Kategorie-Archiv: Spelle
Polizisten lösen Weihnachtsfeier in Spelle auf und werden angegriffen
Spelle – Die Polizei hat am Freitagabend eine im Bereich der Straße Südfelde stattfindende Weihnachtsfeier mit insgesamt elf Teilnehmern aufgelöst.
Als die Beamten gegen 21.15 Uhr vor Ort erschienen, ergriffen fünf Personen die Flucht und konnten entkommen. Zwei der sechs verbliebeben Männer waren stark alkoholisiert und äußerst aggressiv. Sie griffen die Beamten tätlich an und mussten mit der Unterstützung weiterer Kräfte überwältigt und gefesselt werden. Auf der Dienststelle wurde ihnen eine Blutprobe entnommen. Sie werden sich wegen Widerstandes gegen Polizeibeamte in einem Strafverfahren verantworten müssen.
Gegen alle Teilnehmer der Weihnachtsfeier wurden darüber hinaus Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen des Verstoßes gegen die Corona-Verordnung eingeleitet.
„Adventskalender rückwärts – Jeder gibt Seins“ – Spendenaktion der Grundschule Holsten-Bexten
Nachdem durch die Grundschule Holsten-Bexten bereits im Jahr 2019 anlässlich des Erntedankfestes eine großzügige Spende an die Tafel Spelle überreicht wurde, hat sich die Grundschule in diesem Jahr eine ganz besondere Aktion zu Weihnachten ausgedacht: „Adventskalender rückwärts – Jeder gibt Seins“!
Bevor der Heimweg angetreten wurde informierten sich die Lehrerinnen und Elternvertreterin mit großem Interesse in den Räumlichkeiten der Tafel Spelle über die Arbeit der Lebensmittelausgabe, vor allem in Hinblick auf die derzeitige Situation in der Corona-Pandemie!
Bernhard Hummeldorf führt zukünftig DRK Ortsverein – Werner Thele gibt das Amt nach 16 Jahren als Vorsitzender ab
Spelle -Einen Führungswechsel gibt es zum 1.1.2021 im Ortsverein Spelle des Deutschen Roten Kreuzes. Bernhard Hummeldorf, der langjährige Bürgermeister der Samtgemeinde Spelle, fungiert zukünftig als Vorsitzender. Werner Thele, der den Ortsverein 16 Jahre geführt hat, verzichtete aus persönlichen Gründen auf eine erneute Kandidatur. Zum Stellvertreter wurde Udo Reiners gewählt.
Aufgrund der Corona-Pandemie konnte die Jahreshauptversammlung im Jahre 2020, dem Jahr des 50-jährigen Bestehens des Ortsvereines, nicht durchgeführt werden. Satzungsgemäß wurden einstimmig nach einer zuvor durchgeführten schriftlichen Mitgliederbefragung in der Vorstandsitzung in den letzten Tagen sowohl das Amt des Vorsitzenden als auch des Stellvertreters und weitere Positionen im Vorstand neu besetzt.
In seinen Rückblick erinnerte Werner Thele an zahlreiche Aktivitäten im Berichtsjahr 2019, insbesondere beispielhaft an die diversen und gut besuchten Blutspendetermine, an die Altkleidersammlung sowie an die gemeinsame öffentliche Übung mit der örtlichen Feuerwehr. Die Beteiligung der Bevölkerung war enorm, so der bisherige Vorsitzende.
Dank und Anerkennung der Mitglieder des Vorstandes galt dem langjährigen Vorsitzenden Werner Thele für die vielfältige ehrenamtliche Arbeit auch zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger, verbunden mit der Hoffnung, im Jahre 2021 wieder eine Mitgliederversammlung in der üblichen Form durchführen zu können.
Der Vorstand setzt sich zukünftig wie folgt zusammen: Vorsitzender Bernhard Hummeldorf, Stellvertreter Udo Reiners (auch ebenfalls weiterhin Bereitschaftsleiter), Paul Niehaus (Schatzmeister), Theresa Speller (neue Schriftführerin), Marina Hapke (Stellv. Bereitschaftsleitung), Heidemarie Hoppe (Blutspendedienstleitung), Carina Thien (Leiterin JRK), weitere Mitglieder im Vorstand: Franz-Josef Thien (bisheriger Stellv. Vorsitzender), Madalena Judl, Hendrik Seyen (Neuer Beisitzer), ausgeschieden aus dem Vorstand sind: Sandra Wranik als Schriftführerin sowie Inga Roling als Beisitzerin.
Großer Wert wird in der Bereitschaft auf die Aus- und Fortbildung sowie auf die Bereiche Erste Hilfe und Sanitätsdienste gelegt. Gerade der Anstieg der Corona-Infektionen stellt auch für das DRK (über 400 Mitglieder) eine neue und weitere Herausforderung dar. Hier ist u. a. die Unterstützung der örtlichen Betriebe im Bereich der Durchführung von Schnelltestverfahren etc. angedacht und wird vermutlich einen zusätzlichen Schwerpunkt der Arbeit des DRK in den nächsten Monaten darstellen.
Übersicht über die Ehrung (Ehrennadel und Urkunde) für langjährige Mitgliedschaft im DRK: 5 Jahre Marell Dümmer, 10 Jahre Jana Hapke, Caroline, Jule und Sina Kampel, Lisa-Marie Poppe, Lea Schweigmann, 15 Jahre Inga Roling, Jana Imming, Carina Thien und Sandra Wranik. Besondere Ehrung Werner Thele für 16 Jahre Vorstandsarbeit und Vorsitz
Fallzahlen im Landkreis Emsland Stand: 18.12.2020
Von den 4527 (+91) bestätigten Corona-Fällen im Landkreis Emsland sind 3995 (+74) genesen. 58 (+1) mit dem Coronavirus infizierte Personen sind verstorben. Die Zahl der positiv getesteten Corona-Fälle im Landkreis Emsland liegt aktuell bei 474. Die nächsten Zahlen werden am Montag, 21.12.2020, veröffentlicht. Die 7-Tagesinzidenz kann beim Land Niedersachsen eingesehen werden:https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/
Nach der Rettung „auf und davon“ Feuerwehr Spahnharrenstätte befreit Reh aus Metallzaun
Spahnharrenstätte. Einen erfolgreichen Tierrettungseinsatz führte die Freiwillige Feuerwehr Spahnharrenstätte am frühen Donnerstagmorgen durch. Die Wehr wurde um 4.21 Uhr mit dem Stichwort „Reh eingeklemmt“ alarmiert. Sechs Kameraden rückten in den Schulweg aus. Dort fanden sie ein kleines Reh vor, das in den Metallstäben eines Gartenzauns eingeklemmt war. Eine Polizeistreife hatte das Tier in dieser misslichen Lage entdeckt. Mit einer Decke wurde das Tier zunächst abgedeckt und geschützt. Die Feuerwehrleute setzten dann einen hydraulischen Rettungsspreizer ein, um die Stäbe auseinanderzubiegen und konnten das Reh dadurch schnell befreien. Es wies keine offensichtlichen Verletzungen auf und war sofort nach der Befreiung „auf und davon“, wie die Einsatzkräfte berichteten.
Ehrung im Rahmen der Aktion „Ehrenamt überrascht“ beim SC Spelle-Venhaus
Spelle- Im Rahmen der Montage des neuen Tribünendaches am Sportgelände des SC Spelle-Venhaus wurde Markus Büers das Präsent sowie die Urkunde des Landessportbundes Niedersachsen aus der Aktion „Ehrenamt überrascht“ übergeben.
Am 5. Dezember 2020 gegen 13:30 Uhr waren die eingeplanten Montagearbeiten beendet und das Technik-Team sowie fast der gesamte Vorstand des SCSV versammelten sich, natürlich mit dem entsprechenden Abstand, um der Laudatio des 1. Vorsitzenden der Fußballabteilung, Jürgen Wesenberg, zuzuhören. Zunächst bedankte Jürgen sich beim gesamten Technik-Team für die bislang geleistete Arbeit beim Bau der Tribüne. Anschließend hob er die besonderen Verdienste von Markus Büers hervor und bat ihn zu sich.
Zusammen mit dem Ehrenamtsbeauftragten Hermann Lüpken, übergab er das Präsent und die Urkunde der Aktion „Ehrenamt überrascht“ für sein besonderes ehrenamtliches Engagement im SC Spelle-Venhaus.
Anschließend überreichte der Vereinsvorsitzende Thomas Sielker der Ehefrau von Markus, Silvia Büers, einen Blumenstrauß. On Top erhielten die beiden einen Gutschein des Vereins für einen einwöchigen Urlaub auf Norderney.
Fallzahlen im Landkreis Emsland Stand: 17.12.2020
Von den 4436 (+42) bestätigten Corona-Fällen im Landkreis Emsland sind 3921(+31) genesen. 57 (+1) mit dem Coronavirus infizierte Personen sind verstorben. Die Zahl der positiv getesteten Corona-Fälle im Landkreis Emsland liegt aktuell bei 458. Die 7-Tagesinzidenz kann beim Land Niedersachsen eingesehen werden:
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/
Impfzentren melden Einsatzbereitschaft Ortstermin in Lingen – Warten auf grünes Licht vom Land
Lingen. Das Impfzentrum Lingen ist startklar: Landrat Marc-André Burgdorf besichtigte gemeinsam mit Gästen das Zentrum, das in den Emslandhallen in Lingen eingerichtet worden ist am vergangenen Dienstag (15. Dezember). Dorthin werden, sobald die Impfstoffe verfügbar sind, die ersten Personengruppen zur Impfung eingeladen.
„Das Zentrum in Lingen ist gemeinsam mit dem Zentrum in Papenburg Anlaufstelle für impfberechtigte Personen. Wir sind einsatzbereit und warten jetzt auf grünes Licht vom Land“, sagt Landrat Marc-André Burgdorf bei der Besichtigung des Zentrums in Lingen. Beide Impfzentren nehmen nach Signal vom Land zunächst mit einer Impflinie á vier Impfplätzen die Arbeit auf. Lingen kann um weitere drei Impfstraßen erweitert werden. Auch in Papenburg ist eine Ausweitung möglich. Ein Team für eine Impfstraße umfasst insgesamt 19 Personen, darunter u. a. eine Ärztin/ein Arzt, vier Impfhelfer, sieben Verwaltungshelfer und zwei Sanitätshelfer. Darüber hinaus werden künftige Erfahrungen aus dem Betrieb der Zentren in die weitere Planung der Personalstärke einfließen.
Für die beiden Standorte sprachen nach Überprüfung aller vorliegenden Vorschläge die gute Erreichbarkeit, ausreichend vorhandene Parkplätze und eine gute Gebäudeinfrastruktur, die einen sicheren Impfbetrieb nach den festgelegten Abläufen und die vorgeschriebene Lagerung der Impfstoffe gewährleistet. Im Auftrag des Landkreises Emsland betreiben das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Emsland, in Lingen und der Malteser Hilfsdienst in Papenburg die Impfzentren. Das ärztliche Personal wird durch die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) organisiert. Die Terminvergabe erfolgt zentral über das Land Niedersachsen. Termine sind von Montag bis Freitag während des achtstündigen Impfbetriebs möglich. Bereits bei der Terminvergabe wird die Impfberechtigung abgeklärt.
Die Einrichtung der Impfzentren ist unter Hygiene- und Organisationsaspekten mit einem Ablauf als „Einbahnstraßen-System“ erfolgt. Impfberechtigte Personen werden anhand von Schildernund Hinweisen durch den Prozess geleitet. Erste Station ist nach den Einlasskontrollen der „Check-In“, bei dem die Anmeldung erfolgt und die Impfberechtigung geprüft wird. Dokumente wie Personalausweise und Impfausweise sind mitzubringen. Für eventuelle Wartezeiten sindCorona-gerechte Wartezonen eingerichtet worden. Vor der eigentlichen Impfung erfolgt die ärztliche Aufklärung. Danach gelangt die impfberechtigte Person in den Impfbereich, wo qualifiziertes Personal die Impfung vornimmt. Anschließend wird in einer weiteren Wartezone der Gesundheitsstatus nach der Impfung beobachtet. Der Prozess endet mit dem „Check-Out“, der u. a. mit der Dokumentation der Impfung in den Impfpass und der digitalen Erfassung für das Impfquoten-Monitoring endet.
Die Gesamtprozess-Dauer je zu impfender Person beträgt basierend auf Erfahrungswerten mit Informationsgespräch und Dokumentation rund 20 Minuten. Darüber hinaus werden für die Beobachtung des Gesundheitszustands der Impflinge nach der Impfung 15 bis zu 30 Minuten eingeplant.
Den Impfzentren sind zudem mobile Impfteams angeschlossen, die die Impfung inklusive Aufklärung und Dokumentation vor Ort in einer Einrichtung und in Pflegeheimen für eine bestimmte Zielgruppe (Beschäftigte und Bewohnerschaft) vornehmen. Den Impfzentren in Lingen und Papenburg sind jeweils zwei mobile Impfteams zugeordnet, die wie die Impfzentren seit dem 15. Dezember einsatzbereit sind.
Bis zunächst einschließlich 30. Juni 2021 mit Option der Verlängerung bis Ende 2021 sollen die Impfzentren ihrer Arbeit nachgehen. Eine endgültige Überführung in die ambulante Versorgung wird nach heutigem Stand frühestens Ende 2021 starten und im Jahr 2022 abgeschlossen werden können.
DRK und Malteser nehmen derzeit gerne über den bereits bestehenden Personalstamm hinaus weitere Bewerbungen von interessierten Personen für den Betrieb der Impfzentren an. Der Kontakt kann unter den E-Mail-Adressen impfzentrum-lingen@drk-emsland.de und impfzentrum.papenburg@malteser.org hergestellt werden.
Bild: Das Impfzentrum in Lingen ist startklar. Landrat Marc-André Burgdorf (vorne r.) verschaffte sich gemeinsam mit Mitarbeitern des DRK, des Landkreises Emsland und Lingens Oberbürgermeister Dieter Krone (vorne l.) einen Eindruck vor Ort. (Fotos: Landkreis Emsland)
Fallzahlen im Landkreis Emsland Stand: 1612.2020
Von den 4394 (+50) bestätigten Corona-Fällen im Landkreis Emsland sind 3890 (+24) genesen. 56 (+1) mit dem Coronavirus infizierte Personen sind verstorben. Die Zahl der positiv getesteten Corona-Fälle im Landkreis Emsland liegt aktuell bei 448. Es befinden sich rund 1.800 Personen in Quarantäne. Die 7-Tagesinzidenz kann beim Land Niedersachsen eingesehen werden: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/

Fallzahlen im Landkreis Emsland Stand: 15.12.2020
Zahlen Corona-Virus: 15.12.2020
Von den 4344 (+28) bestätigten Corona-Fällen im Landkreis Emsland sind 3866 (+73) genesen. Die Zahl der positiv getesteten Corona-Fälle im Landkreis Emsland liegt aktuell bei 423. Es befinden sich rund 1.730 Personen in Quarantäne. Die 7-Tagesinzidenz kann beim Land Niedersachsen eingesehen werden: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/

Elternbrief der OBS Spelle: Kultusministerium richtet sich an Eltern: „Alle, die zu Hause bleiben können, sollen auch zu Hause bleiben und dort lernen.“
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
noch einmal möchte ich mich an Sie wenden, um sie über die aktuellen Meldungen
aus dem Kultusministerium zu informieren. In einer Pressemitteilung vom 13.12.2020 (siehe Auszug unten) und einer Email an die Schulleitungen am heutigen Montag, hat das Kultusministerium die Schulen noch einmal dazu aufgefordert, an Sie als Eltern den folgen- den Appell zu richten: „Bleiben Sie zu Hause und lassen Sie ihre Kinder zu Hause!“

Auszug aus der Pressemitteilung des Kultusministeriums von 13.12.2020: „[…]Die Präsenzpflicht im Schulbereich wird ausgesetzt. […] Diese Regelung gilt bereits ab dem heutigen Montag, 14.12.2020 und damit zwei Tage vor dem weitgehenden „Lockdown“ in anderen Lebensbereichen. […]
Mit dieser Linie kann die Schule effektiv heruntergefahren werden. Es gilt die Botschaft: Alle, die zu Hause bleiben können, sollen auch zu Hause bleiben und dort lernen. Dafür reicht es, das Fernbleiben der Kinder formlos per Telefon, Mail oder auf Papier gegenüber der Schule anzuzeigen. Damit ab Mittwoch die Schulen dann weitestgehend leer sind, werden alle Tests, Klassenarbeiten und Klausuren ab Mittwoch abgesagt (An- merkung der OBS Spelle: Wir haben dies bereits im Vorfeld für diese komplette Woche beschlossen).
[…] Dessen unbenommen bleiben die Schulen für diejenigen geöffnet, die keine anderweitige Betreuungs- möglichkeit haben. Das ist eine schlanke Lösung, insbesondere für das Problem der Notbetreuung mit all ihren Nachteilen. […]“
Sollten Sie Ihr Kind nun für diese Woche noch vom Präsenzunterricht abmelden wollen, melden Sie sich bitte morgen (Dienstag) ab 7:30 Uhr über die Schulnummer (05977 – 937 751) telefonisch bei uns in der Schule. Ein schriftlicher Antrag ist nicht nötig!
Im letzten Elternbrief habe ich Sie darum gebeten, uns bis heute (14.12.) mitzuteilen, ob Sie für ihr Kind eine Notbetreuung am 21. und 22.12.2020 benötigen. Dieses Angebot gilt ausschließlich für Kinder der Jahrgänge 5 und 6.
Bisher haben wir noch keine Anmeldungen für diese beiden Tage. Sollten Sie den Termin verpasst haben, geben wir Ihnen noch einmal letztmalig bis morgen, Dienstag, 15.12., die Gelegenheit, eine entsprechende Notbetreuung bei uns in der Schule anzumelden.
Bleiben Sie gesund und versuchen Sie Ihre sozialen Kontakte weiter zu reduzieren, damit wir alle ein mög- lichst unbeschwertes Weihnachtsfest im Kreise der eigenen Familie feiern können! Die Schulgemeinschaft der Oberschule Spelle wünscht Ihnen eine besinnliche Adventszeit und an ruhiges aber schönes Weihnachts- fest!
Oberschuldirektor Karsten Bittigau
Größtes kostenloses Online-Event für Kinder: „Stark ins neue Jahr 2021“ mit Video
Ein Feuerwerk an stärkenden Impulsen – das erwartet Kinder am 30. Dezember bei einem Online-Event der besonderen Art: Über 200 Selbstbehauptungs- und Resilienz-TrainerInnen sowie Kinder- und Jugend-Coaches haben sich zu einer internationalen Aktion zusammengeschlossen, mit der sie Kinder stärken und mit neuer Energie ins neue Jahr führen möchten.
Geschlossene Spielplätze, Kontaktverbote und Abstandsgebote, Ängste um die Liebsten, Home Schooling … – 2020 war wahrlich kein einfaches Jahr für Kinder und Familien. Auch das soziale Miteinander hat gelitten und Trends, wie etwa die enorme Zunahme von Konflikten und Mobbing im schulischen Umfeld, weiter verstärkt.
Dem etwas entgegenzusetzen, Kindern aus der Opferrolle herauszuführen und das Bewusstsein für den eigenen Macht- und Gestaltungsspielraum zu öffnen, ist das Ziel der Trainer und Trainerinnen, die gemeinsam mit sozialen Organisationen, Schulen und Kindergärten an Mobbing-Prävention nach dem Stark-auch-ohne-Muckis-Konzept arbeiten. Ihr Schlüssel für ein glückliches, selbstbestimmtes Leben: Selbstbewusstsein – Selbstvertrauen – Selbstsicherheit.
Genau diesem Thema widmen sich die mehr als 200 kostenfreien, ca. 30-minütigen Einzelveranstaltungen, die unter dem Aktion-Titel „Stark ins neue Jahr 2021“ am 30. Dezember 2020 zeitgleich um 10 Uhr auf den verschiedensten Plattformen live gehen. Kinder von idealerweise 5-12 Jahren sowie ihre Familien sind dabei eingeladen, mit Spaß und guter Laune neue Wege für einen besseren Zugang zu sich selbst und daraus resultierend für einen besseren Umgang mit sich und anderen zu entdecken – und zugleich eine große Portion positiver Energie fürs neue Jahr zu tanken.
Über viele Anmeldungen aus dem Emsland und der Grafschaft Bentheim würden sich die Trainerinnen Annika Marr aus Lingen und Katrin Jörling aus Messingen besonders freuen. Kostenlose Tickets erhalten Sie unter folgendem Link: eventbrite.com
Fallzahlen im Landkreis Emsland Stand 14.12.2020
Randalierer zerstören Advents-Deko am Bokamp in Spelle
Unbekannte Randalierer haben in der Nacht von Samstag auf Sonntag die Advents-Deko am Bokamp in Spelle zerstört. Bei der Polizei wurde eine Anzeige wegen Sachbeschädigung gestellt. Nun bitten die Anwohner und die Polizei um Hinweise zu diesem Vorfall.
Zeugen werden gebeten sich bei der Polizei Spelle unter der Nummer 05977- 929210 zu melden.
Lockdown ab dem 16. Dezember bis zum 10. Januar
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:
Lockdown ab dem 16. Dezember bis zum 10. Januar
1- Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig. Wie bereits auf der regulären Konferenz am 2. Dezember vereinbart, werden die Länder die bis zum 20. Dezember 2020 befristeten Maßnahmen im Rahmen der Anpassungen ihrer Landesverordnungen bis zum 10. Januar 2021 verlängern, sofern dieser Beschluss keine abweichenden Festlegungen trifft.
2- Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal 5 Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.
3- Auch in diesem besonderen Jahr sollen die Weihnachtstage gemeinsam gefeiert werden können. Angesichts des hohen Infektionsgeschehens wird dies jedoch nur in deutlich kleinerem Rahmen als sonst üblich möglich sein. In Abhängigkeit von ihrem jeweiligen Infektionsgeschehen werden die Länder vom 24. Dezember bis zum 26. Dezember 2020 -als Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen- während dieser Zeit Treffen mit 4 über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis, also Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in gerader Linie, Geschwistern, Geschwisterkindern und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen zulassen, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen über 14 Jahren bedeutet. Angesichts des anhaltend hohen Infektionsgeschehens wird noch einmal eindrücklich an die Bürgerinnen und Bürger appelliert, Kontakte in den fünf bis sieben Tagen vor Familientreffen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren (Schutzwoche).
4- Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem 3 Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems.
5- Der Einzelhandel mit Ausnahme des Einzelhandels für Lebensmittel, der Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarktern von Lebensmitteln, der Abhol- und Lieferdienste, der Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, der Apotheken, der Sanitätshäuser, der Drogerien, der Optiker, der Hörgeräteakustiker, der Tankstellen, der Kfz-Werkstätten, der Fahrradwerkstätten, der Banken und Sparkassen, der Poststellen, der Reinigungen, der Waschsalons, des Zeitungsverkaufs, der Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, des Weihnachtsbaumverkaufs und des Großhandels wird ab dem 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 geschlossen. Der Verkauf von non-food Produkten im Lebensmitteleinzelhandel, die nicht dem täglichen Bedarf zuzuordnen sind, kann ebenfalls eingeschränkt werden und darf keinesfalls ausgeweitet werden. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten.
6- Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich.
7- Auch an den Schulen sollen im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 die Kontakte deutlich eingeschränkt werden. Kinder sollen dieser Zeit wann immer möglich zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen vorgesehen werden. In Kindertagesstätten wird analog verfahren. Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen.
8- Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten zu prüfen, ob die Betriebsstätten entweder durch Betriebsferien oder großzügige Home-OfficeLösungen vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 geschlossen werden können, um bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ umsetzen zu können.
9- Die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause durch Gastronomiebetriebe sowie der Betrieb von Kantinen bleiben weiter möglich. Der Verzehr vor Ort wird untersagt. Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum wird vom 16. Dezember bis 10. Januar untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.
10- Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird gewahrt, es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt. Bei Zusammenkünften, in der Besucherzahlen erwartet werden, die zu einer Auslastung der Kapazitäten führen könnten, ist ein Anmeldungserfordernis einzuführen. In den kommenden Tagen werden darüber hinaus Gespräche innerhalb und mit den Glaubensgemeinschaften geführt, um im Lichte des weiteren Infektionsgeschehens zu geeigneten Regelungen für religiöse Zusammenkünfte zu kommen.
11- Für Alten- und Pflegeheime sowie mobile Pflegedienste sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Der Bund unterstützt diese mit medizinischen Schutzmasken und durch die Übernahme der Kosten für Antigen-Schnelltests. Neben dem Tragen einer FFP2-Maske ist in der aktuellen Phase hoher Inzidenz fast im ganzen Bundesgebiet das Testen des Pflegepersonals wichtig. Die Länder werden zudem eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten- und Pflegeeinrichtungen anordnen. Solche regelmäßigen Tests sind ebenso für das Personal in mobilen Pflegediensten angezeigt. In Regionen mit erhöhter Inzidenz soll der Nachweis eines aktuellen negativen Coronatests für die Besucherinnen und Besucher verbindlich werden.
12- Bund und Länder betonen erneut, dass über die gemeinsamen Maßnahmen hinaus gemäß der Hotspotstrategie in allen Hotspots ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept regional umgesetzt werden muss. Bei weiter steigendem Infektionsgeschehen sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Bei besonders extremen Infektionslagen mit einer Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche und diffusem Infektionsgeschehen sollen die umfassenden allgemeinen Maßnahmen nochmals erweitert werden, um kurzfristig eine deutliche Absenkung des Infektionsgeschehens zu erreichen. Insbesondere sollen in Regionen lokale Maßnahmen nach § 28a Abs. 2 InfSchG spätestens erwogen werden, darunter auch weitgehende Ausgangsbeschränkungen, wenn die Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche überschritten wird.
13- Bund und Länder appellieren eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger in der Zeit bis 10. Januar von nicht zwingend notwendigen Reisen im Inland und auch ins Ausland abzusehen. Sie weisen nachdrücklich darauf hin, dass bei Einreisen aus ausländischen Risikogebieten die Pflicht zur Eintragung in die digitale Einreiseanmeldung verpflichtend ist, und dass eine Quarantänepflicht1 für einen Zeitraum von 10 Tagen nach Rückkehr besteht. Eine Beendigung der Quarantäne nur durch einen negativen Test möglich, der frühestens am 5 Tag nach der Einreise abgenommen wurde.
14- Die Maßnahmen führen dazu, dass einige Wirtschaftsbereiche auch im kommenden Jahr weiterhin erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Daher wird der Bund die betroffenen Unternehmen, Soloselbständigen und selbständigen Angehörigen der Freien Berufe auch weiterhin finanziell unterstützen. Dafür steht die verbesserte Überbrückungshilfe III bereit, die Zuschüsse zu den Fixkosten vorsieht. Mit verbesserten Konditionen, insbesondere einem höheren monatlichen Zuschuss in Höhe von maximal 500.000 Euro für die direkt und indirekt von den Schließungen betroffenen Unternehmen, leistet der Bund seinen Beitrag, Unternehmen und Beschäftigung zu sichern. Für die von der Schließung betroffenen Unternehmen soll es Abschlagszahlungen ähnlich wie bei den außerordentlichen Wirtschaftshilfen geben. Der mit den Schließungsanordnungen verbundene Wertverlust von Waren und anderen Wirtschaftsgütern im Einzelhandel und anderen Branchen soll aufgefangen werden, indem Teilabschreibungen unbürokratisch und schnell möglich gemacht werden. Zu inventarisierende Güter können ausgebucht werden. Damit kann der Handel die insoweit entstehenden Verluste unmittelbar verrechnen und steuermindernd ansetzen. Das sichert Liquidität.
15- Für Gewerbemiet– und Pachtverhältnisse, die von staatlichen Covid-19 Maßnahmen betroffen sind, wird gesetzlich vermutet, dass erhebliche (Nutzungs- ) Beschränkungen in Folge der Covid-19-Pandemie eine schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage darstellen können. Damit werden Verhandlungen zwischen Gewerbemietern bzw. Pächtern und Eigentümern vereinfacht. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 5. Januar 2021 erneut beraten und über die Maßnahmen ab 11. Januar 2021 beschließen.
Bautrocknung Evers aus Spelle spendet an die Speller Tafel
Am Donnerstag wurde das Team der Tafel Spelle von Werner Evers von der Firma Bautrocknung Evers überrascht!
Für Herrn Evers war es ein Herzenswunsch, den Kunden der Tafel Spelle in diesem Jahr mit einer Geldspende eine Freude zu bereiten! So überreichte er einen Scheck in Höhe von 1.000 €!
Das Team der Speller Tafel bedankt sich für diese großzügige Spende!
SC Spelle-Venhaus: Bewegter Abschluss eines bewegenden Jahres – Move to remove 2020
Adventszeit, Endspurt auf Weihnachten und Sylvester. Alles ist anders. Auf jeden Fall ist es anders gekommen, als wir uns das vorgestellt haben. War 2020 wirklich so ein Sch…jahr? Zum Vergessen, Abhaken, Mund abputzen und weitermachen?
Genau das wollen wir vom SC Spelle-Venhaus, SCSV-TV und ES-Media von Euch wissen.
Wie soll das funktionieren?
Alle SCSV Mitglieder sind unter den Beachtung der Coronaregeln aufgerufen, im Zeitraum vom 14.-28.12.2020 das Jahr ganz bewusst mit
– einem Lauf
– einer Radtour
– einer Walkingrunde oder
– einer Inlinertour
zu verarbeiten, verabschieden und die Corona Pandemie versuchen hinter uns zu bringen, bzw. die „bösen Corona-Geister zu vertreiben“. Macht bitte vor, während oder nach Eurer individuellen Aktivität ein ganz kurzes Video und sagt uns
zum Beispiel:
– Was war gut bei mir / uns in 2020?
– Was nicht gut?
– Was wünsche ich mir fürs neue Jahr?
Wir zählen hier auf Eure Kreativität, immer mit der gemeinsamen Hoffnung, dass 2021 alles wieder besser oder zumindest so wird, wie wir uns das alle wünschen….
Was muss ich bei dem Video beachten?
– das Video sollte kurz (5-10 Sekunden) und kreativ sein
– das Video mit dem Handy muss zwingend im Querformat aufgenommen sein
Wie, wo und bis wann schicke ich das Video hin?
– per WhatsApp
– Erwin Schulze, Handy 0171/5262159
– Einsendeschluss ist der 28.12.2020
Wir sind gespannt auf Eure Beiträge und freuen uns auf ein megacooles Video zum Jahreswechsel, auf und in dem sich alle SCSV Mitglieder wiederfinden werden!
Vielen Dank für eure Mitarbeit im Voraus!
Der SCSV-Vorstand
Fallzahlen im Landkreis Emsland Stand : 11.12.2020
Von den 4164 (+63) bestätigten Corona-Fällen im Landkreis Emsland sind 3672 (+60) genesen. Die Zahl der positiv getesteten Corona-Fälle im Landkreis Emsland liegt aktuell bei 439. Es befinden sich rund 1.770 Personen in Quarantäne. Die nächst Statistik erscheint am 14.12.2020. Die 7-Tagesinzidenz kann beim Land Niedersachsen eingesehen werden: https://www.niedersachsen.de/…/aktuelle_lage_in…/
Niedersachsen verschärft die Corona-Regeln für die Feiertage
Als Reaktion auf die nach wie vor hohen Zahlen der Corona-Infektionen in Niedersachsen wird die Landesregierung die Corona-Schutzmaßnahmen verschärfen. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil sagte: “Der bisherige Shutdown light hat leider nicht die erhofften Ergebnisse gebracht. Auch bei uns steigt die Zahl der Infizierten wieder. Obwohl wir in Niedersachsen noch weitaus bessere Infektionszahlen haben als andere Länder, dürfen wir uns nicht in Sicherheit wiegen. Im Gegenteil: Wir müssen diesen Umstand nutzen, um den Anstieg der Inzidenzen durch noch strengere Maßnahmen zu stoppen.”
Die Regelungen für Weihnachten und Silvester sollen in drei Bereichen verschärft werden. Dabei orientiert sich die Niedersächsische Landesregierung auch an den Empfehlungen der Leopoldina.
Kontaktbeschränkungen:
Die direkten zwischenmenschlichen Kontakte sollen generell, wie schon bisher, auf fünf Personen aus zwei Haushalten beschränkt bleiben. Kinder unter 14 Jahren werden nicht eingerechnet.
Eine Ausnahmeregelung soll für die drei Weihnachtstage gelten, also für den 24., den 25. und den 26. Dezember 2020. An diesen Weihnachtsfeiertagen dürfen sich enge Angehörige auch mit bis zu 10 Personen treffen. Bei einem Zusammentreffen mit Freunden wird es auch an Weihnachten bei der Fünf-Personen-Regelung bleiben.
Auch an Silvester aber gilt: Fünf Personen aus zwei Haushalten, egal ob es sich um Angehörige oder Freunde handelt.
„Weihnachten und Silvester müssen in diesem Jahr so ganz anders sein, als alle anderen Weihnachten und Silvester, die ich in meinem Leben erlebt habe.“ stellt Ministerpräsident Stephan Weil bedauernd fest.
Für die gesamte restliche Adventszeit, die Weihnachtszeit und den Jahreswechsel soll in Niedersachsen der Verkauf oder die Abgabe alkoholischer Getränke, die zum unmittelbaren Verzehr bestimmt sind, verboten werden.
Schule:
Von Montag, 14.12.2020, bis Freitag, 18.12.2020, sind die niedersächsischen Schülerinnen und Schüler von der Präsenzpflicht im Unterricht befreit. Notwendig ist lediglich eine Anzeige des/der Erziehungsberechtigten. Ausgenommen von der Möglichkeit der Befreiung sind in diesem Zeitraum angesetzte Versetzungs- oder abschlussrelevante Klausuren. Für die befreiten Schülerinnen und Schüler findet dann Distanzunterricht statt.
Einzelhandel:
Breite Teile des Einzelhandels leiden bereits jetzt enorm unter den Maßnahmen und dem damit verbundenen Umsatzrückgang der vergangenen Monate. Dennoch sieht sich die Niedersächsische Landesregierung gezwungen, eine Schließung aller nicht lebensnotwendigen Geschäfte zwischen Weihnachten und Neujahr, eventuell auch darüber hinaus in Erwägung zu ziehen. Darüber wird man sich in den nächsten Tagen mit den anderen Ländern und mit dem Bund austauschen.
Dazu Stephan Weil: „In kaum einem anderen Bereich ist ein bundesweit einheitliches Handeln so angesagt wie bei der Schließung von Teilen des Einzelhandels. Andernfalls riskieren wir länderübergreifende Wanderungsbewegungen zum Einkaufen.“
Ministerpräsident Stephan Weil abschließend: “Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für die anstehenden Verschärfungen und um eine gemeinsame Kraftanstrengung. Wir bekommen das Virus nur gemeinsam in den Griff. Das wird uns im Laufe des Jahres 2021 sicher gelingen, wenn auch leider nicht in den ersten Monaten. Es liegt noch eine harte Zeit vor uns, aber im nächsten Jahr gibt es nach und nach immer bessere Perspektiven. Dafür müssen wir jetzt die Voraussetzungen schaffen.
Heimatverein Schapen sorgt trotz Corona für weihnachtliche Stimmung am Alten Pfarrhaus in Schapen. (Video)
Heimatverein Schapen sorgt trotz Corona für weihnachtliche Stimmung am Alten Pfarrhaus in #Schapen.
Elternbrief der OBS Spelle – Entscheidung des Kultusministeriums zur Erweiterung der Befreiung vom Präsenzunterricht
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
da es heute eine neue und zugegeben sehr kurzfristige Entscheidung des Kultusministeriums zur Erweiterung der Befreiung vom Präsenzunterricht gegeben hat, melde ich mich bei Ihnen mit einem erneuten Elternbrief. Den entsprechenden Ministerbrief haben wir bereits auf unserer Homepage veröffentlicht.
Zunächst möchte ich Sie jedoch kurz über die aktuellen Fallzahlen an unserer Schule informieren. Aktuell sind drei Personen an der Oberschule Spelle positiv auf das Coronavirus getestet worden. Einige Testergebnisse stehen noch aus und auch hier sind wir nicht ganz sorgenfrei, was diese Ergebnisse angeht, da die teilweise beschriebenen Symptome durchaus auf eine Infektion hinweisen könnten. Uns bleibt im Moment nur die Möglichkeit Ruhe zu bewahren und mit kühlem Kopf alle nötigen Maßnahmen durchzuführen.
Vielleicht ist jedoch die heutige Entscheidung des Kultusministers, die Befreiung vom Präsenzunterricht zu erweitern, eine Möglichkeit, auch Ihrerseits auf die Situation zu reagieren, ohne dass wir derzeit einen offizielle Anordnung von übergeordneten Behörden erhalten haben.
Mit der heutigen Entscheidung ist es Ihnen möglich, Ihre Kinder bereits ab dem kommenden Montag, 14.12.2020, vom Präsenzunterricht an der Schule zu befreien und stattdessen für die kommende Woche ins Lernen zu Hause zu gehen. Das damit verfolgte Ziel der Landesregierung wird von Herrn Tonne klar erläutert: Es wird einfacher möglich sein, für die vier Wochen des (Teil-)Lockdowns (bis zum 10.01.2021) weniger Kontakt zu anderen Menschen zu haben. Bitte beachten Sie, dass die Schulpflicht an diesen Tagen nicht aufgehoben ist, es sind keine weiteren Ferientage. Die Teilnahme am Lernen zu Hause ist weiterhin verpflichtend!
Für alle Schülerinnen und Schüler, die diese Möglichkeit der Befreiung vom Präsenzunterricht nicht nutzen wollen oder können, ist die Schule ganz normal bis zum 18.12.2020 einschließlich geöffnet.
Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind in der letzten Schulwoche vor Weihnachten von zu Hause aus lernt, teilen Sie das bitte der Oberschule Spelle mit. Es ist kein formeller Antrag und auch kein Attest nötig! Bitte reichen Sie bei der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer Ihres Kindes einen einfachen Zettel mit Ihrer Unterschrift ein, auf dem Sie bitte angeben, ab wann Ihr Kind vom Präsenzunterricht befreit werden soll. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es für uns nicht leistbar ist, für 705 Schülerinnen und Schüler die telefonische Abmeldung zentral im Sekretariat zu ermöglichen. Sollte Ihr Kind aktuell krank, in Quarantäne oder in freiwilliger häuslicher Isolation sein, können Sie uns eine Email mit den oben erbetenen Angaben an die folgende Adresse senden: info@oberschule-spelle.de
Ein Wechsel von z.B. Homeschooling am Montag, Präsenzunterricht am Dienstag und Mittwoch wieder Homeschooling, ist nicht möglich! Man meldet sein Kind z.B. AB Montag oder AB Dienstag oder … vom Präsenzunterricht bis zum Beginn der Weihnachtsferien am 19.12.2020 ab.
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Oberschuldirektor Karsten Bittigau
Fallzahlen im Landkreis Emsland Stand: 10.12.2020
Zahlen Corona-Virus: 10.12.2020
Von den 4101 (+60) bestätigten Corona-Fällen im Landkreis Emsland sind 3612 (+55) genesen. Die Zahl der positiv getesteten Corona-Fälle im Landkreis Emsland liegt aktuell bei 436. Es befinden sich rund 1.740 Personen in Quarantäne. Die 7-Tagesinzidenz kann beim Land Niedersachsen eingesehen werden: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/
Fallzahlen im Landkreis Emsland Stand: 09.12.2020
Von den 4041 (+47) bestätigten Corona-Fällen im Landkreis Emsland sind 3557 (+37) genesen. 53 mit dem Coronavirus infizierte Personen sind verstorben. Die Zahl der positiv getesteten Corona-Fälle im Landkreis Emsland liegt aktuell bei 431. Es befinden sich rund 1.700 Personen in Quarantäne. Die 7-Tagesinzidenz kann beim Land Niedersachsen eingesehen werden: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/
Elternbrief der OBS Spelle – Befreiung vom Präsenzunterricht – Aktuelle (Corona-)Lage an der Oberschule Spelle
Liebe Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
rund zwei Wochen vor den Weihnachtsferien möchte ich mich noch einmal an Sie wenden, um Sie über den aktuellen Stand der Dinge an der Oberschule Spelle zu informieren und Sie an einige wichtige Termine zu erinnern.
a) Wichtige Termine:
• Befreiung vom Präsenzunterricht am 17. Und 18.12.2020
Sollten Sie ihr Kind – wie im Ministerbrief vom 26.11.2020 (siehe unsere Homepage) angeboten – am 17. und 18.12.2020 vom Präsenzunterricht abmelden wollen, ist dies bis Donnerstag, den 10.12.2020 noch möglich. Hierzu können sie formlos oder mit Hilfe des Ihnen mit dem letzten (gedruckten) Elternbrief ausgehändigten Formulars einen entsprechenden Antrag bei uns stellen. Voraussetzung für eine Befreiung vom Präsenzunterricht an den beiden genannten Tagen ist, dass Sie mit einer Person ab 60 Jahren oder älter bzw. mit einem Angehörigen einer sonstigen Risikogruppe das Weihnachtsfest planen. Ein Attest ist nicht nötig
• Die Weihnachtsferien beginnen (vorgezogen) am Samstag, 19.12.2020
• Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 und 6 am 21. und 22.12.2020
Im Ministerbrief vom 26.11.2020 wurde Ihnen auch angekündigt, dass es für die beiden vorgezogenen Weihnachtsferientage, am 21. und 22.12.2020, für Kinder aus den Jahrgängen 5 und 6 bei Bedarf eine Notbetreuung geben kann. Die Notbetreuung wird von 08:00 Uhr bis maximal 13:20 Uhr angeboten und ist von den Eltern bis zum kommenden Montag, 14.12.2020, bei der Schule schriftlich (formlos) anzumelden.
Da wir die entsprechende Personalplanung für beide Zeiträume sichern müssen, sind die beiden genannten Meldetermine unbedingt einzuhalten!
Der erste Schultag im neuen Jahr ist geplant für Montag, den 11.01.2021
Bitte beachten Sie vor allem in der Woche vor dem 11.01.2021 eventuelle Ankündigungen auf unserer Homepage! Sollte es bezüglich des Schulstarts im Januar 2021 Änderungen geben, werden wir Sie über diesen Weg darüber informieren.
(b) Aktuelle (Corona-)Lage an der Oberschule Spelle
Zunächst zu den aktuellen Fallzahlen der positiv auf das Coronavirus getesteten Personen an der Oberschule
Spelle. Im Ort geistern diverse Fantasiezahlen umher und in den einschlägigen sozialen Netzwerken werden Mutmaßungen über die angeblich hohen Fallzahlen an unserer Schule, ohne jegliche Kenntnis über die Richtigkeit dieser Angaben verbreitet. Das Verärgert mich sehr und vor allem verunsichert und beunruhigt es viele Eltern und Schüler. Der aktuelle Stand der Fallzahlen am heutigen Dienstag, 08.12.2020, sind 2 bestätigte Fälle in der Schülerschaft, und aktuell kein Fall in der Lehrerschaft oder unter den Mitarbeitern! Es stehen momentan noch ein paar Testergebnisse aus, diese Schülerinnen oder Schüler, sowie die beiden oben genannten bestätigten Fälle, waren aber bereits im Vorfeld der Testung so lange nicht in der Schule, dass selbst eine positive Testung keine Auswirkungen auf uns haben würde.
Bedenkt man, dass insgesamt 705 Schülerinnen und Schüler und ca. 90 Mitarbeiter und Lehrkräfte jeden Tag unsere Schule besuchen, können wir uns sehr glücklich schätzen, bisher so glimpflich durch diese Zeit gekommen zu sein. Lassen Sie uns gemeinsam die Daumen drücken, dass dies auch für die letzten 8 Schultage im Kalenderjahr 2020 so bleibt! Natürlich gibt es auch Quarantänefälle an unserer Schule, aber auch hier sind die Zahlen sehr überschaubar (< 20 Personen). Vor allem ist auch hier festzuhalten, dass wer in Quarantäne ist, nicht automatisch mit dem Coronavirus infiziert sein muss und die meisten Testungen bisher tatsächlich negativ waren. Auch eine Verbreitung in der Schule durch positive Fälle ist bei uns bisher nicht festzustellen! Nach meinem Kenntnisstand hatten wir an unserer Schule bisher tatsächlich noch keinen Folgefall auf eine Infektion in der Schüler- oder Lehrerschaft.
Damit hier kein falscher Eindruck entsteht, möchte ich folgende festhalten: Wir müssen diese Pandemie wirklich ernst nehmen und wir können uns nicht darauf ausruhen, dass es im Moment noch ganz gut bei uns an der Oberschule Spelle aussieht. Alle Vorgaben bezüglich Hygieneregeln, Abstandsgeboten und Maskenpflicht haben absolut ihre Berechtigung und werden konsequent von uns umgesetzt und kontrolliert. Auf der anderen Seite ist es ebenso wichtig, die Ruhe zu bewahren und nicht in Panik oder blinden Aktionismus auszubrechen.
Es werden immer wieder Rufe nach einem Wechsel in das „Szenario B“ (Wechselmodell) laut, verbunden mit Unverständnis darüber, warum wir als Schulleiter dies nicht einfach für unsere Schulen anordnen. Die Antwort ist schlicht und ergreifend: Schulleitungen dürfen weder eine Änderung des Szenarios, noch die Maskenpflicht anordnen oder aufheben! Diese Entscheidungen liegen grundsätzlich beim zuständigen Gesundheitsamt oder höhere Stellen (Landkreis oder Landesregierung).
- Erst bei einer 7-Tage-Inzidenz im Emsland über 200, was einem „Hotspot“ entspräche würden Schulen automatisch ins Szenario B wechseln.
- Sollten wir einen Inzidenzwert von über 100 (Wert für das Emsland heute: 86,6) haben UND das Gesundheitsamt eine Maßnahme für eine ganze Klasse oder einen ganzen Jahrgang anordnen, wäre auch ein Wechsel in Szenario B vorgesehen. Beide Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit dies geschieht.
Aktuell sind beide Voraussetzungen an der Oberschule Spelle nicht eingetreten und wir sind weit unter einem 200er Wert. Somit verbleiben wir auch weiterhin im „Szenario A“!
Sollten sich die Fallzahlen an unserer Schule verändern, werde ich sie grundsätzlich über unsere Homepage darüber in Kenntnis setzen. Sollte Ihr Kind sogar betroffen sein, so erhalten Sie dann vom Gesundheitsamt einen Anruf und einen persönlichen Elternbrief über die IServ-Adresse Ihres Kindes von mir.
Bleiben Sie gesund und hoffen Sie mit uns, dass sich die gute Lage an unserer Schule weiterhin so hält! Die Schulgemeinschaft der Oberschule Spelle wünscht Ihnen eine besinnliche Adventszeit und an ruhiges aber schönes Weihnachtsfest!
Mit besten Grüßen
Karsten Bittigau Oberschuldirektor Oberschule Spelle
Fallzahlen im Landkreis Emsland Stand ; 08.12.2020
Zahlen Corona-Virus: 08.12.2020
Von den 3994 (+22) bestätigten Corona-Fällen im Landkreis Emsland sind 3520 (+54) genesen. Die Zahl der positiv getesteten Corona-Fälle im Landkreis Emsland liegt aktuell bei 423. Es befinden sich rund 1.720 Personen in Quarantäne. Die 7-Tagesinzidenz kann beim Land Niedersachsen eingesehen werden:https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/?fbclid=IwAR1LLVsn-cuHc0yttMZMGf_VM8aZy5aD1NM1dDAl6oDKvmtMdwEe1MLvF9E











































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