Diese neuen Regeln gelten ab heute in Niedersachsen

Artikel vom 21. Juni 2021 In Räumen sind private Treffen mit bis zu 25 Personen erlaubt, unter freiem Himmel mit bis zu 50 Personen. Nicht mit eingerechnet werden Kinder  bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren, vollständig Geimpfte und genesene Personen.

Treffen und Feiern mit mehr als 25 Personen in geschlossenen Räumen beziehungsweise mehr als 50 Personen unter freiem Himmel sind möglich, wenn die für die Feier verantwortliche Person sicherstellt, dass alle Teilnehmenden einen negativen Test nachweisen können, vollständig geimpft oder genesen sind. Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren müssen nicht getestet werden.

Gäste von Clubs und Discotheken müssen einen negativen Testnachweis vorlegen oder einen Nachweis über die vollständige Impfung oder Genesung. Masken- und Abstandspflicht entfallen.

Die Maskenpflicht auf Wochenmärkten entfällt.

Maskenpflicht auf Schulhöfen ist aufgehoben

Für Schülerinnen und Schüler gilt zudem: Sie müssen ab sofort auf den Schulhöfen keine Maske mehr tragen, wie Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) am Freitag bekannt gab. In den Schulgebäuden bleibe die Maskenpflicht jedoch auf Fluren, in Treppenhäusern und auf Toiletten bestehen. wie die verpflichtenden regelmäßigen Corona-Selbsttests weiter gelten.

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