Die Samtgemeinde Spelle appelliert nochmals an alle Hundehalterinnen und Hundehalter

Artikel vom 23. Januar 2020

Die Samtgemeinde Spelle appelliert nochmals an alle Hundehalterinnen und Hundehalter, sich an die bestehenden Regelungen (§ 4 Abs. 3c der Gefahrenabwehrverordnung der Samtgemeinde Spelle) zur Entsorgung von Hundekot zu halten. An Straßenseitenräumen und öffentlichen Anlagen sorgen die Häufchen vermehrt für Beschwerden. Tierhalter und Tierhalterrinnen müssen dafür sorgen, dass die Hunde keine öffentlichen und privaten Flächen mit Kot verunreinigen. Nach einer Verunreinigung ist die Tierhalterin bzw. der Tierhalter oder die mit der Beaufsichtigung beauftragten Person unverzüglich zur Säuberung verpflichtet. Der Verstoß gegen die Pflicht zur Säuberung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Speichere in deinen Favoriten diesen permalink.

Kommentare sind geschlossen.