Doppelt kassiert – 1.800 Euro Geldstrafe für Frau aus dem Landkreis Emsland

Artikel vom 14. November 2024 Osnabrück  – Das Amtsgericht Meppen sah es als erwiesen an, dass eine aus dem Landkreis Emsland stammende Frau Sozialleistungen in Form von Arbeitslosengeld I zu Unrecht bezogen hat. Daher verurteilte es die 37-jährige Frau wegen Betrugs zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro. Da das Gericht die Geldstrafe überdies auf insgesamt 180 Tagessätze festgesetzt hat, gilt die Frau somit auch als vorbestraft.

Die inzwischen rechtskräftig Verurteilte bezog Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Im April 2023 nahm die Frau eine geringfügige Beschäftigung auf, die sie dem Leistungsträger nicht mitgeteilt hatte. So konnte die 37-Jährige rund 350 Euro Arbeitslosengeld I zu Unrecht kassieren.

Mithilfe einer automatisierten Prüfung kam der Leistungsträger (Agentur für Arbeit) der Angeklagten auf die Schliche. EDV – unterstützt werden regelmäßig die von den Arbeitgebern gemeldeten Personaldaten mit den Arbeitslosendaten verglichen. Da die Frau zeitgleich Arbeitslosengeld I und ein Gehalt von einem Arbeitgeber bezog, nahm das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen auf, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betrugs durch die Staatsanwaltschaft führte.

Die Leistungsempfängerin hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als sie die berufliche Tätigkeit aufnahm. Das hatte sie trotz entsprechende Hinweise nicht getan.

Bild: Zoll

„Neben der Geldstrafe muss die Verurteilte die zu viel erhaltenen Beträge selbstverständlich an den Leistungsträger zurückzahlen“, so Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.

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