Trotz der derzeit schwierigen Situation sollten Entscheidungen rund um die betriebliche Ausbildung daher nicht nur aus kurzfristigen finanziellen Erwägungen getroffen werden“, erklärten dazu Marco Graf und Sven Ruschhaupt, die beiden Hauptgeschäftsführer der IHK bzw. der Handwerkskammer (HWK) Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim.

Von den Herausforderungen der Corona-Pandemie sind rund 8.400 allein bei IHK und HWK registrierte Auszubildende im Emsland und in der Grafschaft Bentheim betroffen. „Diese hoffnungsvollen Nachwuchs-Fachkräfte aus der Region sollten ihre Berufsausbildung erfolgreich abschließen können und in der Region eine berufliche Perspektive finden. Die jungen Menschen werden dringend gebraucht“, bekräftigten Marc-André Burgdorf und Uwe Fietzek, Landräte der Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim.

„Für den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung in Krisenzeiten stehen bewährte wie auch neue Instrumente zur Verfügung“, unterstrich Hans-Joachim Haming, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Nordhorn. So könnten z. B. Auszubildende mit ihrer Zustimmung an Partnerbetriebe ausgeliehen werden. Für die Vermittlung stünden Experten der Arbeitsagentur und der Kammern zur Verfügung.

Ansprechpartner: IHK, Eckhard Lammers, Tel.: 0541 353-410, E-Mail: lammers@osnabrueck.ihk.de

Anlage: Appell: Fachkräftenachwuchs sichern – Ausbildungsengagement fortsetzen!

Landkreis erlässt Waldbrandverordnung Rauchen und Feueranzünden in Wald, Moor und Heide verboten

Meppen. Wie bereits im vergangenen Jahr machen auch 2020 die derzeitigen Wetterverhältnisse mit wenig Regen und Trockenheit noch früh im Jahr eine Waldbrandverordnung notwendig. Nach der Waldbrandprognose des Deutschen Wetterdienstes (DWD) besteht im Landkreis Emsland aktuell ein erhöhtes Waldbrandrisiko der Kategorie 3 von insgesamt 5 Gefahrenstufen. Die Waldbrandverordnung des Landkreises Emsland tritt daher am Freitag, 24. April, in Kraft. 

Auch der Waldbrandbeauftragte der Niedersächsischen Landesforsten für den Landkreis Emsland, Uwe Aegerter, bestätigt diese Einschätzung. Nach seiner Erkenntnis, liegt ein mittel bis hohes Waldbrandrisiko vor. Nach Ansicht des Experten machen die geringen Regenmengen der vergangenen Wochen den Erlass einer Verordnung notwendig. Infolge der Dürre und des Borkenkäferbefalls in 2018 und 2019 befinde sich in den Waldbeständen überdurchschnittlich viel trockenes Kronenrestholz. Die trockenen Waldböden  und  die  trockene Waldvegetation seien leicht entflammbar. Auch die für das Wochenende angekündigten Niederschläge reichten voraussichtlich nicht aus, um die Waldbrandgefahr nachhaltig zu verringern, hält der Experte fest.

Die Waldbrandverordnung des Landkreises verbietet es Besuchern von Wäldern, Mooren und Heidegebieten, die befestigten Straßen, befahrbaren Wege sowie markierten Wander- und Reitwege zu verlassen. Auch ist es untersagt, Wälder, Moore und Heidegebiete mit Kraftfahrzeugen zu befahren und dort oder in gefährlicher Nähe von Wäldern, Mooren und Heidegebieten außerhalb von dafür gekennzeichneten Parkflächen Fahrzeuge abzustellen. Ausgenommen von diesem Verbot sind die Jagdausübung sowie Personen, die öffentliche Aufgaben sowie die rechtmäßige Bewirtschaftung und Nutzung von Grundstücken erledigen. Es ist zudem nicht gestattet, in Wäldern, Mooren und Heidegebieten oder in gefährlicher Nähe davon Feuer anzuzünden, zu rauchen und mit feuergefährlichen Gegenständen umzugehen.

Ein Verstoß gegen die Verordnung gilt als Ordnungswidrigkeit und kann als solche mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Corona-Ausbruchsgeschehen im Pflegeheim in Meppen Mehr als 30 positiv getestete Bewohner und Mitarbeiter – zwei Todesfälle

Emsland-  Nachdem sich am 1. April der Verdacht auf eine Corona-Infektion einer Bewohnerin im Meppener „Haus Emsblick“ bestätigt hatte, hat sich die Situation in der Einrichtung weiter zugespitzt. Zwei infizierte Bewohnerinnen im Alter von 94 und 92 Jahren sind zwischenzeitlich verstorben. „Unser Mitleid gilt den Angehörigen der Verstorbenen. Gemeinsam mit den Verantwortlichen der Einrichtung tun wir alles, um das Geschehen in den Griff zu bekommen“, erläutert Landrat Marc-André Burgdorf.   

Prophylaktisch habe man auch bei allen symptomlosen Bewohnern bzw. Mitarbeitern einen Abstrich durchgeführt: „Wir testen umfassend und stellen uns dem Geschehen pro-aktiv, denn nur wenn wir Infektionen nachweisen, können wir eine bestmögliche, frühzeitige Behandlung einleiten“, unterstreicht der Landrat. Bisher sind 22 der 40 Bewohner positiv getestet, 12 Proben sind negativ, sechs Ergebnisse stehen noch aus. Die insgesamt 48 Mitarbeiter sind allesamt über die Hausärzte bzw. in den Testzentren des Landkreises beprobt worden, neun Ergebnisse sind negativ, neun positiv, die restlichen Laborergebnisse liegen noch nicht vor.

„Von behördlicher Seite haben wir umgehend alle Maßnahmen getroffen, die bei einem derartigen Ausbruchsgeschehen vorgegeben sind“, ergänzt Johanna Sievering, Leiterin des Fachbereichs Gesundheit beim Landkreis Emsland. Nach dem ersten Fall habe man mit der klassischen Containment-Strategie Kontaktpersonen ermittelt sowie Quarantäneanordnungen ausgesprochen. Nach einer zweiten positiven Meldung wurden in enger Abstimmung mit dem Pflegeheim darüber hinaus alle Bewohner und das betroffene Personal unter Quarantäne gestellt. Zudem wurden die hygienischen Vorgaben dem Ausbruchsgeschehen angepasst: Alle Kontakte zu den Bewohnern erfolgen seitdem nur noch unter Vollschutz. Die Einrichtung wurde dazu umgehend mit zusätzlicher Schutzausrüstung durch den Landkreis Emsland versorgt.

Aktuell werde eine strikte Aufteilung der Eingangs- und Wohnbereiche umgesetzt, um infizierte und nicht-infizierte Personen vollständig zu trennen. Mit einem niedergelassenen Arzt ist zudem eine tägliche Visite in der Pflegeeinrichtung vereinbart, um Entwicklungen und Krankheitsverläufe eng begleiten zu können. „Gemeinsam mit der Leitung der Einrichtung lassen wir nichts unversucht, um der Lage Herr zu werden. Auch in anderen Pflegeeinrichtungen werden wir mehr testen als vom Land vorgesehen. Denn uns ist absolut bewusst, dass es sich hier um eine Risikogruppe handelt, die es besonders zu schützen gilt“, so Burgdorf abschließend.

Osterfeuer nicht gestattet Landkreis bietet Möglichkeit für Entsorgung an

Emsland –  Das Abbrennen von Osterfeuern kann vor dem Hintergrund der derzeitigen Coronakrise und unter Berücksichtigung der bestehenden Kontaktverbote nicht stattfinden. Der Landkreis Emsland weist Veranstalter sowie Stadt- und Gemeindeverwaltungen in diesem Zusammenhang auf einen Runderlass des Landes Niedersachsen vom 2. April hin. 

In diesem wird die Möglichkeit genannt, die geplanten Osterfeuer auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Jede Kommune entscheidet für sich, ob sie davon Gebrauch machen möchte. Entschließt sich eine Kommune für diese Option, sind einige Vorgaben zu beachten. Unter anderem muss sichergestellt sein, dass eine Fläche zum Zeitpunkt des nachgeholten Osterfeuers zur Verfügung steht. Oftmals sind ursprünglich für die Nutzung vorgesehene Ackerflächen später im Jahr nicht mehr geeignet. Darüber hinaus sind nach Landeserlass Verkehrssicherungspflichten wahrzunehmen, wie mögliche Gefahren für Kinder und Tiere (Brut- und Setzzeit) beziehungsweise durch Selbstentzündung abzuwenden. Des Weiteren sind die allgemeinen Hinweise für die Durchführung von Brauchtumsfeuern (Umschichten etc.) zu beachten.

Sollte eine Entscheidung gegen die Verschiebung getroffen werden, bietet der Landkreis Emsland an, die unbehandelten Grünabfälle nach Anmeldung durch die Städte und Gemeinden zu einem festgelegten Termin kostenfrei auf den Zentraldeponien Dörpen, Wesuwe und Venneberg des Abfallwirtschaftsbetriebs des Landkreises Emsland abzugeben. Die Anlieferung ist ab sofort und befristet bis zum 30. April möglich. Dieses Angebot gilt nur für Grünabfälle, die von bereits durch die Gemeinden genehmigten Osterfeuern stammen. Anmeldungen sind unter der E-Mail-Adresse osterfeuer2020@awb-emsland.de möglich.

Vogelgrippe: Ab Mittwoch gilt Stallpflicht im Emsland

Schutz von hiesigem Geflügel vor Vogelgrippe – H5N8-Virus im Umlauf

Meppen. Der Landkreis Emsland weist per Allgemeinverfügung an, sämtliches gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) einzustallen. Die Allgemeinverfügung tritt am Mittwoch, den 25. März 2020, in Kraft und ist bis zum 31. Mai 2020 gültig. Aktueller Anlass ist das Auftreten der hochpathogenen Aviärer Influenza vom Subtyp H5N8 in einem Putenbestand im Landkreis Aurich.

„Der Influenzavirus des Subtyps H5N8 ist ein hochansteckender Erreger-Typus, der vermutlich durch Wildvögel verbreitet wird. Um eine Einschleppung in die hiesigen Nutztierbestände bestmöglich zu verhindern, haben wir uns entschlossen, bis auf Weiteres eine Stallpflicht anzuordnen“, erläutert Landrat Marc-André Burgdorf. Hintergrund sei, dass der Landkreis Emsland eine hohe Geflügeldichte aufweise und gleichzeitig als Wildvogeldurchzugs- und Rastgebiet für wildlebende Wat- und Wasservögel diene, so Burgdorf weiter.

Bei der Aviären Influenza handelt es sich um eine ansteckende und anzeigepflichtige Viruser-krankung des Geflügels und anderer Vogelarten, die hohe Tierverluste und damit große wirtschaftliche Schäden zur Folge haben kann. Die Vogelgrippe war zuletzt 2014 und 2017 in der Region ausgebrochen, auch damals wurde jeweils eine Aufstallungspflicht im Emsland verfügt. Weitere Informationen sind im Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz unter der E-Mail-Adresse veterinaeramt@emsland.de erhältlich.