Einheitliche Besuchsregelung in allen Krankenhäusern im Kreis Steinfurt

Artikel vom 2. November 2020

 
Kreis Steinfurt. Ab heute besteht in den Krankenhäusern im Kreis Steinfurt ein grundsätzliches Besuchsverbot. Ausnahmen von dieser Regelung sind nur aus sozialen oder medizinischen Gründen nach Abstimmung mit der Chefärztin bzw. dem Chefarzt zugelassen.
Die Krankenhäuser nehmen eine existenzielle Rolle in der Pandemiebekämpfung ein. Daher müssen Krankenhäuser alle erforderliche Maßnahmen ergreifen, um Patienten und Personal vor dem Corona-Virus zu schützen. In der derzeitigen Situation hoher Infektionszahlen, die nicht auf einzelne Bevölkerungsgruppen oder örtliche Geschehen beschränkt sind, sind daher weitreichende Einschränkungen der Besuchsregelungen erforderlich.
In einem auf Einladung des Kreises Steinfurt erfolgten gemeinsamen Abstimmungsgespräch zwischen den Vertretern aller Akutkrankenhäuser im Kreis wurde vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemieentwicklung von diesen eine einheitliche Besuchsregelung für die Krankenhäuser abgestimmt. Diese Regelung wird bis auf Weiteres für alle Krankenhäuser gelten und dient der Verhinderung von Infektionseinträgen ins Krankenhaus.
Der Kreis Steinfurt begrüßt das abgestimmte einheitliche Vorgehen der Krankenhäuser und unterstützt alle Anstrengungen, die der Pandemiebekämpfung dienen.
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