Fallzahlen in den emsländischen Kommunen Stand 24.03.2021

Hier finden Sie eine Übersicht der bestätigten Corona-Fälle im Landkreis Emsland. 

Die Gesamtzahl der emsländischen Fälle, die Veränderung zum Vortag, die Zahl der Verstorbenen sowie insbesondere die für den Landkreis Emsland maßgebliche 7-Tagesinzidenz und deren Verlauf können täglich (auch an den Wochenenden) im Lagebericht des Landes Niedersachsen abgerufen werden, der auch unten eingeblendet ist.

Grafik Landkreis Emsland

Grafik: Quelle https://www.niedersachsen.de/

Licht aus für den Klimaschutz in der Samtgemeinde Spelle

Die Samtgemeinde Spelle beteiligt sich an der weltweiten Umweltschutzaktion Earth Hour. Am Samstag, 27. März 2021 um 20:30 Uhr gehen für eine Stunde teilweise die Lichter aus, um für den Klima- und Umweltschutz zu sensibilisieren.


Zum ersten Mal beteiligt sich die Samtgemeinde Spelle an dieser weltweit größten Klima- und Umweltschutzaktion und stellt am Aktionstag für eine Stunde symbolisch einen Teil der öffentlichen Straßenbeleuchtung aus. „Wir möchten mit dieser Aktion ein Zeichen setzen und für Klima- und Umweltschutz sensibilisieren“, erklärt Samtgemeindebürgermeisterin Maria Lindemann.

In Spelle wird es rund um das Rathaus an der Hauptstraße, Ringstraße, Luisenweg und Elisabethstraße für eine Stunde dunkel und in Schapen geht die Straßenbeleuchtung in Teilen der Kirchstraße, der Kolpingstraße, der Straße Am Dorfgraben, Mühlenweg, Ulenkamp, Leugermannweg sowie in der Raiffeisenstraße, der Ludgeristraße und der Raphaelstraße aus.

In Lünne wird der Bereich rund um die St.-Vitus-Kirche in der Kirchstraße, Ludwig-Schriever-Straße, In den Gärten, Mühlenstraße, Wiesenweg, Neue Straße, Auf dem Damm, Uferstraße, Brückenstraße nördlich der Aa, Rosenweg, Nelkenweg, Tulpenweg, Am Sportplatz sowie Teile der Messinger Straße, der Straße Am Fischteich und der Blankemater Straße für eine Stunde ins Dunkle gehüllt.

Fallzahlen in den emsländischen Kommunen Stand: 23.03.2021

Hier finden Sie eine Übersicht der bestätigten Corona-Fälle im Landkreis Emsland. 

Die Gesamtzahl der emsländischen Fälle, die Veränderung zum Vortag, die Zahl der Verstorbenen sowie insbesondere die für den Landkreis Emsland maßgebliche 7-Tagesinzidenz und deren Verlauf können täglich (auch an den Wochenenden) im Lagebericht des Landes Niedersachsen abgerufen werden, der auch unten eingeblendet ist.

Grafik Landkreis Emsland

Polizeieinsatz nach Bedrohung mit Schreckschusswaffe

Meppen  – Am späten Montagabend ist es in einer städtischen Unterkunft an der Georg-Wesener-Straße zu einem Einsatz von Polizei und Feuerwehr gekommen.

Den Beamten wurde von einer Bedrohungslage unter Einsatz einer Schusswaffe berichtet. Das 30-jährige Opfer und der 21-jährige Täter leben dort in einer Art Wohngemeinschaft. Die beiden Männer haben die Polizei in der Vergangenheit bereits vielfach beschäftigt. Gegen 22.30 Uhr trafen die Beamten das Opfer im Außenbereich des Wohnhauses an. Er hatte sich selbstständig aus dem Gebäude begeben können. Der 21-jährige Täter befand sich zeitgleich im Obergeschoss des Hauses. Das Gebäude konnte aufgrund massivster Vermüllungen und im Treppenhaus liegender Möbelstücke durch die Beamten nicht betreten werden. Die Polizei hielt von außen Kontakt zu dem Täter im Obergeschoss. Er handelte kooperativ und war offensichtlich unbewaffnet. Unter Zuhilfenahme einer Drehleiter der Feuerwehr, wurde er widerstandslos aus dem Gebäude befreit. In seiner Wohnung fanden die Beamten eine ungeladene Schreckschusspistole sowie unterschiedliche Kartuschenmunition. Der Täter verbrachte die Nacht im Polizeigewahrsam und wird im Laufe des Tages psychologisch untersucht.

Lockdown wird erneut verlänger bis zum 18. April 2021 – Harter Lockdown über Ostern

Bund und Länder haben die bestehenden Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie bis zum 18. April verlängert. Das heißt: Private Zusammenkünfte sind mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten möglich, wobei Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt werden. Ziel bleibt, auch in der nächsten Zeit Kontakte zu vermeiden.

Bundeskanzlerin Angela Merkel verwies auf einen exponentiellen Anstieg der Infektionszahlen – vor allem auch durch das Vordringen der ansteckenderen Virusvariante B.1.1.7. „Wir sind in der dritten Welle. Die Lage ist ernst“, so die Kanzlerin. Um eine Phase der Osterruhe zu entwickeln, sollen Gründonnerstag, 1. April 2021, und Ostersamstag, 3. April 2021, Ruhetage mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen werden. Es gilt dann an fünf Ostertagen das Prinzip „Wir bleiben zu Hause“.

Zudem soll die vereinbarte Notbremse in Ländern oder Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen konsequent umgesetzt werden.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
fassen folgenden Beschluss:

1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre 3 Landesverordnungen mit Wirkung ab 29. März 2021 entsprechend anpassen und bis zum 18. April 2021 verlängern.

2. Angesichts der exponentiell steigenden Infektionsdynamik muss die im letzten Beschluss vereinbarte Notbremse für alle inzidenzabhängigen Öffnungsschritte („Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei
aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft (Notbremse).“) konsequent umgesetzt werden. Für die vereinbarten Öffnungsschritte wurde als Voraussetzung vereinbart, dass in dem Land oder der Region eine stabile oder sinkende 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern erreicht wird. Zusätzliche Öffnungen bei exponentiellem Wachstum der Neuinfektionszahlen
scheiden also auch unterhalb dieser Inzidenzschwelle aus.

3. Angesichts des deutlich exponentiellen Wachstums muss darüber hinaus durch zusätzliche Maßnahmen dafür Sorge getragen werden, dass die Neuinfektionszahlen wieder verlässlich sinken. Deshalb werden in Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 weitergehende Schritte umgesetzt. Dies kann insbesondere sein:
a. Tragepflicht medizinischer Masken von Mitfahrern auch im privaten PKW, soweit diese nicht dem Hausstand des Fahrers angehören;
b. weitergehende Verpflichtungen, in Bereichen, in denen die Einhaltung von Abstandsregeln und konsequente Maskentragung erschwert sind, tagesaktuelle Schnelltests zur Voraussetzung zu machen.
c. Ausgangsbeschränkungen;
d. verschärfte Kontaktbeschränkungen.

4. Angesichts der ernsten Infektionsdynamik wollen Bund und Länder die Ostertage nutzen, um durch eine mehrtägige, sehr weitgehende Reduzierung aller Kontakte das exponentielle Wachstum der 3. Welle zu durchbrechen. Deshalb sollen der 1. April (Gründonnerstag) und der 3. April (Samstag) 2021 zusätzlich einmalig als Ruhetage definiert werden und mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen sowie
einem Ansammlungsverbot vom 1. bis 5. April verbunden werden („Erweiterte Ruhezeit zu Ostern“). Es gilt damit an fünf zusammenhängenden Tagen das Prinzip #WirBleibenZuHause. Private Zusammenkünfte sind in dieser Zeit im Kreis
der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt. Ansammlungen im 4 öffentlichen Raum werden grundsätzlich untersagt. Soweit Außengastronomie geöffnet ist, wird diese während der fünf Tage geschlossen. Ausschließlich der Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne wird am Samstag geöffnet. Der Bund wird dazu einen Vorschlag zur rechtlichen Umsetzung einschließlich der Begründung vorlegen. Bund und Länder werden auf die Religionsgemeinschaften zugehen, mit
der Bitte, religiöse Versammlungen in dieser Zeit nur virtuell durchzuführen. Soweit in den kommenden Tagen die Kriterien für einen Öffnungsschritt nach dem MPKBeschluss vom 3. März 2021 erfüllt werden, erfolgt dessen Umsetzung ab dem 6. April 2021. Impf- und Testzentren bleiben geöffnet. Bürgerinnen und Bürger werden ermutigt, die kostenlosen Testangebote zu nutzen.

5. Nach Ostern wird umfangreiches Testen für die Bekämpfung der Pandemie noch mehr eine entscheidenden Rolle spielen. Seit dem 8. März 2021 übernimmt der Bund die Kosten für mindestens einen kostenlosen Schnelltest pro Woche (Bürgertest). Es ist den Ländern und Kommunen seitdem sehr schnell gelungen, flächendeckend und in Kooperation mit vielen unterschiedlichen Partnern vor Ort
(u.a. kommunale Testzentren, Ärzte, Apotheker, Einzelhändler, Hilfsorganisationen, uvm.) eine entsprechende Infrastruktur für dieses Testangebot aufzubauen. Die eingesetzte Taskforce Testlogistik hat sichergestellt, dass alle Länder für die
Monate März und April durch bereits getätigte und noch laufende Beschaffungen ausreichend mit Schnell- und Selbsttests versorgt sind.
Die Taskforce Testlogistik wird weiterhin mit den Herstellern dafür Sorge tragen, dass auch nach Ostern ausreichend Schnelltests zur Umsetzung der Teststrategie zur Verfügung stehen. Das Robert-Koch-Institut wird gebeten, bis zur nächsten Konferenz der
Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder einen Bericht darüber vorzulegen, ob bzw. ab welchem Zeitpunkt geimpfte Personen mit so hinreichender Sicherheit nicht infektiös sind, dass eine Einbeziehung in Testkonzepte möglicherweise obsolet wird. In den Ländern werden derzeit mit der steigenden Verfügbarkeit von Schnell- und Selbsttests flächendeckende Tests in Schulen und Kitas eingeführt. Mit der bevorzugten Impfung von Kitabeschäftigten sowie Grund- und Förderschullehrkräften wird ein wichtiger zusätzlicher Baustein bei den Schutzmaßnahmen erreicht. Die Testungen von Beschäftigten im Bildungsbereich und von Schülerinnen und Schülern werden weiter ausgebaut, es werden baldmöglichst zwei Testungen pro Woche angestrebt. Auch im Kitabereich werden die Beschäftigten baldmöglichst zweimal pro Woche in entsprechenden Verfahren getestet. Durch diese Maßnahme wird zum einen ein besserer Infektionsschutz in 5 Schulen und Kitas erreicht, zum anderen auch das Erkennen und die Unterbrechung von Infektionsketten in der Gesamtbevölkerung unterstützt.

6. Im Rahmen von zeitlich befristeten Modellprojekten können die Länder in einigen ausgewählten Regionen, mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens öffnen, um die Umsetzbarkeit von
Öffnungsschritten unter Nutzung eines konsequenten Testregimes zu untersuchen. Zentrale Bedingungen dabei sind lückenlose negative
Testergebnisse als Zugangskriterium, IT-gestützte Prozesse zur Kontaktverfolgung und ggf. auch zum Testnachweis, räumliche Abgrenzbarkeit auf der kommunalen Ebene, eine enge Rückkopplung an den Öffentlichen Gesundheitsdienst und klare
Abbruchkriterien im Misserfolgsfalle.

7. Für einen umfassenden Infektionsschutz ist es gerade in der aktuellen Phase der Pandemie wichtig, dass die Unternehmen in Deutschland als gesamtgesellschaftlichen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie durch die Ermöglichung des Arbeitens von zu Hause die epidemiologisch relevanten Kontakte am Arbeitsplatz und auf dem Weg zu Arbeit reduzieren und, wo dies nicht möglich ist, ihren in Präsenz Beschäftigten regelmäßige Testangebote machen. Dem dient die Selbstverpflichtung der Wirtschaftsverbände zu den Testangeboten für die
Mitarbeiter sowie die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung. Angesichts der steigenden Infektionszahlen ist eine zügige Umsetzung der Testangebote in allen Unternehmen in Deutschland notwendig. Die Tests sollen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, so sie nicht im Homeoffice arbeiten, mindestens einmal und bei entsprechender Verfügbarkeit zwei Mal pro Woche angeboten und auch bescheinigt werden. Anfang April werden die Wirtschaftsverbände einen ersten Umsetzungsbericht vorlegen, wie viele Unternehmen sich beteiligen. Auf dieser Grundlage und auf der Grundlage eines eigenen Monitorings wird die Bundesregierung bewerten, ob regulatorischer Handlungsbedarf in der Arbeitsschutzverordnung besteht.

8. Für die Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind, wird die Bundesregierung ein ergänzendes Hilfsinstrument im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben entwickeln.

9. Bund und Länder appellieren weiterhin eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, auf nicht zwingend notwendige Reisen im Inland und auch ins Ausland zu verzichten – auch hinsichtlich der bevorstehenden Ostertage. Sie weisen nachdrücklich darauf hin, dass bei Einreisen aus ausländischen Risikogebieten die Pflicht zur Eintragung in die digitale Einreiseanmeldung verpflichtend ist, und dass
6 eine Quarantänepflicht für einen Zeitraum von 10 Tagen nach Rückkehr besteht. Eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist nur durch einen negativen Test möglich, der frühestens am 5 Tag nach der Einreise abgenommen wurde. Dies gilt aufgrund der jetzt vielfach beschriebenen längeren Ansteckungsdauer durch Virusvarianten seit dem 8. März ausdrücklich nicht bei Rückreisen aus
Virusvariantengebieten. Hier ist strikt eine Quarantäne von 14 Tagen einzuhalten. Darüber hinaus ist bei der Rückreise aus Virusvariantengebieten mit eingeschränkten Beförderungsmöglichkeiten zu rechnen. Das Auftreten von verschiedenen Covid-19-Varianten und deren weltweite Verbreitung haben gezeigt, dass der grenzüberschreitende Reiseverkehr auch weiterhin auf das absolut erforderliche Mindestmaß begrenzt werden muss. Da insbesondere bei beliebten Urlaubszielen damit zu rechnen ist, dass Urlauber aus
zahlreichen Ländern zusammentreffen und sich Covid-19 Varianten leicht verbreiten können, erwarten Bund und Länder von allen Fluglinien konsequente Tests von Crews und Passagieren vor dem Rückflug und keine weitere Ausweitung der Flüge während der Osterferien. Die Bundesregierung wird eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorlegen, wonach angesichts der weltweiten Pandemie
eine generelle Testpflicht vor Abflug zur Einreisevoraussetzung bei Flügen nach Deutschland vorgesehen wird.

10.Die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser wird durch die Ausgleichszahlungen des Bundes nachhaltig stabilisiert. Die Bundesregierung leistet mit dem vorgesehenen coronabedingten Erlösausgleich für das Jahr 2021, der Ausweitung der anspruchsberechtigten Krankenhäuser für Ausgleichszahlungen durch Absenkung des 7-Tage-Inzidenzwertes sowie der
Verlängerung der reduzierten Zahlungsfrist für Krankenhausrechnungen durch die Krankenkassen einen bedeutenden Beitrag zur wirtschaftlichen Absicherung der Krankenhäuser in der Pandemie. Zudem sollen Krankenhäuser mit coronabedingten Liquiditätsproblemen, die trotz eines Belegungsrückgangs im Jahr 2021 keine Ausgleichszahlungen erhalten haben, im Vorgriff auf den nach Ablauf
des Kalenderjahres durchzuführenden coronabedingten Erlösausgleich für das Jahr 2021 zeitnah unterstützt werden können. Die Umsetzung dieser Regelung erfolgt im Rahmen des aktuell laufenden Rechtsverordnungsverfahrens.

11.In Umsetzung der Impfstrategie wurden vorrangig Bewohnerinnen und Bewohner in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe und dort Beschäftigte geimpft, dies ist ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung schwerer und tödlicher Verläufe und zeigt bereits Erfolge. Mit diesem Erfolg ist die Erwartung nach einer Normalisierung der seit langem angespannten Situation für
alle Beteiligten verbunden. Dieser Erwartung steht bis zu einer entsprechenden 7 wissenschaftlichen Klärung und Empfehlung durch das Robert-Koch-Institut weiterhin die Unsicherheit gegenüber, inwieweit die Impfung eine potenzielle Infektiosität Geimpfter ausschließt. Deshalb haben die Bundeskanzlerin und die Regierunschefinnen und -chefs der Länder die Gesundheitsministerkonferenz
gebeten, hierzu Empfehlungen vorzulegen. Danach ist es erforderlich, Hygiene- und Testkonzepte weiterhin konsequent umzusetzen. Zwei Wochen nach der Zweitimpfung können die Besuchsmöglichkeiten in Einrichtungen ohne Ausbruchsgeschehen wieder erweitert werden und wohnbereichsübergreifende Gruppenangebote wieder durchgeführt werden. Eine Differenzierung zwischen geimpften und ungeimpften Bewohnerinnen und Bewohner erfolgt danach bei den Maßnahmen nicht. Die Einrichtungen sind gehalten, ungeimpften, zum Beispiel
neuen Bewohnern zügig zu einem Impfangebot zu verhelfen. Das Unterstützungsangebot des Bundes beim Testen, auch durch die Bundeswehr, wird vor diesem Hintergrund weiterhin aufrechterhalten.

12.Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 12. April 2021 erneut beraten.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales aus NRW hat umgehend am Montag, 22. März 2021, eine angepasste Coronaschutzverordnung erlassen.

Update: Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit:

Aufgrund der heutigen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen zur vorläufigen Außervollzugsetzung der Beschränkungen für den Einzelhandel hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales umgehend am Montag, 22. März 2021, eine angepasste Coronaschutzverordnung erlassen. Die vom Oberverwaltungsgericht ausdrücklich als insgesamt verhältnismäßig eingestuften Beschränkungen für den Einzelhandel bleiben damit weiterhin bestehen. Dies gilt vor allem für die Beschränkungen in den Geschäften, die erst seit dem 8. März mit Terminvereinbarung („Click and Meet“) und einer Personenbegrenzung von einer Kundin/einem Kunden je 40 qm Verkaufsfläche öffnen dürfen.
 
Da das Oberverwaltungsgericht eine unzulässige Ungleichbehandlung darin gesehen hat, dass Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen und Gartenmärkte ab dem 8. März ohne diese Beschränkungen öffnen durften, gelten die Pflicht zur Terminvereinbarung und die 40qm-Begrenzung mit der jetzt geänderten Verordnung auch für diese Geschäfte.
 
Minister Laumann: „Die Landesregierung setzt die Maßgaben des Gerichts konsequent um. Damit werden aus Gleichheitsgründen auch für Schreibwarenläden, Buchhandlungen und Gartenmärkten Terminvereinbarungslösungen vorgesehen. Wichtig ist, dass das Gericht grundsätzlich die Verhältnismäßigkeit unserer Maßnahmen erneut bestätigt hat. Alles Weitere ist nach der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz zu entscheiden.“

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Das Oberverwaltungsgericht hat mit – heute bekannt gegebenem – Beschluss vom 19. März 2021 auf den Eilantrag eines Media-Marktes die Vorschriften der Coronaschutzverordnung zur Beschränkung des Einzelhandels vorläufig außer Vollzug gesetzt, weil sie mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz nicht vereinbar sind.

Auf der Grundlage der aktuellen nordrhein-westfälischen Coronaschutzverordnung können seit dem 8. März 2021 wieder alle Einzelhändler öffnen. Für die schon bislang von einer Schließung ausgenommenen Geschäfte (etwa Lebensmittelhandel) bleibt es bei der bisherigen Regelung, die eine Kundenbegrenzung auf eine Person pro 10 qm Verkaufsfläche bzw. pro 20 qm für die 800 qm übersteigende Gesamtver­kaufsfläche vorsieht. Im übrigen Einzelhandel ist der Zutritt grundsätzlich nur für einen Kunden pro 40 qm Verkaufsfläche und auch nur nach vorheriger Terminvergabe zulässig. Ausgenommen sind hiervon allerdings die zuvor ebenfalls geschlossenen Buchhandlungen und Schreibwarengeschäfte. Gleiches gilt für Blumengeschäfte und Gartenmärkte, die bislang nur verderbliche Schnitt- und Topfblumen sowie Gemüsepflanzen und Saatgut verkaufen durften. Für sie gelten ebenfalls die günstigeren Öffnungsmodalitäten. Diese Regelungen hat das Oberverwaltungsgericht nun insge­samt vorläufig außer Vollzug gesetzt.

Zur Begründung hat der 13. Senat ausgeführt: Die Beschränkungen verstießen in ihrer derzeitigen Ausgestaltung gegen den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Bei der Pandemiebekämpfung bestehe zwar ein Gestaltungsspielraum des Verordnungsgebers, der sich in einer komplexen Entscheidungssituation befinde und nur mit Prognosen zu den Auswirkungen von Beschränkungen und Lockerungen arbeiten könne. Es sei auch zulässig, schrittweise zu lockern, wobei es zwangsläufig zu Ungleichbehandlungen verschiedener Bereiche komme. Der Ver­ordnungsgeber habe es deshalb grundsätzlich für Geschäfte wie den Lebensmitteleinzelhandel bei den bisherigen Regelungen belassen dürfen, während für andere Betriebe vorläufig nur eine reduzierte Kundenzahl zugelassen werde und eine vorherige Terminbuchung erforderlich sei. Die schrittweise und kontrollierte Öffnung weiterer Bereiche des Handels müsse aus Gründen der Gleichbehandlung nicht zwingend mit einer Verschärfung der Öffnungsbedingungen für die bereits bislang von der Schließung ausgenommenen Geschäfte einhergehen. Der Verordnungsgeber über­schreite aber seinen Spielraum, wo ein einleuchtender Grund für eine weitere Differenzierung fehle. Dies sei der Fall, soweit nunmehr auch Buchhandlungen, Schreibwarenläden und Gartenmärkte mit ihrem gesamten Sortiment unter vereinfachten Bedingungen (größere Kundenzahl, ohne Terminbuchung) betrieben werden dürften. Es erschließe sich nicht und werde durch den Verordnungsgeber auch nicht begründet, warum dessen Annahme, diese Betriebe deckten ebenfalls eine Art Grundbe­darf, für sich genommen andere Öffnungsmodalitäten rechtfertigen sollte als beim übrigen Einzelhandel. Da nach der nunmehr geltenden Rechtslage sämtliche Geschäfte  öffnen dürften, könne das Kriterium, ob ein Warensortiment Grundbedarf sei, eine Besserstellung nicht mehr ohne Weiteres begründen. Erforderlich wäre vielmehr, dass der angenommene Grundbedarf gerade die Differenzierung in den Öffnungsmodalitäten nahelege.

Wegen des untrennbaren Zusammenhangs der Regelungen zum Handel hat das Gericht diese insgesamt vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das bedeutet, dass ab so­fort im gesamten Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen keine Kundenbegrenzung pro Quadratmeter mehr gilt und das Erfordernis der Terminbuchung entfällt. Der Senat hat allerdings darauf hingewiesen, dass es dem Land unbenommen ist, auch kurzfristig eine Neuregelung zu treffen, die keine unzulässigen Differenzierungen enthält. Die durch den Media-Markt  geltend gemachten grundlegenden Bedenken an der Verhältnismäßigkeit der Beschränkungen für den Einzelhandel teilte der Senat nicht. Insbesondere sei die Beschränkung der Grundrechte der Einzelhändler angesichts der gravierenden Folgen, die ein erneuter unkontrollierter Anstieg der Neuansteckungen für Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen hätte, voraussichtlich gerechtfertigt.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

Weitere Informationen

Der Antrag richtete sich gegen § 11 Absatz 3 Coronaschutzverordnung. Wegen des untrennbaren Zusammenhangs der in den einzelnen Absätzen der Vorschrift ge­troffenen Regelungen hat das Gericht § 11 Absatz 1 bis 5 Coronaschutzverordnung vorläufig außer Vollzug gesetzt. Die Vorschrift lautet:

§ 11 Handel, Messen und Märkte

(1) Beim Betrieb von

1. Einrichtungen des Einzelhandels für Lebensmittel, Direktvermarktungen von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdiensten sowie Getränkemärkten und Kiosken,

2. Wochenmärkten für Verkaufsstände mit dem Schwerpunkt Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs,

3. Apotheken, Reformhäusern, Sanitätshäusern, Babyfachmärkten und Drogerien,

4. Tankstellen, Banken und Sparkassen sowie Poststellen und Schreibwarengeschäften,

5. Buchhandlungen und Zeitungsverkaufsstellen,

6. Futtermittelmärkten und Tierbedarfsmärkten,

7. Blumengeschäften und Gartenmärkten,

8. Einrichtungen des Großhandels für Großhandelskunden und, beschränkt auf den Verkauf von Lebensmitteln, auch für Endkunden sowie

9. bei der Abgabe von Lebensmitteln durch soziale Einrichtungen (z.B. die sog. Tafeln)

 

darf die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Kundinnen und Kunden jeweils eine Kundin beziehungsweise einen Kunden pro angefangene zehn Quadratmeter der Verkaufsfläche im Sinne des Einzelhandelserlasses NRW nicht übersteigen; in Handelseinrichtungen mit einer Gesamtverkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern darf diese Anzahl 80 Kundinnen beziehungsweise Kunden zuzüglich jeweils eine Kundin beziehungsweise einen Kunden pro angefangene 20 Quadratmeter der über 800 Quadratmeter hinausgehenden Verkaufsfläche nicht übersteigen. In Einrichtungen des Einzelhandels für Lebensmittel und auf Wochenmärkten darf das Sortiment solcher Waren, die nicht Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs sind, nicht gegenüber dem bisherigen Umfang ausgeweitet werden.

(2) Der Betrieb von Baumärkten sowie Baustoffhandelsgeschäften ist zur Versorgung von Gewerbetreibenden mit Gewerbeschein, Handwerkern mit Handwerkerausweis sowie Land- und Forstwirten mit den jeweils betriebsnotwendigen Waren in entsprechender Anwendung von Absatz 1 zulässig. Anderen Personen darf der Zutritt nur gestattet werden,1. zu einem räumlich abgetrennten Bereich mit eigenem Eingang und eigenem Kassenbereich mit dem typischen Sortiment eines Gartenmarkts in entsprechender Anwendung von Absatz 1 Satz 1 Nummer 7,2. zur gesamten Verkaufsfläche des Baumarkts oder Baustoffhandelsgeschäfts in entsprechender Anwendung von Absatz 3, wobei sich in diesem Fall die zulässige Kundenzahl insgesamt, also einschließlich der in Satz 1 genannten Kundengruppen, nach Absatz 3 Satz 1 bestimmt.

(3) Beim Betrieb von nicht in Absatz 1 und Absatz 2 genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels sowie von Einrichtungen zum Vertrieb von Reiseleistungen darf die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Kundinnen und Kunden jeweils eine Kundin beziehungsweise einen Kunden pro angefangene vierzig Quadratmeter der Verkaufsfläche im Sinne des Einzelhandelserlasses NRWnicht übersteigen. Zutritt dürfen Kundinnen und Kunden nur nach vorheri­ger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum und bei sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit nach § 4a Absatz 1 erhalten.

(4) Für Verkaufsstellen mit gemischtem Sortiment, das auch Waren umfasst, die dem regelmäßigen Sortiment einer der in Absatz 1 Satz 1 genannten Verkaufsstellen entsprechen, gilt: bilden diese Waren den Schwerpunkt des Sortiments, richtet sich der Betrieb der Verkaufsstelle insgesamt nach Absatz 1, anderenfalls ist entweder der Verkauf auf diese Waren zu beschränken und dabei Absatz 1 zu beachten oder insgesamt nach Absatz 3 zu verfahren.

(5) Innerhalb von Einkaufszentren, Einkaufspassagen und ähnlichen Einrichtungen ist für jede räumlich abgetrennte Verkaufsstelle die entsprechende Höchstkundenzahl gemäß Absatz 1 oder Absatz 3 maßgeblich. Zudem muss die für die Gesamtanlage verantwortliche Person sicherstellen, dass nicht mehr Kundinnen und Kunden Zutritt zur Gesamtanlage erhalten als in Summe für die Verkaufsgeschäfte nach den jeweils zulässigen Personenzahlen zulässig sind. Zusätzlich kann bezogen auf die Allgemeinfläche 1 Person je 20 Quadratmeter Allgemeinfläche in die zulässige Gesamtpersonenzahl für die Gesamtanlage eingerechnet werden. Durch ein abgestimmtes Einlassmanagement ist sicherzustellen, dass im Innenbereich Warteschlangen möglichst vermieden werden. Befindet sich in einer Verkaufsstelle ein oder mehrere weitere Geschäfte ohne räumliche Abtrennung (zum Beispiel eine Bäckerei im räumlich nicht abgetrennten Eingangsbereich eines Lebensmittelgeschäftes), so ist die für die Gesamtfläche zulässige Kundenzahl nach den für die Hauptverkaufsstelle maßgeblichen Vorschriften zu berechnen.

Fallzahlen in den emsländischen Kommunen Stand: 22.03.2021

Hier finden Sie eine Übersicht der bestätigten Corona-Fälle im Landkreis Emsland. 

Die Gesamtzahl der emsländischen Fälle, die Veränderung zum Vortag, die Zahl der Verstorbenen sowie insbesondere die für den Landkreis Emsland maßgebliche 7-Tagesinzidenz und deren Verlauf können täglich (auch an den Wochenenden) im Lagebericht des Landes Niedersachsen abgerufen werden, der auch unten eingeblendet ist.

Landkreis Emsland erklärt sich zur Hochinzidenzkommune

Landkreis Emsland erklärt sich zur Hochinzidenzkommune – Allgemeinverfügung löst automatische „Corona-Notbremse“ der Landesverordnung aus 

Meppen. Der Landkreis Emsland erklärt sich per Allgemeinverfügung zu einer Hochinzidenzkommune, wie es die Corona-Verordnung des Landes fordert.  Hintergrund ist die dynamische Entwicklung der Fallzahlen im Emsland, auf deren Grundlage der maßgebliche Inzidenzwert nunmehr seit Donnerstag den Wert 100 überschritten hat – und dies vermutlich über einen längeren Zeitraum tun wird. „Das Land Niedersachsen lässt hier einen gewissen Ermessensspielraum. Daher haben wir uns ganz bewusst dazu entschieden, die Entwicklung des Wochenendes abzuwarten und insbesondere die regionale Verteilung der Infektionen zu beobachten“, erläutert Landrat Marc-André Burgdorf. „Es ist aber mittlerweile nicht nur der Hotspot in Papenburg, der den Inzidenzwert treibt, vielmehr steigen die Fallzahlen im gesamten Kreisgebiet deutlich“, so Burgdorf weiter. Er bedauert, dass auf Grundlage der Corona-Verordnung bestehende Lockerungen ab Mittwoch wieder zurückgenommen werden müssen, die Erklärung zur Hochinzidenzkommune sei inzwischen aber unumgänglich. 

Die Corona-Landesverordnung sieht vor, dass nunmehr eine „Corona-Notbremse“ aktiviert wird und strengere Vorgaben für die Region in Kraft treten, analog zu den Lockdownregeln bis zum 7. März. „Bundesweit hat inzwischen schon fast die Hälfte der 401 Landkreise und kreisfreien Städte die 100er-Inzidenz überschritten, davon können wir uns leider nicht abkoppeln. Trotzdem tut es mir leid, dass jetzt wieder verschärfte Vorgaben im Emsland gelten, zumal wir an einigen Punkten des Landesmechanismus eine andere Gefährdungslage sehen und nicht jeden Schritt nachvollziehen können“, unterstreicht Burgdorf.

Die Allgemeinverfügung tritt am Mittwoch in Kraft. Dann gilt erneut die Regel, dass man sich nur mit dem eigenen Hausstand und höchstens einer weiteren Person treffen darf, Kinder unter sechs nicht eingerechnet. Im Bereich Schule und Kita werden die jüngsten Öffnungsschritte ebenfalls zurückgenommen: Geöffnet sind ab Mittwoch nur noch Grundschulen sowie Förderschulen für Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf im Bereich der geistigen Entwicklung, auch Abschlussklassen dürfen die Schule weiter besuchen. Alle anderen kehren zurück in das so genannte Szenario C (Distanzlernen). Die Kitas können ab Mittwoch ebenfalls nur noch eine Notbetreuung mit maximal der Hälfte der Kinder anbieten. „Ich weiß, wie sehr gerade die Kinder sich Normalität wünschen und ich kenne auch die Betreuungsproblematik für viele Eltern, aber der Mechanismus des Landes lässt keine Alternative zu“, bedauert der Landrat.

Den Einzelhandel wiederum trifft das Verbot der „Click & Meet“-Angebote, also von Beratung und Verkauf per Termin. Weitere Verschärfungen betreffen den Individualsport, der ab Mittwoch mit höchstens einer weiteren Person oder nur mit den Personen aus dem eigenen Haushalt zulässig ist. Für Kinder unter 14 Jahren ist die Sonderregel zur gemeinsamen Ausübung des Sports mit bis zu 20 Personen aufgehoben. Auch die Öffnung von Museen ist nicht mehr erlaubt.

Zurückgenommen werden die Verschärfungen, wenn die 7-Tages-Inzidenz mindestens sieben Tage unter einem Wert von 100 liegt und auch diese Entwicklung von Dauer ist. Der Landkreis kann dann per Allgemeinverfügung bekanntgeben, ab welchem Tag das Emsland kein Hochinzidenzgebiet mehr ist und die Lockerungen wieder in Kraft treten. Für den Bereich Schule und Kita sieht das Land ein dreitägiges und dauerhaftes Sinken unter die 100er-Inzidenzgrenze vor, um entsprechende Öffnungsschritte wieder zuzulassen.

Aktueller Hintergrund für die hohen Fallzahlen im Emsland ist ein hoher Anteil der ansteckenderen britischen Virusmutante B.1.1.7. mit größeren und kleineren Ausbruchsgeschehen in Betrieben sowie parallel vielen Infektionen im privaten Bereich. Für den Bereich Papenburg, das unter anderem ein größeres Ausbruchsgeschehen auf der Meyer Werft umfasst, hatte der Landkreis bereits Ende vergangener Woche Verschärfungen wie eine nächtliche Ausgangssperre verfügt.

 

 

Erste Digitale-Jahresdienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Spelle mit 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Spelle- Am Samstag, dem 20.03.2021, fand zum ersten Mal eine digitale Jahresdienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Spelle statt. Um 18: 00 Uhr wurde zur Einstimmung auf die Jahresdienstversammlung der Zapfenstreich aus dem Jahr 2016 gezeigt.

Pünktlich um 18:30 Uhr begrüßte Ortsbrandmeister Stephan Stappers die zugeschalteten Gäste sowie die Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden.

Als Gäste der Verwaltung begrüßte Stappers Samtgemeindebürgermeisterin Maria Lindemann, Bürgermeister Andreas Wenninghoff, Fachbereichsleiter Jörg Straten und Dezernentin Bau- und Ordnungsverwaltung Ilka Cohrs.

Von der Seite der Feuerwehr waren Kreisbrandmeister Holger Dyckhoff, Brandabschnittsleiter Andreas Wentker, Gemeindebrandmeister Alois Wilmes sowie Karl Felix als Ortsbrandmeister der Feuerwehr Venhaus digital zugeschaltet.

Nach der Begrüßung stellte der stellvertretende Ortsbrandmeister Matthias Bembom die Jahresberichte 2019/2020 in Kurzform vor. Im Jahr 2019 waren für die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr Spelle 61 Einsätze mit insgesamt 2034 Einsatzstunden angefallen. Im Jahr 2020 waren aufgrund der Corona Pandemie nur 54 Einsätze und 1161 Einsatzstunden, so Bembom.

Tobias Schulte der schon länger in der Jugendfeuerwehr tätig ist wurde von Ortsbrandmeister Stephan Stappers als neuer Jugendfeuerwehrwart ernannt. Im Anschluss stellte Tobias Schulte dann einen kleinen Rückblick zusammen und erläuterte die Unternehmungen mit der Jugendfeuerwehr.

 Im Anschluss sprach Samtgemeindebürgermeisterin Maria Lindemann einen großen Dank für die geleistete Arbeit in den vergangenen Jahren aus. Dabei dankte Sie insbesondere der Speller Ortsführung für die gute Zusammenarbeit und für die geleisteten Stunden der Speller Einsatzabteilung, der Jugendfeuerwehr und des Musikzuges zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger auch wenn diese in den letzten beiden Jahren wegen der Corona Pandemie nicht so viel war.

Sie hat dann die Kameraden Maximilian Lühn, Tim Melcher, Björn Smit, Thorben Reekers, Tobias Roelfes, Simon Stappers, Nils Tenkleve, Leon Thelink, Jenrik Wilmes und Moritz Wilmes aufgenommen. Diese genannten Kameraden erhielten anschließend von Ortsbrandmeister Stephan Stappers die Beförderung zum Feuerwehrmann.

Der Versammlung vorgestellt wurden die neuen Kameraden Erik Gahl, David Schwarz, Alexandra Wulff, Johan Kruse, Robert Afting und Julian Karg.

Im Anschluss beförderte Ortsbrandmeister Stephan Stappers Dennis Pöppe und Patrick Wilke zum Oberfeuerwehrmann.

Lukas Dagge, Elisa Kock, Catharina Reekers, Helena Rekers, Hanna Tenkleve und Jonas Thale haben die Beförderung zum Oberfeuerwehrmusiker bzw. – musikerin entgegengenommen.

Die Beförderungsurkunden zum Hauptfeuerwehrmann haben Andre Brüggemann, Henrik Reekers und Florian Sändker entgegengenommen.

Die Verleihung der Jugendflamme 1 wurde verliehen an  : Franz-Josef Ester, Luca Wilmes, Timo Kock, Marlon Renemann, Fabian Schulte-Brinker, Leni Stappers, Jarne Larbus, Pascal Schütte, Jannik Löcken, Robert Afting und Yannik Westen.

Gemeindebrandmeister Alois Wilmes stellte in diesem Jahr ebenso aufgrund der Pandemie keinen Jahresbericht auf Samtgemeindeebene vor. Zum Schluss seiner kurzen Rede beförderte Wilmes Tobias Heilemann zum Löschmeister.

 Bürgermeister Andreas Wenninghoff sprach in seinem kurzen Grußwort seinen Dank an alle aus. Auch Ortsbrandmeister der Feuerwehr Venhaus, Karl Felix, schloss sich dem Dank an. In der letzten Jahresdienstversammlung der Feuerwehr Venhaus wurde Karl Felix in seinem Amt als Ortsbrandmeister wieder bestätigt.

Kreisbrandmeister Holger Dyckhoff sprach vonseiten des Landkreises großen Dank für die geleistete Arbeit in Spelle aber auch für die Ausbildung auf Kreisebene im Emsland aus. Ebenfalls dankte er für das Engagement in der Jugendfeuerwehr.

Für 25 Jahre im aktiven Dienst bei der Feuerwehr Spelle erhielten die Kameraden Hartmut Hoppe, Reinhold Keiser und Klaus Wilmes das Ehrenabzeichen von Kreisbrandmeister Holger Dyckhoff. Die Auszeichnung wird sobald es möglich ist persönlich überreicht, so Dyckhoff

Brandabschnittsleiter Andreas Wentker bedankte sich ebenfalls für die geleistete Arbeit in den vergangenen Jahren und gab einen kurzen Überblick über die aktuelle Situation auf Kreisebene. Nach seiner Ansprache nahm er die Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft in der Feuerwehr vor.

40 Jahre Feuerwehr Dietmar Meß

50 Jahre Feuerwehrmusik Georg Roling und Josef Sander

50 Jahre Feuerwehr Heinrich Geiger, Fritz Hoffrogge und Paul Wilmes

60 Jahre Feuerwehr Hermann Brinker und Bernhard Diekmännken

70 Jahre Feuerwehr Willi Bürs und Wilhelm Stemmerich

Zum Schluss der Jahresdienstversammlung teilte Stappers mit dass es bei der Feuerwehr Spelle eine Ersatzbeschaffung geben wird. So wird der aus dem Jahr 1994 stammende RW1 gegen einen neuen RW-L ersetzt.

Ortsbrandmeister Stephan Stappers konnte nach fast dreistündiger digitaler Versammlungszeit die Jahresdienstversammlung mit großem Dank an alle zugeschalteten Gäste sowie Kameradinnen und Kameraden beenden.

Im Schlusssatz an seine Kameradinnen und Kameraden sagt Stappers, dass er es sich wünschen würde, dass die Pandemie bald ein Ende hat und wir schnell wieder zur Normalität zurückkehren können und uns alle gesund im Feuerwehrhaus wiedersehen.

 

Elterninformation für die Jahrgänge 5-7 der Oberschule Spelle

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, 

da sich der Landkreis bis jetzt nicht gegenteilig geäußert hat, bleibt es offensichtlich dabei, dass die Gruppe 2 der Jahrgänge 5-7 am kommenden Montag, 22.03.2021, wieder in die Schule kommen wird.

Wir starten am Montag mit 2 Klassenlehrer*innen-Stunden in diesen Jahrgängen, danach erfolgt der Unterricht nach dem aktuellen Stundenplan. 

Ob die Öffnung von Dauer sein wird, ist angesichts des Inzidenzwertes von 147,1 im Emsland am heutigen Sonntag durchaus fraglich. Es gilt aber für die Schulen nicht mehr nur der Inzidenzwert für eine Öffnung oder Schließung (bzw. für den Wechsel der Szenarien), sondern die Entscheidung liegt einzig und allein beim Landkreis Emsland. Dieser muss mit einer Allgemeinverfügung die „Hochinzidenz“ ausrufen und verkünden, dass neue Öffnungen nicht stattfinden – was für die Schulöffnung für die Jahrgänge 8-10 (ohne Abschlussklassen)am Freitag geschehen ist. Ebenso bedarf es einer Allgemeinverfügung, ob bereits durchgeführte Öffnungen wieder aufgehoben werden. Dieser zweite Punkt ist bisher nicht erfolgt. Darum bleibt die Öffnung der Schulen für die Jahrgänge 5-7 zunächst bestehen.

Mit freundlichen Grüßen

K. Bittigau, Oberschuldirektor

Werden Situation genau im Blick behalten“ Inzidenz: Landkreis Emsland nutzt Ermessen

 Meppen. Beträgt die Inzidenz über drei Tage 100 und wird nach Einschätzung des Gesundheitsamtes andauern, können jetzt bestehende Lockerungen wieder zurückgenommen werden. So sieht es die Corona-Landesverordnung vor. Der Inzidenzwert für den Landkreis Emsland wird am heutigen Freitag mit 116,2 angegeben, nachdem dieser bereits gestern mit über 100 ausgewiesen wurde.

Wenn wir in den kommenden Tagen ebenfalls mit der Inzidenz bei 100 oder darüber liegen, müssen wir eine Einschätzung vornehmen, ob diese Entwicklung dauerhaft ist. Mit Blick auf das dynamische Geschehen, bei dem sich Anfang dieser Woche die Inzidenz auch schon einmal nach unten bewegt hat, werden wir in den kommenden Tagen die Situation genau im Blick behalten und eine Abwägung vornehmen müssen, ob wir weitere Maßnahmen über Papenburg hinausgehend treffen werden“, sagt Landrat Marc-André Burgdorf.

Ob und welche Maßnahmen dann verfügt werden, sei abhängig von verschiedenen Kriterien, wie örtliche Hotspots. „Ob wir punktuelle Reglungen treffen oder diese kreisweit greifen wird dann mit Augenmaß zu entscheiden sein“, erläutert der Landrat.

Wenn die Entwicklung nach Einschätzung des Landkreises Emsland von Dauer ist, wird eine Hochinzidenz per Allgemeinverfügung bekannt gegeben. EinzelneLockerungsschritt werden dann zurückgenommen. Die Einschränkungen sollen laut Verordnung dann ab dem übernächsten Werktag gelten.

Der Landkreis appelliert an die Menschen, weiterhin konsequent auf alle nicht notwendigen Kontakte und Einkäufe zu verzichten, um die Pandemie einzudämmen.Ich binüberzeugt, dass die Menschen in unserer Region wissen, dass nur durch gemeinsame Anstrengungen und der konsequentenEinhaltung der Abstands- und Maskenregeln der Pandemie Einhalt geboten werden kann“, betont Burgdorf.

 

 

Keine weiteren Schulöffnungen am Montag, 22.03.2021 – Mehr dazu im Elternbrief der OBS Spelle

Pressemitteilung Landkreis Emsland

Weitere Öffnung der Schulen unterbleibt – Kreisweite Inzidenz über 100 macht Wechselunterricht für alle unmöglich 

Meppen. Das Land Niedersachsen sieht die Rückkehr aller Schülerinnen und Schüler in den Wechselunterricht nach „Szenario B“ ab Montag, 22. März, vor, allerdings nur dann, wenn die 7-Tages-Inzidenz an den drei vorherigen Tagen unter 100 liegt. Der Inzidenzwert für den Landkreis Emsland wird heute mit 116,2 angegeben, nachdem dieser bereits gestern mit über 100 ausgewiesen worden war. Damit ist die für Montag vorgesehene Öffnung weiterer Schuljahrgänge nach den Bestimmungen in der Corona-Verordnung nicht möglich.

Dies bedeutet, dass über die bereits bis zum 21. März im Wechselmodell befindlichen Jahrgänge hinaus – dies sind der Primarbereich, die Schuljahrgänge 5 bis 7, die Abschlussklassen des Sekundarbereichs I, die Schuljahrgänge 12 und 13 des Sekundarbereichs II, die Abschlussklassen der BBS, die Förderschulen GE, KME, Taubblinde (alle Jahrgänge), Tagesbildungsstätten und Berufseinstiegsschulen –  keine weitere Ausdehnung erfolgt. Für die Schülerinnen und Schüler, die bereits im Wechselmodell unterrichtet werden, ändert sich nichts.

Weitergehende Einschränkungen sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgesehen. Ob angesichts der derzeit steigenden Infektionszahlen eine Schließung der Schulen für bereits geöffnete Jahrgänge in der kommenden Woche notwendig wird, bleibt abzuwarten.

 

 

Fallzahlen in den emsländischen Kommunen Stand 19.03.2021

Durch eine nicht korrekte Berechnung lag der Inzidenzwert im Landkreis Emsland am gestrigen Donnerstag nicht bei 100 sondern bei121,7.
Am heutigen Freitag liegt der Inzidenzwert Donnerstag 116,2. Die Zahl der positiv getesteten Personen steigt weiter an.
 

Die Gesamtzahl der emsländischen Fälle, die Veränderung zum Vortag, die Zahl der Verstorbenen sowie insbesondere die für den Landkreis Emsland maßgebliche 7-Tagesinzidenz und deren Verlauf können täglich (auch an den Wochenenden) im Lagebericht des Landes Niedersachsen abgerufen werden, der auch unten eingeblendet ist.

Grafik Landkreis Emsland

Landkreis Emsland verordnet regionale Maßnahmen für Stadt Papenburg

Meppen. Die anhaltend kreisweit hohen Inzidenzwerte im Landkreis Emsland und hier insbesondere in den vergangenen Tagen die hohe Inzidenz in Papenburg mit einem Wert über 200 haben den Landkreis Emsland dazu bewogen, regionale Einschränkungen für das Stadtgebiet von Papenburg per Allgemeinverfügung zu veranlassen. Dies erfolgt auch in enger Abstimmung mit Papenburgs Bürgermeister Jan Peter Bechtluft. Ausgangsbeschränkung, Anordnung von Beschränkungen für den Einzelhandel, die Regelung des Freizeitsports und für die Schulen gelten nun ab Samstag, 20. März, bis zunächst einschließlich Sonntag, 11. April. Eine Option auf Verlängerung besteht. 

„Wenngleich erhöhte Infektionen im Zusammenhang mit beruflicher Tätigkeit in mehreren Betrieben in der Stadt Papenburg und daraus resultierend im weiteren familiären Umfeld stehen, ist das Infektionsgeschehen in der Stadt Papenburg insgesamt diffus. Die jetzt verfügten Regelungen dienen dem Gesundheitsschutz. Auf diesem Weg kann gegebenenfalls das Infektionsgeschehen in Papenburg vermindert werden“, sagt Landrat Marc-André Burgdorf. So sind auch die Testungen bei der Meyer Werft bzw. den Dienstleistern des Unternehmens durch den Landkreis Emsland ausgeweitet worden. Weitere Absprachen mit der Werft sind in Vorbereitung.

Die Anordnung einer temporären Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr sei geeignet, um eine weitere Ansteckung mit SARS-COV-2 insbesondere in den hochansteckenden Virusvarianten gerade im privaten und familiären Kontext zu verhindern. „Die Ausgangsbeschränkungen in den Abend- und Nachtstunden sind dazu ein taugliches Mittel“, begründet Burgdorf die Maßnahme. 

Der Aufenthalt außerhalb der Wohnung in diesem Zeitraum ist allerdings gestattet, wenn konkret Gefahr für Leib, Leben und Eigentum besteht, berufliche und dienstliche Tätigkeiten auch im Rahmen einer Ausbildung auszuüben sind oder Ehrenamtliche an Übungen und Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst teilnehmen. Darüber hinaus ist es erlaubt, Ehegatten, Lebenspartnern sowie die nichteheliche Lebensgemeinschaft in deren Wohnung oder sonstiger Unterkunft während der Ausgangssperre zu besuchen. Werden notwendige medizinische, pflegerische, therapeutische und veterinärmedizinische Leistungen in Anspruch genommen, darf die eigene Unterkunft ebenfalls während der Ausgangssperre verlassen werden. Sind unterstützungsbedürftige Personen und Minderjährigen zu begleiten und zu betreuen oder gilt dies für sterbende Personen und Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen, so ist ebenfalls eine Ausnahme von der Regelung gestattet. Weiterhin gelten unaufschiebbare Handlungen zur Versorgung von Tieren sowie Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung und zur Vermeidung von Wildschäden und auch Versammlungen nach § 2 Nds. Versammlungsgesetz als Gründe für einen Aufenthalt außerhalb der Wohnung in Zeiten der Ausgangssperre.

Im Einzelhandel wird der Publikumsverkehr begrenzt, so dass sich lediglich ein Kunde pro 20 qm Verkaufsfläche aufhalten darf. Bei einer Verkaufsfläche über 800 qm gilt für den darüberhinausgehenden Teil ein Kunde pro 40 qm Verkaufsfläche. Damit werden die Besucherzahlen gegenüber der jetzigen Landesverordnung faktisch halbiert. Die bisherige Quadratmeterregelung von 40 qm pro Kunde bei „Click & Meet“-Angeboten ist davon nicht betroffen.

Für den Bereich des Freizeit- und Amateursports besagt die Regelung, dass dieser nur allein, mit einer weiteren Person zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstandes ausgeübt werden darf. Diese Regelung gilt auch für eine Sportausübung durch Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 14 Jahren.

Wegen der örtlichen Infektionslage ist es trotz der Regelungen des Niedersächsischen Rahmenhygieneplans Schule nicht angezeigt, weiteren Jahrgängen die Rückkehr in den Präsenzunterricht im Wechselmodell (Szenario B) zu ermöglichen. Dies bedeutet, dass über die bereits bis zum 21. März im Wechselmodell befindlichen Jahrgänge hinaus keine weitere Ausdehnung erfolgt. Für die Schülerinnen und Schüler, die bereits im Wechselmodell unterrichtet werden, ändert sich nichts.

„Wir werden die weitere Entwicklung der Inzidenz genau beobachten und davon unser weiteres Vorgehen abhängig machen“, sagt der Landrat abschließend.

Die Motorradsaison steht in den Startlöchern – Tipps der Polizei

Osnabrück/Nordhorn/Lingen/Aurich/Wittmund/Leer/Emden  – Die Temperaturen steigen und die Sonne lockt wie jedes Jahr zahlreiche Motorradfahrer raus, die ihre Motorräder aus dem Winterschlaf wecken. Da der monatelange Winterschlaf der ein oder anderen Maschine auch etwas mehr zugesetzt haben kann, ist vor der ersten Fahrt eine technische Überprüfung zwingend notwendig. „Aber nicht nur das Motorrad muss fit für die Saison gemacht werden, auch der Fahrer selbst sollte es langsam angehen lassen, um wieder das nötige Fahrgefühl zu entwickeln“, betont Nadine Kluge-Gornig, Sprecherin der Polizeidirektion Osnabrück.

Insbesondere die Wetter- und Straßenverhältnisse sollten bei aller Freude über die warmen Frühlingstage nicht außer Acht gelassen werden, bspw. machen kalte Nächte Straßen nass und rutschig. Eine defensive Fahrweise ist daher angebracht, auch um mögliche Straßenschäden sicher hinter sich zu lassen. Zudem sind die schnellen Zweiräder auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer wieder eine Umstellung. „Fahren Sie daher möglichst vorrausschauend, denn Autofahrer unterschätzen mitunter Geschwindigkeit und Beschleunigung.“

Zusätzlich bieten Fahrsicherheitstrainings insbesondere zum Saisonbeginn aber auch darüber hinaus, die Möglichkeit die eigenen Fahrfertigkeiten zu überprüfen und zu festigen. „Mit einer guten Vorbereitung von Fahrer und Fahrzeug steht einem sicheren Start in die Motorradsaison nichts mehr Weg,“ so die Sprecherin weiter. „Eine Besonderheit beim diesjährigen Saisonstart muss aber auch Beachtung finden: ein Helm schützt nicht vor Corona. Daher vor dem Fahrtantritt die gesetzlichen Vorgaben der Corona-Verordnung checken.“ Je nach Region können diese unterschiedlich sein. Zu beachten ist auch, dass Helm und Visier keine Maske ersetzen, die Maskenpflicht gilt an Tankstellen genauso wie im Einzelhandel.

2020 ereigneten sich in der Polizeidirektion Osnabrück 463 Verkehrsunfälle im Zusammenhang mit Motorrädern. Damit ist im Vergleich zum Vorjahr mit 477 Unfällen in leichter Rückgang von 3 % festzustellen. Bei den Verkehrsunfällen im vergangenen Jahr wurden 348 Personen verletzt – 6,7 % mehr als im Vorjahr.

Tödliche Verletzungen erlitten 2020 9 Menschen, im Vergleich dazu waren es 2019 11. 126 Menschen erlitten schwere Verletzungen – 2019 waren es 125.

 

Fallzahlen in den emsländischen Kommunen Stand: 18.03.2021

Hier finden Sie eine Übersicht der bestätigten Corona-Fälle im Landkreis Emsland. 

Die Gesamtzahl der emsländischen Fälle, die Veränderung zum Vortag, die Zahl der Verstorbenen sowie insbesondere die für den Landkreis Emsland maßgebliche 7-Tagesinzidenz und deren Verlauf können täglich (auch an den Wochenenden) im Lagebericht des Landes Niedersachsen abgerufen werden, der auch unten eingeblendet ist.

Grafik Landkreis Emsland 

Besser durch den Lockdown-Alltag: Kostenfreier Online-Kongress stärkt Kinder und Familien

Wertvolles Praxiswissen für Eltern und alle, die mit Kindern arbeiten – das verspricht der kostenfreie Online-Familien-Kongress „Starke Kinder. Starke Zukunft“ vom 23. bis 26. März 2021 mit insgesamt mehr als 30 interaktiven Vorträgen. Ihr zentrales Thema trifft den Nerv der Zeit: Mehr Sicherheit, mentale Gesundheit und Harmonie für Kinder und ihre Familien – gerade in Krisenzeiten, wie der aktuellen.

Als Redner mit dabei: Katrin Jörling aus Messingen im südlichen Emsland. Ihr Thema: Hohe Energie – wie du deine Batterien immer wieder aufladen kannst!

„Wir Stark auch ohne Muckis-Trainer brennen für das, was wir tun; Kinder zu stärken ist unsere Herzensangelegenheit. Dieses Feuer möchten wir an die Teilnehmer im Kongress weitergeben; spüren werden sie die positive Energie in jedem Fall und genau das wird dieses Event so einzigartig machen.“ – davon ist Jörling überzeugt.

Der Online-Familien-Kongress findet jeweils von 19:00-22:00 Uhr statt. Alle Vorträge sind kostenfrei. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung gibt es unter: https://www.digistore24.com/redir/369160/KJSaoM/CAMPAIGNKEY 

Eine Übersicht über alle regionalen sowie Online-Angebote von Katrin Jörling finden Interessierte unter https://joerling.starkauchohnemuckis.de.

Kontakt für Rückfragen:

Katrin Jörling, 0175/8859263, joerling@stark-auch-ohne-muckis.de

Regionale Angebote weiter ausbauen CDU Fraktion spricht sich für die Organisation eines Wochenmarktes aus

Spelle. Der Markeloplatz in Spelle soll zukünftig eine weitere Nutzung erfahren. Der in der Mitte von Spelle liegende Platz soll bald als ein Standort für regionale Produkte genutzt werden. Momentan werde dieser Platz bereits dienstags und donnerstags genutzt, um Gemüse, Fisch und Antipasti dort zu verkaufen, erläutern die Christdemokraten.

„Regionale Produkte und die Möglichkeit des Kontaktes mit dem Direktvermarkter werden immer wichtiger. Wir konsumieren heute bewusster und möchten auch eine Nachfrage stellen können“, so der stellv. Ortsvorsitzende Jonas Roosmann. Daher solle dieser Prozess von der Verwaltung aktiv begleitet werden. Häufig sind Direktvermarkter bereits mit ihren Angeboten auf Märkten eingespannt, sodass hier gemeinsam mit den Direktvermarktern nach einer Lösung gesucht werden solle.

Auch Anregungen aus der Bevölkerung zu möglichen weiteren Angeboten nehmen die Christdemokraten gerne auf und versuchen hier eine Lösung herbeizuführen. „Wir werden mit einem kleinen Angebot starten, aber vielleicht entwickelt sich daraus ein tolles regionales Angebot für die Bevölkerung der Gemeinde Spelle“, schätzt Ludger Kampel.

Neben der direkten Vermarktung von Lebensmittel kann der Markeloplatz in Zukunft ein Ort der Begegnung sein und  dem Markeloplatz neues Leben einhauchen. Es könne nach der Corona Zeit ein wichtiger Anziehungspunkt für Jung und Alt sein, so die Christdemokraten abschließend.

Lieferung zusätzlicher Impfdosen in Grenzregion zu Niederlanden Gemeinsamer Appell der Landkreise Grafschaft Bentheim, Emsland und Leer an das Land

Meppen/Nordhorn/Leer. Mit einem eindringlichen Appell haben sich die Landräte der Landkreise Emsland, Grafschaft Bentheim und Leer an den niedersächsischen Ministerpräsidenten und die Landesgesundheitsministerin gewendet. Darin fordern sie zusätzliche Impfdosen für die Grenzregion: „Wir stehen vor der Problematik, dass die Inzidenzwerte sich auf der anderen Seite der Grenze auf einem deutlich höheren Niveau als bei uns bewegen.“

Den Landkreisen entlang der Grenze komme eine besondere Pufferfunktion zu. Die Impfungen der Bevölkerung in Regionen mit erhöhten Inzidenzwerten würden sofort verstärkt der Ausbreitung des Virus entgegenwirken. „Ein schnelles und umfangreiches Impfen in den Grenzregionen liegt damit im gesamten Landesinteresse“, betonen die Landräte Uwe Fietzek(Grafschaft Bentheim), Marc-André Burgdorf Emsland) und Matthias Groote (Leer).

Die Landräte verweisen dabei auf die Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder vom 3. März. Dort heißt es unter Ziffer 1: „Durch den Eintrag aus hochbelasteten ausländischen Regionen sind einige der deutschen Grenzregionen sehr stark betroffen. Um ihnen eine sogenannte Ringimpfung zum Schutz der Bevölkerung und des Landesinneren möglich zu machen, wird die Impfverordnung so geändert, dass innerhalb der Kontingente des jeweiligen Bundeslandes dafür Impfstoffe prioritär genutzt werden können.“ Die Europäische Kommission habe außerdem am 10. März angekündigt, vier Millionen zusätzliche Dosen Impfstoff für den Einsatz in Hotspots, insbesondere Grenzregionen, zur Verfügung zu stellen. Auch die Länder Bayern und Nordrhein-Westfalen hätten jüngst angekündigt, zusätzliche Impfdosen in ihre Grenzregionen zu bringen. „Wir hoffen auf zeitnahe positive Antwort und natürlich auch auf zeitnahe Lieferung“, so die drei Landräte abschließend.

Fallzahlen in den emsländischen Kommunen Stand 17.03.2021

Hier finden Sie eine Übersicht der bestätigten Corona-Fälle im Landkreis Emsland. 

Die Gesamtzahl der emsländischen Fälle, die Veränderung zum Vortag, die Zahl der Verstorbenen sowie insbesondere die für den Landkreis Emsland maßgebliche 7-Tagesinzidenz und deren Verlauf können täglich (auch an den Wochenenden) im Lagebericht des Landes Niedersachsen abgerufen werden, der auch unten eingeblendet ist.

Grafik Landkreis Emsland

Corona-Tests statt Badebetrieb

Spelle- Um eine Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern, werden im Altenpflegeheim St.-Johannes-Stift in Spelle und im Seniorenzentrum St. Elisabeth in Schapen umfangreich Corona-Tests durchgeführt. Unterstützt werden sie dabei von Klaus Surmann und Tom Helbich, die normalerweise in der Schwimmhalle „Speller Welle“ für einen reibungslosen Badebetrieb sorgen.
Egal, ob Besuchende, Lieferantin, Monteure oder Mitarbeitende: Wer das St.-Johannes-Stift oder das Seniorenzentrum St. Elisabeth betreten möchte, wird zunächst im Testzentrum auf das SARS-CoV-2-Virus getestet. Dort treffen die Probanden neben Mitarbeiter*innen der Häuser auch auf bekannte Gesichter aus der „Speller Welle“: Klaus Surmann und Tom Helbich, Angestellte in der Speller Schwimmhalle, helfen bei der Entnahme der Test-Abstriche und wurden dafür eigens durch einen Mediziner geschult. „Schon früh in der Pandemie hat Samtgemeindebürgermeisterin Maria Lindemann Unterstützung angeboten“, ist Heimleiterin Elsbeth Dagge sichtlich erleichtert. Um die umfangreichen Testungen durchführen zu können, habe sie dann schließlich ganz unkompliziert Personal zur Verfügung gestellt. Diese Unterstützung ist nach Ansicht der Rathauschefin selbstverständlich: „Wir müssen alle gemeinsam durch diese Zeit kommen und es gelingt uns besser, wenn wir uns gegenseitig helfen.“

Schon seit Monaten muss die Schwimmhalle schließen und die Bediensteten nutzen die Zeit für Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten. Seit Anfang Februar ist Tom Helbich zusätzlich im St.-Johannes-Stift tätig. Täglich werden hier zwischen 50 und 100 Testungen durchgeführt. „Der Höchstwert liegt bei 124 Tests an einem Tag“, blickt Helbich auf die neue Aufgabe. Ausdrücklich hebt Dagge hervor, dass dank der personellen Unterstützung die Testungen in diesem Umfang möglich machen. „Als wir zum Schutz vor einer Ansteckung keine Besuche in unseren Heimen zulassen durften, war der fehlende Kontakt zu den Angehörigen für unsere Bewohnerinnen und Bewohner eine schmerzhafte Erfahrung. Durch diese Hilfe können wir den so wichtigen Besuch nach Terminabsprache ermöglichen“, berichtet Dagge von den guten Erfahrungen.
Auch wenn zwischenzeitlich die Bewohnerinnen und Bewohner sowie ein Großteil der Mitarbeitenden gegen das Coronavirus geimpft wurden, werden die Tests bis auf Weiteres fortgesetzt.

Tom Helbich, Angestellter in der „Speller Welle“, berichtet von der Tätigkeit im Corona-Testzentrum des St.-Johannes-Stiftes. Heimleiterin Elsbeth Dagge und Samtgemeindebürgermeisterin Maria Lindemann (von links) danken für die Übernahme der neuen Aufgabe. 

VW Golf auf Nettoparkplatz in Spelle beschädigt

Spelle  – Am Dienstagmorgen ist es zwischen 10.20 und 10.45 Uhr auf dem Nettoparkplatz an der Ringstraße zu einem Verkehrsunfall gekommen. Der bislang unbekannte Verursacher beschädigte einen dort geparkten schwarzen VW Golf.

Anschließend entfernte er sich vom Unfallort, ohne sich um die Schadensregulierung zu kümmern. Hinweise nimmt die Polizei in Spelle unter der Rufnummer (05977)929210 entgegen.

Neue Gedenktafel am Cityhaus in Rheine

Rheine. Mit einer guten Idee kam Mirko Fischer, Miteigentümer des Cityhauses, auf die Stadt Rheine zu. Er regte an, für die Verstorbenen und Verletzten, die bei Gründungsarbeiten für das Gebäude an der Bahnhofstraße 1 Opfer der Bombenexplosion eines Blindgängers aus dem zweiten Weltkrieg wurden, eine Gedenktafel anzubringen. Das tragische Unglück, das sich am 26. April 1978 ereignete, ist sicher noch vielen Bürgerinnen und Bürgern in Erinnerung.

Der Plan stieß auch bei Bürgermeister Dr. Peter Lüttmann auf Zustimmung, so dass bereits kurzfristig das Schild bei einem gemeinsamen Termin gut sichtbar an der Gebäudeseite der Matthiasstraße angebracht werden konnte.

Foto (Stadt Rheine): Bürgermeister Dr. Peter Lüttmann und Miteigentümer Mirko Fischer

Fallzahlen in den emsländischen Kommunen Stand 16.03.2021

Hier finden Sie eine Übersicht der bestätigten Corona-Fälle im Landkreis Emsland. 

Die Gesamtzahl der emsländischen Fälle, die Veränderung zum Vortag, die Zahl der Verstorbenen sowie insbesondere die für den Landkreis Emsland maßgebliche 7-Tagesinzidenz und deren Verlauf können täglich (auch an den Wochenenden) im Lagebericht des Landes Niedersachsen abgerufen werden, der auch unten eingeblendet ist.

Grafik Landkreis Emsland