Artikel vom 4. Oktober 2020
Landkreis erlässt Allgemeinverfügung für die Samtgemeinde Sögel
Meppen. Im aktuellen Ausbruchsgeschehen im Zusammenhang mit der WeidemarkFleischwaren GmbH & Co. KG in Sögel sind derzeit 81 positive Fälle ermittelt, weitere Testungen laufen. Alle Betroffenen und ihre Kontaktpersonen, die zu einem Großteil in der Samtgemeinde Sögel wohnen, befinden sich in Quarantäne. Um die Ausbreitungsdynamik gezielt zu bremsen, sieht sich der Landkreis Emsland dennoch gezwungen, kontaktreduzierende Maßnahmen auf dem Gebiet der Samtgemeinde Sögel anzuordnen.„In Abstimmung mit den Landesbehörden folgen wir hier der bundesweiten Strategie, bei erhöhten Fallzahlen bestimmte Bereiche des öffentlichen Lebens wieder einzuschränken. Die Samtgemeinde Sögel stellt mit ihren derzeitigen Infektionszahlen einen Hot Spot dar, der vor Ort zusätzliche Maßnahmen erforderlich macht“, unterstreicht Landrat Marc-André Burgdorf.
Infektionsketten zu verkürzen und eine weitere Ausbreitung des Virus einzudämmen ist das Ziel der neuen Allgemeinverfügung, die zunächst bis einschließlich 19. Oktober 2020 gültig ist. Auf dieser Grundlage dürfen in der Samtgemeinde Sögel Zusammenkünfte sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum ab sofort nicht mehr als 6 Personen umfassen, diese Grenze gilt auch für Betriebe des Gaststättengewerbes pro Tisch/Tischeinheit. Die Kontaktbeschränkung bezieht sich nicht auf enge Familienangehörige oder ein Treffen von maximal zwei Hausständen. Ausnahmen stellen auch Anlässe wie Hochzeits- oder Erstkommunionfeiern, Taufen oder Beerdigungen dar, wie sie die derzeit gültige Niedersächsische Verordnung definiert.
Untersagt sind vorerst zudem der Trainings- und Wettkampfbetrieb in Mannschafts- oder Kontaktsportarten sowie der Schulsport. Für Veranstaltungen in der Samtgemeinde Sögel gibt die Allgemeinverfügung eine maximale Teilnehmerzahl von 100 Personen vor, überdies gilt hier ein Verbot des Ausschanks von Spirituosen ab 18:00 Uhr und von sonstigen alkoholischen Getränken ab 22:00 Uhr.
Einschränkungen gelten ebenfalls für alle Schülerinnen und Schüler sowie das gesamte Lehrpersonal der allgemeinbildenden Schulen des Sekundarbereichs I und II in der Samtgemeinde: Bis zu den Herbstferien muss der Mund-Nasen-Schutz auch in den Klassenräumen während der Unterrichtsstunden getragen werden.
„Im gesamten Kreisgebiet beobachten wir ein dynamisches Infektionsgeschehen, so dass wir bei derzeit 137 Fällen die kritische Marke von 35 Corona-Neufällen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten haben, auf die sich die Bundesländer als eine Grenze zur Umsetzung regionaler Lockdown-Maßnahmen geeinigt haben. Gleichwohl können wir mit Augenmaß agieren und auf kreisweite Maßnahmen derzeit verzichten, da wir den größten Infektionsherd mit aktuell 52 Fällen in Sögel sehr klar identifizieren können. Insofern bitte ich die Bürgerinnen und Bürger der Samtgemeinde um Verständnis für die verschärften Maßnahmen und appelliere an alle, die Regeln diszipliniert zu befolgen. Wir müssen da jetzt gemeinsam durch“, so der Landrat abschließend.
In enger Abstimmung zwischen dem Gesundheitsamt und der Fa. Weidemark werden im Unternehmen selbst verschiedene zusätzliche Infektionsschutzmaßnahmen umgesetzt, zum Beispiel eine deutliche Reduzierung der eingesetzten Mitarbeiter und die Umstellung auf einen Minimalbetrieb, der Einsatz eines Zeltes zur Entzerrung im Umkleidebereich sowie die Nutzung von Schnelltests für die Mitarbeiter vor Arbeitsantritt.
Den Wortlaut der Allgemeinverfügung sowie weitere Informationen finden Interessierte unter www.emsland.de. Zudem ist ein Bürgertelefon eingerichtet, das unter den Telefonnummern 05931 44-5701 und 05931 44-5702 zu den Öffnungszeiten der Kreisverwaltung sowie am Wochenende von 10 bis 14 Uhr erreichbar ist.